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Datenschützer alarmiert: Eine Radarfalle, die jeden erfasst

Experten diskutieren ein neues System zur Tempomessung. Auch Nummernschilder für Radfahrer sind im Gesprächsthema beim Verkehrsgerichtstag.

Section Control: Hinweisschild vor dem  Kaisermühlentunnel in Wien. Ein österreichisches Gericht knüpfte die Kontrollen an strenge Bedingungen.
"Section Control": Hinweisschild vor dem Kaisermühlentunnel in Wien. Ein österreichisches Gericht knüpfte die Kontrollen an strenge Bedingungen.
Foto: dpa

Goslar. Bei der Einfahrt in den Tunnel macht es klick. Sieben Kilometer weiter bei der Ausfahrt macht es wieder klick. Ein Computer gleicht die Fotos mit den Auto-Kennzeichen ab und berechnet das Durchschnittstempo der gesamten Strecke. Liegt dieses abzüglich eines Toleranzwertes über den erlaubten 80 Stundenkilometern, gehen die Bilder an die Polizei; der Fahrer bekommt ein Bußgeld aufgebrummt.

"Section control", Abschnittskontrolle, heißt diese Überwachungsmethode, die bereits in Holland, England und Österreich auf besonders unfallträchtigen Straßen praktiziert wird. Nicht mehr ein einzelner Blitzer misst punktuell die Geschwindigkeit; das Streckenradar nimmt Dauerraser ins Visier. Jene Autofahrer, die im Bereich eines Starenkastens auf die Bremse treten, um danach umso ungenierter Gas zu geben.


Foto: FR-Infografik

Elektronische Stoppuhr

Jetzt diskutiert der Verkehrsgerichtstag in Goslar, ob die "section control" auch in Deutschland eingeführt werden soll und darf. Heftiger Streit ist programmiert. Verkehrssicherheit gegen Datenschutz, so lautet der Konflikt.

"Unschuldige geraten in Generalverdacht", warnen Datenschützer, Verkehrsjuristen und Automobilclubs. Sie bemängeln, dass das System ausnahmslos jeden Autofahrer erfasst, selbst wenn er sich völlig korrekt verhält. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz, befürchtet, dass die erfassten Daten auch für andere Zwecke missbraucht werden könnten. "Das Verkehrsverhalten, aber auch die Frage, welcher Fahrer sich wann wo aufhält, wird durch solche Methoden immer umfassender registriert."

Schon am ersten Kontrollpunkt werde quasi ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, meinen die Kritiker und verweisen auf das Bundesverfassungsgericht, das 2007 das automatische Ablesen von Nummernschildern verboten hatte. Schaar erinnert an die Möglichkeit, die Kennzeichen mithilfe so genannter Hashcodes verschlüsselt zu erfassen und nur im Fall einer Geschwindigkeitsübertretung sichtbar zu machen.

Erfolge in Österreich

"Das System kann Leben retten", betont Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung beim Versicherungsverband. Die Befürworter berufen sich auf die positiven Erfahrungen in den anderen EU-Ländern. 2003 startete das System im sieben Kilometer langen Kaisermühlentunnel der Donauufer-Autobahn in Wien, die Zahl der tödlichen Unfälle reduzierte sich schlagartig auf Null.

Dabei war die elektronische Stoppuhr auch in Österreich heftig umstritten. Der dortige Verfassungsgerichtshof knüpfte das Streckenradar an hohe Hürden. So müssen Anfang und Ende des kontrollierten Abschnitts mit Schildern gekennzeichnet sein; stellt der Computer keinen Tempoverstoß fest, sind die Daten sofort an Ort und Stelle zu löschen. Inzwischen ist die "section control" auch am Berg Wechsel auf der Autobahn A 2 in Niederösterreich fest installiert; ein weiteres mobiles System ist vor allem in Baustellenbereichen im Einsatz. "Wir können ganz gut damit leben", sagt Martin Hoffer, Jurist beim österreichischen Automobilclub ÖAMTC. Die Autobahngesellschaft betreibe die Anlage, die Polizei sei aber alleiniger Herr über sämtliche Daten. "Ein Missbrauch ist uns bisher nicht bekannt." Allerdings seien die Unfallzahlen gleich nach dem Ende der überwachten Strecke angestiegen.

Für strenge Bedingungen auch in Deutschland spricht sich Unfallforscher Brockmann aus. Die Streckenüberwachung dürfe ausschließlich an Unfallschwerpunkten stattfinden und müsse durch Schilder klar erkennbar sein.

Autor:  PETER MLODOCH UND JUTTA MAIER
Datum:  29 | 1 | 2009
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