Der Bundeswehrverband hat beschlossen, den Bundesvorsitzenden der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, auszuschließen. Ein Urteil gegen Voigt wegen Volksverhetzung vom April dient als Handhabe.
Wie der Justitiar der Soldatengewerkschaft, Christian Sieh, der FR sagte, hat der Hauptmann der Reserve nach dem Vorstandsbeschluss vom Mittwoch aber noch einmal Gelegenheit, sich zu äußern, bevor der Ausschluss rechtskräftig wird.
Der Verband will zudem seine Satzung ändern. Bisher sind "gegen den demokratischen Rechtsstaat" gerichtete Bestrebungen unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.
Da die NPD nicht verboten ist, sah der Verband dies als unzureichend für einen Ausschluss Voigts. In Zukunft soll hinausgeworfen werden können, wer in einer einer verfassungsfeindlichen Organisation aktiv ist; der Verband will eine Liste erarbeiten, auf der auch die NPD stehen soll.
Voigt diente von 1972 bis 1984 bei der Luftwaffe. Sein Bestreben, Berufssoldat zu werden, scheiterte an dem dafür verlangten Austritt aus der NPD, der er 1968 beigetreten war. Der Hauptmann der Reserve war 1973 in den Bundeswehrverband eingetreten und nach Verbandsangaben nie aktiv in Erscheinung getreten. Der Reservistenverband der Bundeswehr muss sich nicht mit dem Fall Voigt befassen, da der NPD-Chef nie dessen Mitglied war. (olk/ddp)
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