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Demonstrationen: Videoaufnahmen rechtswidrig

Videoaufzeichnung der Polizei sind gesetzlich nur erlaubt, wenn es Anhaltspunkte für eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung gibt.

Anti-Atom-Demo
Anti-Atom-Demo
Foto: ddp

Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht hat Videoaufnahmen der Polizei bei einer Anti-Atomkraft-Demonstration im September 2009 als rechtswidrig eingestuft. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte, urteilte die Kammer bereits Anfang des Monats, dass die Filmaufnahmen einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und in die „informationelle Selbstbestimmung“ darstellten. Letztere ist das Grundrecht des Menschen auf die Entscheidung, welche Informationen er über sich preisgeben möchte.

Das Gericht wies darauf hin, dass eine Videoaufzeichnung gesetzlich nur dann erlaubt ist, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass Gefahr für die öffentliche Ordnung von der Demonstration ausgeht. Dies sei bei der fraglichen Veranstaltung nicht der Fall gewesen. Zugleich hätte die Videoaufzeichnung durchaus Bürger von der Teilnahme abhalten können, argumentierte das Gericht.

Die Polizei hatte von einem Fahrzeug aus den Demonstrationszug aufgezeichnet und die Bilder an die Einsatzzentrale gesandt. Wie der Gerichtssprecher weiter sagte, argumentierte die Polizei, dass der Demonstrationszug unübersichtlich verlaufen sei und die Bilder das „Lenken und Leiten“ der Demonstration unterstützen sollten. Eine Speicherung der Daten fand demnach nicht statt.

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) wertete das Urteil als „Stärkung der Demonstrationsfreiheit“. Der stellvertretende HU-Vorsitzende Fredrik Roggan erklärte: „Es gibt ein Recht von Demonstrationsteilnehmern, ohne Angst vor Videoüberwachung an friedlichen Versammlungen teilzunehmen.“ Einer der Beschwerdeführer vor Gericht war Vertreter der HU. Roggan wertete das Urteil als richtungsweisend für das künftige Verhalten der Polizei bei friedlichen Demonstrationen. (afp)

(Az.: VG 1K905.09)

Datum:  27 | 7 | 2010
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