erWer eine Ahnung davon bekommen will, was derzeit vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim im Prozess gegen die frühere Terroristin Verena Becker geschieht, muss sein Gedächtnis bemühen. Er sollte sich daran erinnern, dass der Mord am Rüstungsmanager der Motoren- und Turbinen-Union (MTU), Ernst Zimmermann, mutmaßlich begangen von Mitgliedern der Rote Armee Fraktion (RAF) am 1. Februar 1985, bis heute nicht aufgeklärt ist.
Er sollte sich daran erinnern, dass auch für den Mord an dem Siemens-Vorstand Karl Heinz Beckurts bis heute niemand zur Verantwortung gezogen wurde, ebenso wie für die Ermordung des Diplomaten Gerold von Braunmühl am 10. Oktober 1986, wie für die Ermordung des Vorstandssprechers der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, am 30. November 1989, und wie für die Ermordung des Chefs der Treuhand, Detlev Karsten Rohwedder, am 1. April 1991.
Ungeklärt ist bis heute, welches RAF-Mitglied am 7. April 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback, seinen Fahrer Wolfgang Göbel und den Justizwachtmeister Georg Wurster abgegeben hat. Bubacks Sohn Michael, der Nebenkläger im Stuttgarter Prozess gegen Verena Becker ist, hält die frühere RAF-Terroristin für die Todesschützin.
Die Bundesanwaltschaft hat dafür jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte und sieht die 58-jährige Becker lediglich als Mittäterin bei dem Attentat an. Die Bundesanwaltschaft wirft Becker vor, maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie an der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt zu haben.
Die Nebenklage hat in dem Verfahren beantragt, 17 Akten der DDR-Staatssicherheit herbeizuziehen, die Verena Becker betreffen. Sie will damit das „bisherige erhebliche Aufklärungsdefizit“ beseitigen. Die Bundesanwaltschaft hält dem Ansinnen jedoch entgegen, dass diese Stasi-Akten bereits bekannt seien. Was in den Akten über Verena Becker stehe, sei „vollständig“ in das jetzige Verfahren eingeflossen. Die Stasi-Akten beträfen 17 Personen, Becker sei nur eine davon.
Das ist nicht nur beachtlich, weil, wie die Kriminalstatistik versichert, 97, 6 Prozent der bekanntgewordenen Morde aufgeklärt werden, nur die Morde der RAF seit Jahr und Tag zu null Prozent.
Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts tritt als Nebenkläger auf
Die Erinnerung an die ungeklärten Verbrechen der RAF ist auch deshalb geboten, weil sie klar macht, welche Chance sich der Anklagebehörde im Verfahren gegen Verena Becker bieten könnte, zumindest den bis heute ebenfalls nebulösen Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen zwei Begleitern am 7. April 1977 aufzuklären. Aber seit der Prozess 33 Jahre später, am 30. September in der Stammheim begann, gibt es Momente, in denen Michael Buback glaubt, nicht Becker müsse sich verantworten, sondern er selbst, der Sohn des Ermordeten.
Michael Bubacks Recherchen haben das Verfahren erst ermöglicht, das er als Nebenkläger zusammen mit seiner Frau und zwei Anwälten begleitet und das er nach zwei Monaten mit den Worten bilanziert: „Bekäme mein Vater mit, was hier passiert, würde er sich in Grabe umdrehen.“
Man kann sagen – und von der Bundesanwaltschaft und etlichen Medien wird es auch gesagt -, daran trage vor allem der Chemieprofessor Buback die Schuld, seine Hartnäckigkeit, der Spiegel nennt es „Verbissenheit“. Tatsächlich hat sich Buback verbissen – seit ihm klar geworden ist, dass keiner der drei RAF-Terroristen, die bisher für das Verbrechen an seinem Vater verurteilt worden sind – Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts -, die tödlichen Schüsse abgegeben hat, mit denen am 7. April 1977 der Wagen des Generalbundesanwalts von einem Motorrad aus durchsiebt worden war. Er hat sich verbissen – seit er erfahren hat, dass bei Becker und ihrem Komplizen Günter Sonnenberg Tage nach den Morden die Tatwaffe und ein Schraubendreher aus dem Bordset des Tatmotorrads gefunden, aber weder Becker noch Sonnenberg wegen des Buback-Mordes jemals angeklagt wurde.
Er hat sich verbissen – seit er in den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamts so viele gravierende Fehler und Schlampereien entdeckt hat, bis er überzeugt davon war, dass die Todesschützin – höchstwahrscheinlich Verena Becker – von einer „schützenden Hand“ gedeckt wurde.
Hätte sich Michael Buback nicht verbissen, wäre die Mordakte Buback nicht nur geschlossen, sondern bis heute auch nicht mehr geöffnet worden.
Um die angeklagte Ex-Terroristin Verena Becker geht es nicht
Die Bundesanwaltschaft glaubt ihm nicht. Sie hat Verena Becker zwar als Mittäterin des Buback-Anschlags angeklagt, aber nicht wegen der tödlichen Schüsse, sondern weil ihre DNA-Spuren auf den Briefmarken der Bekennerschreiben nachgewiesen werden konnten. Sie hält sie für mitschuldig im Sinne des Gesetzes, aber für unschuldig im Sinne Michael Bubacks.
Wie sie das zeigt, wie Bundesanwalt Walter Hemberger und Oberstaatsanwältin Silke Ritzert an jedem Verhandlungstag verdeutlichen, dass sie Bubacks Zeugen für unglaubwürdig und ihn für einen Schwätzer, wenn nicht für einen Lügner halten, ist erstaunlich. Buback will über 20 Zeugen ermittelt haben, die bestätigen könnten, dass eine Frau auf dem Motorrad gesessen sei. Eine Zeugin verwickelt sich in Widersprüche, Hemberger resümiert, man habe ihre Aussage „zerlegt“.
Als ein psychisch angegriffener Zeuge, 1977 elf Jahre alt, mit einer offensichtlich unplausiblen Aussage aufwartet, begnügt sich Oberstaatsanwältin Ritzert nicht mit dem Unwerturteil „völlig absurd“, sie bezichtigt die Nebenklage, also Buback, die Wahrheit „mit Füßen zu treten“.
Ein heute 67 Jahre alter Zeuge, der vor 33 Jahren das Tatmotorrad gesehen haben will, hat damals ausgesagt, auf dem Rücksitz habe „vermutlich“ eine Frau gesessen, nun sagt er, es sei „sicher“ eine Frau gewesen. Es kommt zum Disput zwischen Hemberger und dem Anwalt Bubacks, und Hemberger fährt ihn an: „Herr Verteidiger!“
Es ist ein Versprecher, aber er zeigt die Wahrheit. Um Verena Becker geht es nicht. Sie schweigt seit dem ersten Verhandlungstag, seit ihrer zweisilbigen Auskunft über ihren Personenstand: „Ledig.“ Seitdem ist sie Prozessbeobachterin. Sie beobachtet, wie dem Nebenkläger, dem Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, von der Bundesanwaltschaft der Prozess gemacht wird.
Update: Namen im Text korrigiert.
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