Bundespräsident Christian Wulff gerät weiter unter Druck. Diesmal will ihn Die Linke notfalls mit juristischen Mitteln seines Amtes entheben. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ berichtet, die Spitzen der Regierungskoalition wollten einen Nachfolger vorschlagen
Die Diskussion um Bundespräsident Christian Wulff hält an.
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Die Diskussion um Bundespräsident Christian Wulff hält an.
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Berlin –
In der Debatte über die Kredit- und Medienaffäre von Bundespräsident Christian Wulff hat die Linkspartei nun die Möglichkeit einer Präsidentenanklage ins Gespräch gebracht. „Ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Bundespräsidenten kann eingeleitet werden, wenn sein Anruf beim Chefredakteur der 'Bild'-Zeitung und die Drohung mit einer Strafanzeige den Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ laut Vorabbericht vom Samstag. Geklärt werden müsse, ob Wulff Anhaltspunkte für eine wahrheitswidrige Berichterstattung der „Bild“-Zeitung gehabt, ob er eine Sonderstellung unter Ausnutzung seiner Amtsautorität beansprucht und mit einer pressemäßigen Benachteiligung des Blattes gedroht habe.
Eine parlamentarische Untersuchung?
Wulff hat nach eigener Darstellung mit seinem Anruf bei der Chefredaktion der „Bild“-Zeitung am 12. Dezember einen Aufschub des Berichts über seinen privaten 500.000-Euro-Kredit erreichen wollen, der tags darauf erschien. Die Chefredaktion des Blattes dagegen erklärte, der Präsident habe den Bericht verhindern wollen. Der Anruf ist auf der Mailbox des Chefredakteurs dokumentiert. Wulff lehnt eine Veröffentlichung aber ab. Neskovic hält auch eine parlamentarische Untersuchung für möglich, wenn Aufklärung auf andere Weise nicht möglich sei. Er halte „angesichts des Gesamtverhaltens von Herrn Wulff und der damit verbundenen schweren Beschädigung des Amtes die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht für unangemessen“.
Die Präsidentenanklage ist rechtlich möglich
Unsere Präsidenten - warum sie gingen
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Unsere Präsidenten - warum sie gingen
Johannes Rau (1999-2004), langjähriger NRW -Regierungschef (SPD), galt als versöhnender Charakter. Er machte deutlich, dass er nicht nur Präsident aller Deutschen, sondern auch Ansprechpartner für alle Bürger ausländischer Herkunft in Deutschland sein wolle. Eindringlich warb er für Toleranz und die Integration von Minderheiten. Schon 2003 kündigte er an, sich nicht mehr zur Wiederwahl stellen zu wollen - ob aus gesundheitlichen Gründen oder weil Rot-Grün keine Mehrheit in der Bundesversammlung hatte, ist unklar.
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Roman Herzog (1994-1999), früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, trat überraschend als Unionskandidat an - verzichtete aber schon vrab auf eine zweite Amtszeit. Er warb bald nach seiner Amtsübernahme für Berlin als Regierungssitz. Seine Bürgernähe brachten dem Christdemokraten Anerkennung. Innenpolitisch bedeutsam war seine Berliner Rede im April 1997, in der er Stillstand in Politik und Gesellschaft anprangerte. Herzog mahnte damals: "Durch Deutschland muss ein Ruck gehen."
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Richard von Weizsäcker (1984-1994), erwarb sich den Ruf als Gewissen der Nation. Unvergessen bleibt seine Rede zum 8. Mai 1985, dem 40. Jahrestag des Kriegsendes, in der er sich bedingungslos zur historischen Schuld der Deutschen bekannte. Der Christdemokrat (hier mit dem damaligen KPdSU-Chef Michail Gorbatschow) engagierte sich für die Aussöhnung mit dem Osten. Später mahnte er zur Behutsamkeit beim Zusammenwachsen von DDR und Bundesrepublik. Eine dritte Amtszeit des beliebten Staatsoberhauptes ließ das Grundgesetz nicht zu.
