Gentests an Embryos sollen künftig mit Einschränkungen möglich sein. Zwar bleibt die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) im Grundsatz verboten. Eltern, die genetisch vorbelastet sind oder denen eine Tot- oder Fehlgeburt droht, sollen jedoch künftig die Möglichkeit der PID nutzen dürfen. Verpflichtend ist aber eine vorherige Beratung und die Einzelfallentscheidung einer Ethikkommission. Das entschied der Bundestag am Donnerstag nach einer leidenschaftlichen und teils sehr persönlich geführten Debatte.
Die Abgeordneten votierten schließlich mehrheitlich für den fraktionsübergreifenden Antrag von der FDP-Fraktionsvorsitzenden Ulrike Flach, dem Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze (CDU) und der SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann. In der Schlussabstimmung erhielt der Gesetzentwurf 326 von 594 abgegebenen Stimmen. Die Befürworter eines strikten Verbots der PID unterlagen; ihr Gesetzentwurf erhielt 260 Stimmen. Ein weiterer Entwurf für ein Verbot mit streng reglementierten Ausnahmen konnte nur 58 Stimmen auf sich vereinigen.
Unter Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung eines Embryos vor der Einsetzung in die Gebärmutter verstanden. Das Verfahren ist daher nur bei Embryonen möglich, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind.
Nach der Befruchtung wird mindestens eine Zelle des Embryos entnommen. Nach der Entnahme wird das Genom des Embryos auf Genmutationen oder Chromosomen-Anomalien untersucht. Nach dem Verfahren wird nur ein Embryo
ohne genetische Defekte in den Mutterleib eingepflanzt. Die anderen Embryonen werden nach der Untersuchung vernichtet oder eingefroren.
Antrag auf PID stellen in der Regel Eltern, die selbst eine vererbbare Krankheit oder Behinderung oder die Disposition dazu haben oder Frauen, die Tot- und Fehlgeburten erlitten haben. (epd)
Die Zulassung von Gentests an Embryonen, die der Bundestag jetzt beschlossen hat, ist eigentlich ein Verbot mit Ausnahmen. Wenn die Nachkommen eines Paares „eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit“ haben oder eine genetische Schädigung beziehungsweise eine Abweichung in den Chromosomen dazu führen würde, dass die Schwangerschaft mit einer Fehl- oder Totgeburt endet, darf die PID angewendet werden.
Die Ausnahmen gelten auch bei Krankheiten, die erst im höheren Lebensalter auftreten, oder bei genetischen Dispositionen, die die Möglichkeit einer Erkrankung beinhalten, wie etwa das Brustkrebs-Gen. Für eine Untersuchung auf das Down-Syndrom soll die PID nicht zulässig sein. Die Gentests dürfen nur an lizenzierten Zentren vorgenommen werden. Die Paare müssen sich zuvor beraten lassen. Eine Ethikkommission soll in jedem Fall entscheiden. (epd)
Die Gegner der PID hatten mit Nachdruck für ein Verbot argumentiert. Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder, warnte vor den „brutalen Konsequenzen“, die ein Ausleseverfahren wie die PID bedeute. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) sprach von einem Paradigmenwechsel.
Die Befürworter der PID erklärten dagegen, ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Verfahren sei möglich. Die begrenzte Zulassung der PID bedeute „Wissen und Entscheidungsfreiheit für Frauen in Notsituationen“, erklärte die Fraktionsvorsitzende der FDP, Ulrike Flach. „Es ist kein Dammbruch, die PID zuzulassen“, beteuerte sie. Deutschland stelle sich damit lediglich an die Seite der europäischen Nachbarländer, in denen bereits seit Jahren verantwortungsvoll mit der PID umgegangen werde. Es sei im Gegenteil „rechtlich und moralisch verwerflich“ ein Verfahren zu verbieten, das Leben ja gerade ermöglichen und Abtreibungen verhindern solle, sagte Hintze: „Nicht eine Ethik der Strafe, sondern eine Ethik des Helfens macht unsere Gesellschaft menschlicher.“
Reimann verteidigte die betroffenen Eltern gegen den Vorwurf, sie bedienten sich der PID, um sich ein perfektes Wunschkind zu ermöglichen: „Wer die Prozedur einer PID auf sich nimmt, tut das nicht, um ein Kind mit blauen Augen zu bekommen.“
„Ich glaube Ihnen allen, die Sie diesen Antrag unterstützen, dass Sie keine Designerbabys wollen“, erklärte dagegen die Generalsekretärin der SPD, Andrea Nahles. „Aber ich glaube Ihnen nicht, dass Sie am Ende verhindern werden, dass die Frage: ,Haben Sie sich denn nicht genetisch beraten lassen?‘ zur Standardfrage wird.“ Davor müsse man Eltern behinderter Kinder bewahren.
Mit der Entscheidung des Parlaments ist nun – zumindest vorübergehend – Rechtssicherheit geschaffen worden. Der Gesetzgeber war spätestens seit Juli 2010 aufgefordert, dies zu tun. Nach einer Selbstanzeige eines Berliner Gynäkologen hatte der Bundesgerichtshof entschieden, Gentests an künstlich befruchteten Eizellen nicht unter Strafe zu stellen, weil das geltende Embryonenschutzgesetz dies nicht ausdrücklich regelt.
Vertreter beider Kirchen äußerten sich besorgt über den Beschluss. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, sagte, er begrüße die Rechtssicherheit nach der Entscheidung des Bundestages. Persönlich jedoch hätte er eine Zulassung der PID nur für den Ausnahmefall einer mit großer Wahrscheinlichkeit drohenden Tot- oder Fehlgeburt vorgezogen. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, sagte, die Selektion von menschlichen Embryonen verstoße „gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde, die jedem Menschen von Anbeginn zuteil ist“. (mit epd)
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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