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Datenschutz: Die FDP streitet über Vorratsdaten

Hessens FDP-Chef Hahn stellt sich gegen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Bundesjustizministerin behaart derweilen auf ihren umstrittenen Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung.

Setzt weiter auf das Quick-Freeze-Verfahren: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Setzt weiter auf das Quick-Freeze-Verfahren: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Foto: dapd

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gerät nun auch in den eigenen Reihen unter Druck wegen ihrer Vorbehalte gegen die Vorratsdatenspeicherung. Hessens Vize-Ministerpräsident Jörg-Uwe-Hahn (FDP) stellte ein Einlenken der FDP in dieser Grundsatzfrage in naher Zukunft in Aussicht.

Er wolle sich bis März mit der Union darüber verständigen, sagte der Wiesbadener Justizminister, der in wenigen Tagen den Vorsitz der Justizministerkonferenz übernimmt und auch dem mächtigen FDP-Präsidium angehört. So soll künftig eine Speicherung der Telefonverkehrsdaten auch ohne Anlass möglich werden, sagte Hahn der Nachrichtenagentur dapd.

Die Bundesjustizministerin reagierte am Dienstag prompt und beharrte darauf, dass sie mit dem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren einen grundgesetzkonformen Vorschlag unterbreitet habe, der einen Anlass für Speicherung der Daten von Telefon- und Internetnutzern zwingend voraussetze. Leutheusser-Schnarrenberger warf stattdessen den Verfassungsschutzbehörden der Länder vor, versagt zu haben, weil sie bei der Fahndung nach dem mutmaßlichen Neonazi-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe über Jahre „eine Fülle von Anhaltspunkten und Verdachtsmomenten“ ignoriert hätten.

Gelassenes Abwarten

Gelassen zeigte sich die Bundesjustizministerin angesichts von drohenden Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe, die die Bundesrepublik an die EU überweisen muss, weil Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzt. Im Augenblick seien mehr als 50 solcher Verfahren anhängig, so Leutheusser-Schnarrenberger, deshalb müsse abgewartet werden, ob Deutschland überhaupt zur Zahlung verurteilt werde.

Erneut verwies Leutheusser-Schnarrenberger auf eine angebliche Überarbeitung der Richtlinie in Brüssel, deren Ergebnis für das kommende Jahr erwartet werde und das sie abwarten wolle, bevor sie „in nationales Recht“ übernommen werde. Die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat allerdings bereits vor Monaten klargestellt, dass sie den Quick-Freeze-Vorschlag für nicht tragfähig halte.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sowie die Innenminister der Länder hatten gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, die Bundesjustizministerin Mitte Dezember aufgefordert, eine rasche Neuregelung vorzulegen. „Es geht vor allem um die Aufklärung schwerster Straftaten“, sagte Bayerns Justizchefin Beate Merk (CSU) am Dienstag.

Autor:  Steffen Hebestreit
Datum:  28 | 12 | 2011
Kommentare:  4
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