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Karl Carstens (1979-84), war ein Verfechter konservativer Werte wie Fleiß und Pflichtbewusstsein, Familie und Nationalstolz. Ungeachtet seines spröden hanseatischen Naturells bemühte sich der CDU-Politiker um engen Kontakt zur Bevölkerung. Während seiner Amtszeit legte er über 1500 Kilometer in Wanderschuhen zurück - weshalb er auch "Spaziergänger der Nation" und "Wanderpräsident" genannt wurde. Wie andere vor ihm verzichtete er aus Altersgründen auf eine zweite Amtszeit.
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Walter Scheel (1974-79), kam als zweiter Liberaler an die Spitze des Staates. Das volkstümliche Staatsoberhaupt scheute sich nicht, "Hoch auf dem gelben Wagen" zu sitzen und zu singen. Als Präsident setzte er sich wie zuvor als Außenminister für die Ostpolitik ein. Deutschland werde die Fehler und Verbrechen der Vergangenheit nie wiederholen, versicherte er stets. 1974 hatte Scheel sich noch gegen den CDU-Kandidaten Richard von Weizsäcker durchsetzen können. Fünf Jahre später sprachen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag eindeutig für die CDU - Scheel verzichtete auf eine Wiederwahl.
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Gustav Heinemann (1969-74), war ein eher wortkarger Bundespräsident. Der Sozialdemokrat wurde mit den Stimmen der damals oppositionellen FDP in das höchste Staatsamt gewählt, ein Vorzeichen für die später gebildete Regierungskoalition von SPD und FDP. Heinemann wirkte streng, doch er galt als Vorbild für moralische Integrität. Nach einer Amtsperiode verzichtete er aus Gesundheits- und Altersgründen darauf, sich zur Wiederwahl zu stellen.
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Heinrich Lübke (1959-69), legte einen Schwerpunkt auf die Entwicklungshilfe. Der Sohn eines Schuhmachers besuchte 35 Staaten. Für das höchste Amt hatte sich der CDU-Politiker widerstrebend zur Verfügung gestellt, denn er hielt sich für wenig geeignet. 1966 wurden erstmals Vorwürfe gegen Lübke laut, er habe in der NS-Zeit als oberster Bauleiter an einem mit Zwangsarbeitern betriebenen Raketenwaffen-Programm mitgewirkt. Lübke erklärte im Oktober 1968 vorzeitig seinen Rücktritt - und ist damit neben Horst Köhler erst der zweite Präsident, der vorzeitig aus dem Amt schied -, damit die Wahl seines Nachfolgers noch vor dem Start des Bundestagswahlkampfs erfolgen konnte. Offiziell erfolgte seine Demission allerdings erst zum Ende der zweiten Amtsperiode am 30. Juni 1969.
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Theodor Heuss war von 1949 bis 1959 erster Präsident der BRD. Er galt als Glücksfall für die junge Republik. Ihm ist zu verdanken, dass das Bundespräsidenten-Amt zu hohem Ansehen gelangte. Der Liberale schaffte es, in der Welt Vorurteile gegenüber den Deutschen abzubauen. 1959 wurde sogar erwogen, ihm durch eine Grundgesetzänderung eine dritte Amtszeit zu ermöglichen. Heuss lehnte ab, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
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Horst Köhler (2004-2010) kam vom Chefsessel des IWF ins Amt des Staatsoberhaupts. Obwohl er sich häufig zu aktuellen politischen Fragen äußerte und dabei auch im eigenen konservativen Lager aneckte, setzte er sich 2009 bei der Wiederwahl erneut gegen Gesine Schwan durch. Köhler fiel besonders mit seinem Afrika-Engagement auf. 2010 ging er auf Distanz zur schwarz-gelben Regierung und erklärte am 31. Mai 2010 überraschend seinen Rücktritt - das hatte vor ihm erst ein Bundespräsident getan. Auslöser war die heftige Kritik an Köhlers Äußerungen zu den Bundeswehr-Einsätzen in Afghanistan.
