Ohne das anonyme Schreiben eines Kraftwerk-Mitarbeiters hätte die Öffentlichkeit nie erfahren, was am 17. Juni 2010 im Reaktor Philippsburg bei Karlsruhe geschah. In der Liste der meldepflichtigen Ereignisse findet sich darüber kein Wort – obwohl beinahe die Kühlung versagt hätte, wenn die Mitteilungen des Insiders stimmen, die der Frankfurter Rundschau vorliegen.
Die Aufzeichnungen sind detailliert: Genannt werden die Anlagenkennzeichen, die Leitungen und Armaturen identifizierbar machen. Zudem fertigte der Insider minutengenaue Ablaufschilderungen an. Demnach verkeilte sich an jenem Tag um 14.20 Uhr ein Abdichtstopfen; große Mengen an Wasser flossen aus dem Brennelementebecken.
Eine Stunde lang konnte die Leckage demnach nicht gestoppt werden. 270.000 Liter Reaktorwasser flossen in ein Sammelbecken für Notfälle. Weitere 10.000 Liter seien über offene Entwässerungsleitungen abgeflossen, teilt der Insider mit. Damit sei die Hälfte der Kühlung außer Betrieb gewesen: „Bei einem weiteren Füllstandsabfall um sechs Zentimeter wäre die komplette Kühlung für das Brennelementebecken nicht mehr verfügbar gewesen.“
Notkühlsystem fiel aus
Der Informant listet weitere Störfälle auf und spricht von gravierenden „Fehlplanungen im Arbeitsablauf“. So sei am 19. Januar 2010 das Notkühlsystem für drei Tage ausgefallen. Am 15. Mai 2009 seien Armaturen der höchsten Sicherheitskategorie vorschriftswidrig von der Stromzufuhr getrennt worden. Damit sei der Sicherheitsbehälter nicht mehr dicht gewesen, was im Störfall zum Austritt von Radioaktivität geführt hätte.
Es seien bis heute keine Schritte unternommen worden, um solche Fehler in Zukunft zu verhindern, so der Informant. Über die Störfälle sei die Aufsichtsbehörde informiert worden, „aber es wurde Geheimhaltung vereinbart“. Die Meldepflicht sei „wissentlich nicht beachtet“ worden. „Wahrscheinlich muss erst eine Kernschmelze in Baden-Württemberg eintreten, um diese Machenschaften zu beenden“, so der Informant.
Das baden-württembergische Umweltministerium hat die Vorfälle bestätigt. Eine Meldepflicht habe aber nicht bestanden, weil etwa die Kühlung auch nach dem Wasserverlust noch „in vollem Umfang gegeben“ gewesen sei, argumentiert Landesumweltministerin Tanja Gönner (CDU).
Um die Kettenreaktion zu stoppen, wird zunächst Borsäure in den Druckbehälter des Reaktors gefüllt. Dadurch wird der Neutronenfluss, der beim Uran-Verfall Wärme erzeugt, verlangsamt bis er schließlich zum Stillstand kommt. Der Druckbehälter muss dabei ständig gekühlt werden, da bei zu starker Hitze die Kettenreaktion wieder in Gang kommen kann.
Wenn die Kettenreaktion gestoppt ist, werden die Brennstäbe im sogenannten Abklingbecken gelagert, bis alle Nachverfallswärme ausgekühlt ist. Dabei müssen die Brennstäbe ständig mit Bor-versetztem Wasser bedeckt sein, da sie sich ohne diese Kühlung wieder entzünden könnten. Dies hätte eine Kernschmelze zur Folge.
Wenn die Brennstäbe abgekühlt sind, werden sie in spezielle Behälter gefüllt, die Radioaktivität und verbleibende Wärme abschirmen. Das Material wird so vom Gelände gebracht und in ein Zwischenlager transportiert.
Alle Gebäudeteile, die mit den Brennstäben, der Kühlflüssigkeit oder aufsteigendem Dampf in Kontakt gekommen sind, sind hoch radioaktiv belastet. Auch sie müssen unter besonderen Schutzvorkehrungen abgebaut und in Sondermüllbehälter gefüllt werden, bevor es zu einem Abtransport kommen kann.
Jedes zerlegte Gebäudeteil wird vor dem Abtransport genau gemessen, ob es radioaktiv verseucht ist. Diesen Prozess bezeichnet man als freimessen. Unverseuchte Materialien werden normal entsorgt, während solche, bei denen Strahlung gemessen wurde, auch in Spezialbehältern transportiert werden müssen.
Von Beginn bis Ende des Abrisses eines Atomkraftwerks können Jahrzehnte vergehen. Im ehemaligen AKW Greifswald, mit dessen Rückbau direkt nach der Wende begonnen wurde, sind die Brennstäbe noch immer nicht vollständig ausgekühlt. (Expertenquelle: Christoph von Lieven, Greenpeace; zusammengestellt von rtr)
Die Grünen fordern eine Untersuchung, ob die Meldepflicht verletzt wurde. Auch das Bundesumweltministerium hat einen Bericht angefordert. Bei dem Vorfall vom Mai 2009 sei eine Meldepflicht „nicht ausgeschlossen“, teilte es Grünen-Bundestagsabgeordneten auf Anfrage mit.
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