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Jalloh-Prozess: Die Todeszelle

Im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Zelle hat das Gericht die Polizeiwache in Dessau besucht. Es muss einem ungeheuerlichen Verdacht nachgehen.

In dieser Zelle verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh.
In dieser Zelle verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh.
Foto: dapd

Der Ort, der seit sechs Jahren Rätsel aufgibt, liegt im Keller eines sechsstöckigen Hauses in Dessau. Es ist ein gekachelter Raum, vielleicht acht Quadratmeter groß, ein daumenhohes Podest mit Metallösen, ein Stehklo, sonst nichts. Der Boden ist gewienert, die Decke geweißelt, die Pritsche geputzt. Nichts erinnert in dieser Zelle mehr an den 7. Januar 2005, als hier ein Asylbewerber aus Afrika qualvoll verbrannte.

Am Donnerstagmorgen um kurz nach neun betreten etwa 20 Menschen durch den Hintereingang das Polizeirevier von Dessau. Vorne am Haupteingang haben Demonstranten eine Mahnwache errichtet und beschallen die Wolfgangstraße mit Rap und Reggae. Drinnen macht sich derweil die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg selbst ein Bild von den Verhältnissen. Die Zahl der Treppenstufen und Türen, die Anordnung der Räume, die Abstände dazwischen – sie könnten noch wichtig werden in einem Prozess, der zuletzt eine weitere verblüffende Wendung genommen hat.

Seit 12. Januar wird der Feuertod des Oury Jalloh vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt. Es ist bereits der zweite Versuch, den weltweit beachteten Fall gerichtlich aufzuarbeiten. Und wie im ersten Prozess in Dessau schien es lange so, als zeichne sich auch hier eine Kapitulation des Rechtsstaats ab. Zwischen März 2007 und Dezember 2008 hatte sich das Landgericht Dessau vergeblich bemüht herauszufinden, ob der angeklagte Polizist Andreas S. den grausamen Tod des Asylbewerbers hätte verhindern können. Am Ende eines denkwürdigen Prozesses tobte der damalige Richter Manfred Steinhoff, er sei von Gesetzeshütern nach Strich und Faden belogen worden, ganz so, als lebe man in einer „Bananenrepublik“. Ein rechtsstaatliches Verfahren sei nicht möglich gewesen, ein Freispruch habe allein aus formalen Gründen zu erfolgen.

Revision wegen handwerklicher Fehler

In einem nicht minder denkwürdigen Revisionsverfahren attestierte der Bundesgerichtshof den Dessauer Kollegen jedoch schwere handwerkliche Fehler und verwies den Fall nach Magdeburg. Auch dort wurden inzwischen etliche Dessauer Polizeibeamte gehört. Und auch dort mussten sich die Richter viele Male mit Endlosschleifen aus „Ich weiß es nicht“, „Ich erinnere mich nicht“, „Dazu kann ich nichts sagen“ begnügen. Eine „Mauer des behaupteten Vergessens“ sah der Nebenklage-Vertreter Philipp Napp. So lange, bis sich Mitte April ein Polizist doch noch an ein womöglich entscheidendes Detail erinnerte.

Es war der 13. Prozesstag, als in Magdeburg der Beamte Torsten B. in den Zeugenstand trat. Der 47-Jährige hatte Dienst, als der betrunkene Oury Jalloh am frühen Morgen ins Polizeirevier gebracht und in Gewahrsamzelle 5 mit Händen und Füßen an eine Pritsche gekettet wurde. Durchsucht wurde der Mann aus Sierra Leone seinerzeit von den Streifenpolizisten Hans-Ulrich M. und Udo S. Beide beteuern bis heute, sie hätten Jalloh am Morgen gefilzt und danach nie wieder gesehen. Torsten B. dagegen hat nun ausgesagt, er sei am späten Vormittag in den Gewahrsamtrakt gegangen, um „den Ulli“, gemeint ist M., zum Mittagessen abzuholen. In Zelle 5 habe er M. und S. auch angetroffen, sie hätten an dem ruhig wirkenden Jalloh „Abtastbewegungen“ vorgenommen, die Hosentaschen des Gefesselten seien nach außen gestülpt gewesen. M. habe auf die Frage nach dem Mittagessen geantwortet, er habe noch zu tun.

Für die Nebenklage-Anwältin Gabriele Heinecke ist diese Aussage „eine Fundgrube“. Ist sie doch dazu angetan, eines der vielen Rätsel im Fall Oury Jalloh womöglich doch noch zu erklären. Mit unabsehbaren Folgen. Dass kurz vor dem Ausbruch des Feuers noch jemand in Jallohs Zelle war, war über Jahre hinweg stets gemutmaßt worden. Anlass hierfür war die ursprüngliche Aussage von Beate H., die am 5. Januar 2005 im Dienstzimmer im dritten Stock saß und über eine Gegensprechanlage Kontakt zu Oury Jalloh hielt. H. – die heute stur schweigt – will damals Schlüsselgeräusche in Zelle 5 gehört haben, danach Jallohs Worte „Komm, mach mich ab“, später dann „ein plätscherndes Geräusch“. Als sie kurz darauf selbst in den Keller ging, entdeckte sie dort allerdings nur den Gefangenen und vor dessen Pritsche eine Pfütze. Im Gewahrsamsbuch, in dem Kontrollgänge vermerkt werden müssen, fand sich kein Eintrag. Wenige Minuten später war Jalloh tot – gestorben an einem Hitzeschock in einer 800 Grad heißen Zelle.

Der schlimme Verdacht der Anwältin

Wenn stimmt, was Torsten B. sagt, waren kurz davor seine Kollegen Hans-Ulrich M. und Udo S. noch in dem Raum. Was taten sie dort? Wieso wollen sie davon nichts wissen? Und wenn sie Jalloh nur noch einmal durchsuchten, wieso fanden sie dann nicht das Feuerzeug, mit dem – so die Version der Staatsanwaltschaft – der Afrikaner sich selbst angezündet haben soll? An Händen und Füßen gefesselt, auf einer Matratze mit feuerfestem Bezug und mit fast drei Promille Alkohol im Blut. Das Gericht wird M. und S. nun noch einmal hören. Schon jetzt sagt Anwältin Heinecke: „Der Verdacht, dass es ein Fremdverschulden beim Feuertod von Oury Jalloh gab, hat sich verstärkt.“

Andreas S., dem einzigen Angeklagten, wird das wohl nichts nutzen. Der aschfahle und kranke 50-Jährige, der damals Dienstgruppenleiter war, wird sich weiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten müssen. Und nach jüngsten Aussagen von Kollegen sieht es auch für ihn nicht gut aus. Dass er wirklich „zügig“ gehandelt hat, als der Feueralarm anschlug, darf bezweifelt werden. Schon in früheren Fällen soll er den Gang in den Gewahrsamstrakt als eher lästig empfunden und gescheut haben. Glaubt man Zeugen, dann ließ er auch im Fall Jalloh wertvolle Minuten verstreichen.

Im Lichte der jüngsten Ereignisse steht ein ungeheurer Verdacht im Raum. Einer, den auszusprechen Jallohs Freunde sich nicht scheuen. Am Donnerstag vor dem Polizeirevier Dessau hatten sie wieder ein Transparent angebracht. Darauf nur ein Satz: „Oury Jalloh – das war Mord!“

Autor:  Jörg Schindler
Datum:  5 | 5 | 2011
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