Trotz eisiger Temperaturen haben in Europa am Samstag zehntausende Menschen gegen das geplante internationale Urheberrechts-Abkommen ACTA protestiert. Allein in Deutschland beteiligten sich nach Angaben der Piratenpartei rund 100.000 Menschen an dem internationalen Protesttag.
Unterstützt wurden die Proteste neben der Piratenpartei vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac sowie von Grünen und Linken. Auch Aktivisten der Internetgruppe Anonymus sowie des Chaos Computer Club (CCC) waren beteiligt. Politiker von SPD und FDP haben sich ebenfalls von dem Abkommen distanziert.
Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte ACTA-Vertrag regelt unter anderem die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“. Kritiker sehen darin dagegen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Deutschland will ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe Bedenken angemeldet, hatte am Freitag ein Sprecher des Auswärtigen Amts gesagt.
Das Urheberrecht schützt Leistungen des menschlichen Geistes. Durch das deutsche Urheberrechtsgesetz wird der Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes geschützt. Damit dient das Gesetz den ideellen und materiellen Interessen des Urhebers.
Dem Urheber steht „eine angemessene Vergütung“ zu, soweit ein anderer als der Urheber das Werk nutzt. Auch wenn der Urheber und der Nutzer keine Absprache über eine solche Vergütung getroffen haben, gilt nach dem Urheberrechtsgesetz „die angemessene Vergütung als vereinbart“. Damit wird dem Urheber ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung eingeräumt.
70 Jahre nach dem Tode des Urhebers erlischt grundsätzlich das Urheberrecht. Soweit es mehrere Urheber gibt, erlischt es 70 Jahre nach dem Tode des am längsten lebenden Miturhebers. Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung.
Das Anti-counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen und gegen Marken- und Produktfälschung vorzugehen. Das Abkommen ergänzt das Trips-Abkommen von 1994 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Der Acta-Vertrag geht auf eine Initiative der USA und Japans zurück.
Die Verhandlungen über Acta standen unter dem Druck von Interessengruppen insbesondere der US-amerikanischen Film- und Musikindustrie. Das fertige Vertragswerk wurde bis zum Januar von der EU und zehn weiteren Staaten
unterzeichnet. Allerdings haben noch nicht alle 27 Mitglieder der EU auch als Nationalstaaten das Abkommen signiert. Das Abkommen muss zudem noch vom Europaparlament gebilligt und von den Parlamenten der Einzelstaaten ratifiziert werden.
Die Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Die Bundesregierung hat erklärt, dass Acta nichts an der deutschen Rechtslage ändere. Allerdings wird von Kritikern wie Befürwortern darauf hingewiesen, dass viele Acta-Bestimmungen einen relativ großen Interpretationsspielraum lassen.
Unter dem Eindruck massiver Proteste haben Polen, die Slowakei, Tschechien und Lettland jüngst die Ratifizierung von Acta vorerst ausgesetzt. Auch Deutschland wird das Abkommen zunächst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt zog die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurück, wie am Freitag bekannt wurde.
Folgende Länder haben über Acta verhandelt: die Europäische Union und ihre 27 Mitgliedstaaten, ferner Australien, Japan, Kanada, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA. An den ersten
Verhandlungsrunden nahmen auch Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate teil.
Die Vorbereitungen für Acta hatten mit dem G8-Gipfel 2006 begonnen. Seit Juni 2008 wurde konkret verhandelt. Im Dezember 2011 gab der Rat der 27 EU-Minister grünes Licht für ACTA.
Im Januar 2012 unterzeichneten in Tokio 22 EU-Staaten das Abkommen. Am 29. Februar soll das Abkommen im Außenhandelsausschuss des EU-Parlaments debattiert werden, im Juli soll das Plenum darüber abstimmen.
ACTA steht für Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen. Es soll den Schutz geistigen Eigentums verbessern. Kritiker befürchten, dass das Abkommen den Zugang zum Internet kappen oder Webseiten zensieren könnte.
Wie die Polizei mitteilte, beteiligten sich allein in München etwa 16.000 Menschen an dem internationalen Protesttag, in Berlin sprachen die Veranstalter von 10.000 Teilnehmern. Auch in Stuttgart sollen es laut Piratenpartei 10.000 gewesen sein und in Frankfurt 6000 (andere Quellen sprechen von 2000) Menschen. Ein Sprecher der Piratenpartei, welche die Aktionen in 55 Städten maßgeblich mit organisiert hatte, sprach von friedlichen Demonstrationen vor allem von zahlreichen jungen Menschen.
Zehntausende demonstrieren in NRW
Dabei wurden laut Piratenpartei Transparente mit der Aufschrift „Legt ACTA ad acta“ gezeigt. In Nordrhein-Westfalen demonstrierten mehr als 10.000 Internetnutzer gegen das umstrittene ACTA-Abkommen zum internationalen Urheberrecht. Wie die Polizei mitteilte, fanden die größten Proteste mit jeweils 2000 Teilnehmern in Düsseldorf (die Piratenpartei spricht hier von 7000 Demonstranten) und Köln statt. Veranstalter der Aktionen waren unter anderem die Piratenpartei und Teile der „Occupy“-Bewegung.
Die Teilnehmerzahlen überstiegen mancherorts die Erwartungen um ein Vielfaches. So hatte die Polizei in Düsseldorf im Vorfeld mit 450 ACTA-Gegnern gerechnet. In Dortmund dagegen waren die Beamten auf die 1500 Demonstranten eingestellt - auf Facebook hatten zuvor über 5000 User ihr Kommen angekündigt. Auch in Aachen, Münster, Bielefeld, Minden und Bonn kamen insgesamt mehrere tausend Menschen zu den Demonstrationszügen und Kundgebungen. Die kleinste Versammlung in Duisburg zählte rund 120 Teilnehmer.
Mehrere Hundert Menschen sind in Mainz aus Angst vor Zensur im Internet auf die Straße gegangen. An dem Protestzug nahmen nach Angaben der Polizei 1.500 Menschen teil. Sie hatten Transparente dabei, auf denen etwa stand: „Gib Acta keine Chance“ oder „Für freie Informationskultur!!!“
Keine Unterzeichnung
Am Freitag hatte die Bundesregierung überraschend mitgeteilt, sie plane vorerst keine Unterzeichnung. Überrascht über den Rückzieher der Bundesregierung äußerte sich der CDU-Europaabgeordnete Daniel Caspary. Er sprach sich am Samstag im Deutschlandradio Kultur dafür aus, das Abkommen in einem offenen parlamentarischen Verfahren zu prüfen.
Caspary fügte allerdings hinzu, er könne in dem Text Einschränkungen der Internet- oder Meinungsfreiheit nicht erkennen, nachdem die EU-Kommission kritische Formulierungen „herausverhandelt“ habe.
Schutz "deutscher Innovationen"
Für das Abkommen warb der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). ACTA leiste einen wichtigen Beitrag zum Schutz deutscher Innovationen im internationalen Handel, erklärte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber. „Hauptziel ist es, die gewerbliche Produkt- und Markenpiraterie in der Breite zu bekämpfen, nicht illegale Musikdownloads zu verfolgen“, sagte er weiter.
Allerdings hatte es zuvor auch skeptische Stimmen aus der Internetwirtschaft gegeben. Kritiker befürchten etwa anlasslose Überprüfungen von Laptops oder MP3-Playern durch Zollbehörden. Auch wird argumentiert, das weitgehend hinter verschlossenen Türen ausgehandelte ACTA-Abkommen könnte aufgrund unklarer Formulierungen weiteren Rechtsverschärfungen den Weg ebnen. (dpa/dapd/afp)
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