Neue Drehung im Streit um die schwarz-gelbe Atompolitik: Der Bundesumweltminister ist herben Attacken ausgesetzt: Weil er auch den Bundesrat über längere Laufzeiten für Atomkraftwerke abstimmen lassen will. Die Spitze der Koalition geht anders als Norbert Röttgen davon aus, dass die Entscheidung ohne Zustimmung des Bundesrates möglich ist.
Nur der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) unterstützt die Position von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU). Eigentlich müssten aber auch Hessen, Baden-Württemberg und Bayern, die Röttgen scharf attackiert haben, voll hinter ihm stehen. Denn früher teilten sie seine Meinung. Dies zeigt ein Antrag aus der Länderkammer aus dem Jahr 2002, der der FR vorliegt.
Das Trio der damals wie heute unionsgeführten "Süd-Länder" mit den von Stilllegung bedrohten Altmeilern Neckar-Westheim 1, Biblis A und Isar 1 beantragte - als das von Rot-Grün vorgelegte Atomausstiegs-Gesetz in der Länderkammer behandelt wurde - gemeinsam: "Der Bundesrat möge feststellen, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf."
Dieser Antrag fand damals allerdings keine Mehrheit, da Schwarz-Gelb im Bundesrat nicht die erforderlichen Stimmen zusammen bekam. Die AKW-Gesamtlaufzeiten wurden damals vom Bundestag auf rund 32 Jahre festgesetzt. Der letzte Reaktor würde danach etwa 2022 abgeschaltet. Nun plant Schwarz-Gelb, die Laufzeiten um bis zu 28 Jahre zu verlängern.
Das Länder-Trio argumentierte 2002: Mit der Laufzeitbegrenzung erfolge "eine grundsätzliche Umgestaltung der Verwaltungsaufgabe; die Vorschriften über den Aufgabenvollzug erfahren eine neue Bestimmung". Deswegen müsse der Bundesrat die veränderten Aufgaben mit beschließen.
Dies gälte analog auch auf den jüngsten schwarzen Plan, das Ausstiegs- in ein Verlängerungsgesetz umzuwandeln, das bis zu 60 statt 32 Jahre Laufzeit erlauben und die Sicherheitsanforderungen stark verändern würde.
Am Montag dieser Woche haben die Umweltministerinnen von Hessen und Baden-Württemberg, Silke Lautenschläger und Tanja Gönner (CDU), und der bayerische Umweltminister Markus Söder (CSU) Röttgens Haltung angegriffen. In ihrer Erklärung hieß es: "Wir haben alle relevanten Fragen überprüft und sind weiterhin gemeinsam der Auffassung, dass ein zustimmungsfreies verfassungskonformes Gesetz zur Verlängerung von Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke möglich ist." Eine bloße Verlängerung der Laufzeiten ändere die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern bei der Atomaufsicht nicht. Deshalb sei auch keine Zustimmung der Länderkammer notwendig.
Verlängerung um acht Jahre
Der Sprecher Lautenschlägers sagte zur Diskrepanz zwischen der damaligen und der heutigen Position: "Unser Haus hat die Sachlage erneut geprüft , und wir sind zu der Erkenntnis gekommen: Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht notwendig." Zudem habe Rot-Grün 2002 ja eine Zustimmungspflicht ebenfalls abgelehnt. "Und heute sagen dieselben Leute das Gegenteil", meinte er.
Röttgen hatte am Sonntag darauf beharrt, dass eine Laufzeitverlängerung "tendenziell der Zustimmung des Bundesrates bedarf". Eine zustimmungsfreie Lösung könne allenfalls bei einem "moderaten" Laufzeit-Plus in Betracht kommen, sagte er der FR. Röttgen hatte eine Verlängerung um acht Jahre ins Gespräch gebracht.
Rückendeckung erhielt Röttgen am Dienstag von Saar-Regierungschef Müller: "Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat einer Laufzeitverlängerung zustimmen muss, denn die Länder sind bekanntlich vom Vollzug des Atomgesetzes betroffen", sagte er dem Hamburger Abendblatt. Müller forderte, an Atomausstieg festzuhalten: "Änderungen, die das Ziel haben, die Laufzeit der bestehenden Reaktoren zu verlängern, wird das Saarland im Bundesrat nicht zustimmen."
Für eine Zustimmungspflicht haben auch sich bisher auch Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU, Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff (CDU), Noch-NRW-Ministerpräsident Norbert Rüttgers (CDU) und auch die CDU/FDP-Regierung von Schleswig-Holstein ausgesprochen. Schleswig-Holsteins FDP-Chef Jürgen Koppelin meinte im Abendblatt: "Den Bundesrat in so einer wichtigen Zukunftsfrage wie der Laufzeitverlängerung auszugrenzen, halte ich aus meinem demokratischen Verständnis heraus für nicht in Ordnung." Bei dieser Frage dürfe "nicht herumgetrickst" werden.
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