Die SPD-Fraktion im Bundestag will am Donnerstag Regelungen für mehr Transparenz beim Einsatz von externen Beratern in der Bundesverwaltung beantragen. Die Regierung müsse garantieren, dass solche Berater nicht mehr federführend Gesetzesentwürfe formulieren, leitende Funktionen in Bundesministerien innehaben oder öffentliche Aufträge vergeben, fordern die Sozialdemokraten.
„Man muss sich darauf verlassen können, dass nur Beamte, die dem Staatswohl verpflichtet sind, an Gesetzentwürfen mitarbeiten und nicht Berater, die von der gewerblichen Wirtschaft bezahlt werden“, sagt der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann. Der Personalabbau in der Verwaltung dürfe nicht mit solchen Beratern ausgeglichen werden.
In der Praxis wurde dieser Anspruch offenbar häufig nicht eingehalten: „Externe Berater haben nicht nur Entwürfe für Gesetze und Verordnungen selbstständig erarbeitet, sie waren oft auch im weiteren Verfahren eingebunden“, so der Bundesrechnungshof in einem aktuellen Bericht. Verträge würden oft freihändig vergeben, ohne Ausschreibung und mit weitreichenden Abrechnungsmöglichkeiten von Kosten für die Berater. Die Vertragsgestaltung überließen die Ministerien oftmals den Beratern. In einem Fall wurde sogar ganz versäumt, einen Vertrag abzuschließen. Die Folge: Streit über die Vergütung.
Die laxe Haltung der Regierungsstellen ist für die Berater ein lukratives Geschäft: So hat laut Rechnungshof ein Berater bloß für das Abfassen eines Sitzungsprotokolls des Verkehrsausschusses rund 17.200 Euro aus Mitteln eines Ministeriums erhalten. Ein anderer Berater erhielt 5900 Euro für die schlichte Beantwortung einer kleinen Anfrage. Auf Regelungen zum Ausschluss möglicher Interessenkollisionen sei seitens der Bundesministerien „überwiegend“ verzichtet worden, so der Rechnungshof. Einige Ministerien bestätigten ihren Auftragnehmern sogar, „dass der Auftrag sie nicht hindere, andere Auftraggeber zu demselben Thema zu beraten“. Konkreten Missbrauch habe man zwar nicht entdeckt, aber auch keine ausreichenden Vorkehrungen der Ministerien, um den Verdacht der Beeinflussung auszuschließen, so die Prüfer.
Fragwürdige Aufträge
Auch den massiven Einsatz von Beratern beim staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin kritisiert der Rechnungshof. Auch hier führten fragwürdige Aufträge zu hohen Kosten: Laut einer dem Magazin Stern vorliegenden internen Liste des Soffin sollen externe Dienstleister dem Rettungsfonds sowie von ihm unterstützten Banken seit Ende 2008 insgesamt über 70 Millionen Euro in Rechnung gestellt haben. Rund elf Millionen Euro habe allein die Anwaltskanzlei Mayer Brown für die Beratung der WestLB verlangt. Die Kanzlei, zu deren Partnern auch der frühere CDU-Politiker Friedrich Merz gehört, berät seit August 2009 die Düsseldorfer Landesbank. In der Summe sind laut Stern die Honorare nicht enthalten, die Merz selbst seit Sommer 2010 als sogenannter Veräußerungsbeauftragter der Eigentümer der WestLB erhalte.
Externe Berater seien Diener zweier Herren, kritisiert Heidi Klein von Lobby Control: „Von Kanzleien entsandte Mitarbeiter, deren Kundeninteressen von Gesetzen betroffen sind, sind keine neutralen Akteure bei der Entwicklung von Gesetzen“, so Klein. „Sie sollen als Diener des Staates arbeiten und sind andererseits Angestellte von Firmen mit eigenen Interessen.“
„Normsetzungsverfahren gehören zu den Kernaufgaben der staatlichen Verwaltung“, sagt Transparency-International-Geschäftsführer Christian Humborg. Ministerien müssten transparent machen, wenn externe Berater hinzugezogen werden.
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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