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Bundesverfassungsgericht: Linke will gegen Fünf-Prozent-Klausel klagen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen gekippt hat, wittert die Linke ihre Chance: Sie will kleinen Parteien den Einzug in den Bundestag ermöglichen.

Hürdenlos ins deutsche Parlament: So stellt sich Linken-Fraktionschef Gysi die Zukunft kleiner Parteien vor.
Hürdenlos ins deutsche Parlament: So stellt sich Linken-Fraktionschef Gysi die Zukunft kleiner Parteien vor.
Foto: dpa
Berlin –  

Der Bundestag - bald ein Gremium von Splittergruppen? Zumindest wenn es nach den Linken geht. Die Partei will die Fünf-Prozent-Klausel auch für den Bundestag gerichtlich abschaffen lassen. Und zwar mit einer Verfassungsklage. Linke-Fraktionschef Gregor Gysi sagte am Donnerstag im Deutschlandfunk, seine Partei wolle juristische Schritte für eine Verfassungsklage prüfen: „Wir werden dann den gehen, der uns am ehesten als zulässig erscheint und mit dem wir dann auch zum Bundesverfassungsgericht kommen.“ Auch wenn Bundestagspräsident Norbert Lammert das nicht wünsche, „jetzt sind wir in einer Diskussion“, sagte Gysi.

Die Fünf-Prozent-Hürde verfälsche Wahlergebnisse. Scheitere eine Partei an der Hürde, würden ihre Stimmen prozentual auf die erfolgreichen Parteien angerechnet, erläuterte Gysi. „Da wird eine Partei mit 4 oder 4,5 Prozent gewählt und stellt keine Abgeordnete und keinen Abgeordneten. (...) Das heißt, wir kriegen einen Sitz mehr von Stimmen, die uns gar nicht gewählt haben.“ Die Wähler sollten aber seiner Ansicht nach auch entsprechend ihrem Wunsch im Parlament vertreten sein.

Piraten ziehen mit

Zuspruch kommt von den Piraten. Das Berliner Fraktionsmitglied der Piratenpartei, Christopher Lauer, sagte der „Saarbrücker Zeitung“: „Hürden für kleinere Parteien sind nicht mehr zeitgemäß.“

Dagegen hatten die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen, Thomas Oppermann und Volker Beck, betont, sie gingen nicht davon aus, dass die Entscheidung eine Auswirkung auf die Fünf-Prozent-Klausel bei Bundestagswahlen haben wird. Im Gegensatz zum Bundestag wähle das EU-Parlament keine Regierung, die auf seine andauernde Unterstützung angewiesen sei, sagte Beck. Auch der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Baden-Württembergs CDU-Chef Thomas Strobl, betonte, das Gericht habe ausdrücklich eine Unterscheidung zwischen der Fünf-Prozent-Hürde auf europäischer Ebene und der entsprechenden Regelung für den Bundestag vorgenommen.

Der Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim ist da anderer Meinung. Er hält weitere Wahlrechtsklagen für aussichtsreich. „Aufgrund der Urteilsbegründung wären eventuell auch Klagen gegen die derzeitige Form der Fünf-Prozent-Hürde auf Bundes- und Landesebene nicht ohne Erfolgschancen“, sagte von Arnim dem „Mannheimer Morgen“ vom Donnerstag.
Die Karlsruher Richter hätten klargestellt, dass die Gleichgewichtung der Wählerstimmen und die Chancengleichheit der Parteien nur so weit eingeschränkt werden dürften, „wie dies unbedingt erforderlich ist“.

Von Arnim brachte die Möglichkeit ins Gespräch, die Stimmen von Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert sind, bei der Sitzverteilung im Parlament künftig nicht mehr zu berücksichtigen. Bislang werden sie proportional auf die Parteien aufgeteilt, die den Einzug ins Parlament geschafft haben. (dpa/dapd/afp)

Datum:  10 | 11 | 2011
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