Werbungskostenpauschale: Die auch als Arbeitnehmer-Pauschbetrag bezeichnete Pauschale steigt von 920 auf 1000 Euro. Nur zur Erinnerung: Vor 2004 betrug der Wert noch 1024 Euro. Durch die Neuregelung wird der Steuerzahler entlastet, der geringere Werbungskosten als 1000 Euro hat. Bei einem Jahresbrutto von 20 000 Euro sinkt die Steuerlast im Jahr um rund 21 Euro, bei 30 000 Euro wären es 25 Euro (jeweils Steuerklasse I, ohne Kind). Insgesamt beläuft sich die Entlastung auf 330 Millionen Euro. Wer Werbungskosten im Volumen zwischen 920 Euro und 1000 Euro geltend macht, stellt sich zwar finanziell nicht besser. Es müssen aber künftig wegen der höheren Pauschale keine Belege mehr vorgelegt werden. Falls man über 1000 Euro liegt, ergibt sich überhaupt keine Erleichterung. Dann müssen dem Finanzamt alle Nachweise über die gesamte Summe eingereicht werden.
Kinderbetreuungskosten: Künftig ist es egal, ob die Kosten für den Kindergarten oder eine andere Betreuungseinrichtung aus privaten oder beruflichen Gründen anfallen. Die Ausgaben werden generell anerkannt. Damit kommen auch mehr Steuerpflichtige in den Genuss dieser Regelung. In der „Anlage Kind“ der Steuererklärung kann eine von drei Seiten entfallen. Die Steuermindereinnahmen betragen insgesamt 60 Millionen Euro im Jahr.
Kindergeld: Das Kindergeld (184 Euro) beziehungsweise der steuerliche Kinderfreibetrag (7008 Euro) bei volljährigen Kindern in Ausbildung wird künftig unabhängig von den eigenen Einkünften des Nachwuchses gewährt. Bisher bekommen die Eltern das Kindergeld nur dann, wenn die Einkünfte des Kindes 8004 Euro im Jahr nicht überschreiten. Die Regelung nutzt unter anderem Studenten, die sich neben dem Bafög noch Geld hinzuverdienen. Die Steuerausfälle betragen insgesamt 200 Millionen Euro. Zudem sinkt der bürokratische Aufwand, da keine Nachweise mehr vorgelegt werden müssen.
Steuererklärung: Künftig ist es möglich, die Steuererklärungen alle zwei Jahre abzugeben. Das wird durch eine Fristverlängerung um ein Jahr erreicht. Es ist also auch künftig für jedes Jahr eine eigene Erklärung nötig. Von dieser Regelung werden wohl nur wenige Bürger Gebrauch machen, da von 20 Millionen Steuerzahlern etwa 18 Millionen mit einer Rückzahlung rechnen können. Ansonsten müssten sie ein Jahr lang auf ihr Geld vom Fiskus warten.
Entfernungspauschale: Nutzt der Steuerzahler für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und seinen Pkw, sind heute noch umfangreiche Aufzeichnungen und Berechnungen erforderlich. In Zukunft soll nur noch eine Jahresrechnung notwendig sein.
Kapitaleinkünfte: Sie müssen generell nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Derzeit ist die Angabe noch erforderlich, wenn außergewöhnliche Belastungen oder Spenden beim Finanzamt geltend gemacht werden. Darauf wird nun verzichtet.
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