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Die Affäre Wulff: "Die Linke" will Wulff wegklagen

Bundespräsident Christian Wulff gerät weiter unter Druck. Diesmal will ihn Die Linke notfalls mit juristischen Mitteln seines Amtes entheben. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ berichtet, die Spitzen der Regierungskoalition wollten einen Nachfolger vorschlagen

Die Diskussion um Bundespräsident Christian Wulff hält an.
Die Diskussion um Bundespräsident Christian Wulff hält an.
Foto: dapd
Berlin –  

In der Debatte über die Kredit- und Medienaffäre von Bundespräsident Christian Wulff hat die Linkspartei nun die Möglichkeit einer Präsidentenanklage ins Gespräch gebracht. „Ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Bundespräsidenten kann eingeleitet werden, wenn sein Anruf beim Chefredakteur der 'Bild'-Zeitung und die Drohung mit einer Strafanzeige den Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ laut Vorabbericht vom Samstag. Geklärt werden müsse, ob Wulff Anhaltspunkte für eine wahrheitswidrige Berichterstattung der „Bild“-Zeitung gehabt, ob er eine Sonderstellung unter Ausnutzung seiner Amtsautorität beansprucht und mit einer pressemäßigen Benachteiligung des Blattes gedroht habe.

Eine parlamentarische Untersuchung?

Wulff hat nach eigener Darstellung mit seinem Anruf bei der Chefredaktion der „Bild“-Zeitung am 12. Dezember einen Aufschub des Berichts über seinen privaten 500.000-Euro-Kredit erreichen wollen, der tags darauf erschien. Die Chefredaktion des Blattes dagegen erklärte, der Präsident habe den Bericht verhindern wollen. Der Anruf ist auf der Mailbox des Chefredakteurs dokumentiert. Wulff lehnt eine Veröffentlichung aber ab. Neskovic hält auch eine parlamentarische Untersuchung für möglich, wenn Aufklärung auf andere Weise nicht möglich sei. Er halte „angesichts des Gesamtverhaltens von Herrn Wulff und der damit verbundenen schweren Beschädigung des Amtes die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht für unangemessen“.

Die Präsidentenanklage ist rechtlich möglich

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Wulff steht seit über drei Wochen wegen seines Privatkredits und seines Umgangs mit der Berichterstattung in der Kritik. Zuletzt hatte er am Mittwoch in einem Fernsehinterview erklärt, dass er nicht an Rücktritt denke. Das Verfahren der Präsidentenanklage ist nach deutschem Recht die einzige Möglichkeit, den Bundespräsidenten seines Amtes zu entheben. Laut Grundgesetz reicht ein Viertel der Mitglieder des Bundestages für den Antrag auf Präsidentenanklage aus. Für den Beschluss der Erhebung der Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht ist aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Eine Anklage ist möglich „wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes“.

„Das ist eine blanke Spekulation"

Zuvor hatte die „Rheinische Post“ berichtet, die Spitzen der Regierungskoalition wollten im Fall von Wulffs Rücktritt einen Nachfolger vorschlagen, den bei der Wahl in der Bundesversammlung auch SPD und Grüne akzeptieren könnten. Das wurde in der schwarz-gelben Koalition heftig dementiert. Nach Darstellung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Union, Peter Altmaier, gebe keine Vereinbarung über eine Nachfolgeregelung für Bundespräsident Christian Wulff. Der CDU-Politiker widersprach damit am Samstag im Deutschlandfunk einem Zeitungsbericht, wonach sich die Spitzen von CDU, CSU und FDP bereits auf ein Vorgehen für den Fall eines Rücktritts des Staatsoberhaupts verständigt hätten. „Das ist eine blanke Spekulation. Und die weise ich zurück“, sagte Altmaier.

"Der Anruf war seine eigene Entscheidung"

In FDP-Führung war der Zeitungsbericht bereits als „völliger Unsinn“ zurückgewiesen worden. Auch aus Kreisen der CDU-Spitze hieß es am Samstag, der Bericht entbehre jeder Grundlage.
Der Bundespräsident steht seit über drei Wochen wegen eines privaten Hauskredits und seines Umgangs mit der Presse in der Kritik. Altmaier äußerte Verständnis für Wulffs Entscheidung, einer Veröffentlichung der Abschrift seines Anrufs bei der „Bild“-Chefredaktion nicht zuzustimmen. „Das ist seine eigene Entscheidung“, sagte Altmaier. Das seien „Dinge, die dem höchstpersönlichen Bereich angehören“.

(rtr)

Datum:  7 | 1 | 2012
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