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Linkspartei in der Krise
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Wulff erklärt sich im TV
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Unter dem anhaltenden Druck in der Kredit- und Medienaffäre stellt sich Wulff dem öffentlichen Interesse.
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Schon die ganze Woche wird das Schloss Bellevue von Journalisten belagert.
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Auf dem Weg zum ARD-Hauptstadtstudio wurde Wulff vom Staatssekretär Lothar Hagebölling begleitet.
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Wulff im Gespräch mit Journalisten.
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Interviewt wurde er 15 Minuten lang von den Leitern der beiden Hauptstadtstudios, Bettina Schausten (ZDF,r.) und Ulrich Deppendorf (ARD).
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„Ich habe nichts Unrechtes getan, aber es war auch nicht alles richtig, was ich getan habe“, sagte Wulff.
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Der Anruf beim Chefredakteur der Bild-Zeitung sei ein „schwerer Fehler“ gewesen, so Wulff. Für diesen entschuldige er sich.
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Er wolle sein „Verhältnis zu den Medien neu ordnen“. Auch im Amt als Präsident lerne er noch.
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Bundespräsident Christian Wulff (2.v.l.) verlässt am Mittwoch (04.01.12) seinen Amtssitz im Schloss Bellevue, um zur Aufzeichnung eines Interviews in ein Fernsehstudio zu fahren. Das Gespräch wird am Mittwochabend (20:15 Uhr) zeitgleich von ARD und ZDF ausgestrahlt.
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Wulff steht seit über drei Wochen wegen seines Privatkredits und seines Umgangs mit der Berichterstattung in der Kritik. Zuletzt hatte er am Mittwoch in einem Fernsehinterview erklärt, dass er nicht an Rücktritt denke. Das Verfahren der Präsidentenanklage ist nach deutschem Recht die einzige Möglichkeit, den Bundespräsidenten seines Amtes zu entheben. Laut Grundgesetz reicht ein Viertel der Mitglieder des Bundestages für den Antrag auf Präsidentenanklage aus. Für den Beschluss der Erhebung der Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht ist aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Eine Anklage ist möglich „wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes“.
„Das ist eine blanke Spekulation"
Zuvor hatte die „Rheinische Post“ berichtet, die Spitzen der Regierungskoalition wollten im Fall von Wulffs Rücktritt einen Nachfolger vorschlagen, den bei der Wahl in der Bundesversammlung auch SPD und Grüne akzeptieren könnten. Das wurde in der schwarz-gelben Koalition heftig dementiert. Nach Darstellung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Union, Peter Altmaier, gebe keine Vereinbarung über eine Nachfolgeregelung für Bundespräsident Christian Wulff. Der CDU-Politiker widersprach damit am Samstag im Deutschlandfunk einem Zeitungsbericht, wonach sich die Spitzen von CDU, CSU und FDP bereits auf ein Vorgehen für den Fall eines Rücktritts des Staatsoberhaupts verständigt hätten. „Das ist eine blanke Spekulation. Und die weise ich zurück“, sagte Altmaier.
"Der Anruf war seine eigene Entscheidung"
In FDP-Führung war der Zeitungsbericht bereits als „völliger Unsinn“ zurückgewiesen worden. Auch aus Kreisen der CDU-Spitze hieß es am Samstag, der Bericht entbehre jeder Grundlage.
Der Bundespräsident steht seit über drei Wochen wegen eines privaten Hauskredits und seines Umgangs mit der Presse in der Kritik. Altmaier äußerte Verständnis für Wulffs Entscheidung, einer Veröffentlichung der Abschrift seines Anrufs bei der „Bild“-Chefredaktion nicht zuzustimmen. „Das ist seine eigene Entscheidung“, sagte Altmaier. Das seien „Dinge, die dem höchstpersönlichen Bereich angehören“.