Berlin. Der Bundesrat hat das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) im Anti-Terror-Kampf gestoppt. Die Länderkammer verweigerte dem vom Bundestag beschlossenen BKA-Gesetz in Berlin die erforderliche Zustimmung.
Auch ein rheinland-pfälzischer Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Das Gremium kann nun noch von Bundestag und Bundesregierung zu dem Gesetzesvorhaben angerufen werden.
Das vom Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalitionsmehrheit beschlossene Gesetz soll dem BKA Kompetenzen zur Terrorabwehr übertragen und unter anderem die Videoüberwachung von Wohnungen und die Online-Durchsuchung privater Computer ermöglichen.
Bereits im Vorfeld galt es angesichts des Widerstandes vieler Bundesländer als ausgeschlossen, dass das BKA-Gesetz in seiner vorliegenden Form in der Länderkammer durchkommt.
Neben Ländern mit Regierungsbeteiligungen von FDP, Grünen oder Linkspartei hatten auch von Union und SPD regierte Länder wie Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern schon vor der Sitzung angekündigt, dem Gesetzesbeschluss nicht zuzustimmen. Damit war die erforderliche Mehrheit von 35 der 69 Bundesratsstimmen nicht mehr zu erreichen.
Schäuble: BKA-Gesetz kommt bis Weihnachten oder gar nicht
Vor dem Beschluss des Bundesrates hatte sich noch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu Wort gemeldet. Er machte Druck auf die Bundesländer, das umstrittene BKA-Gesetz noch vor Weihnachten zu verabschieden. "Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande", sagte er dem "Handelsblatt".
"Dann hätten wir uns aber zweieinhalb Jahre Debatte schenken können, die auch zu viel Verunsicherung geführt hat." Als Beispiel führte Schäuble "das ganze Gerede vom Überwachungsstaat" an. Eine akustische Wohnraumüberwachung habe es im vergangenen Jahr in zehn Fällen gegeben, sei also eine absolute Ausnahme gewesen. "Der Schaden durch die Verunsicherung ist jedenfalls groß", sagte Schäuble.
Anrufung des Vermittlungsausschusses
Der Vize-Regierungssprecher Thomas Steg hat angekündigt, dass die Bundesregierung im Streit über das BKA- Gesetz den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anrufen will. Dies soll geschehen, obwohl der Bundesrat zuvor bereits das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz vorläufig gestoppt und auch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt hatte.
Kommt es im Vermittlungsverfahren zu einem Kompromiss, könnte das Gesetz noch vor Weihnachten endgültig beschlossen werden. Damit soll das Bundeskriminalamt (BKA) neue Kompetenzen zur Abwehr terroristischer Gefahren erhalten (dpa/ddp)
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Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
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