Jagath Dias, ein ehemaliger Generalmajor, soll verantwortlich sein für mutmaßliche Kriegsverbrechen in der Endphase des Bürgerkrieges zwischen der sri-lankischen Armee und den tamilischen Rebellen der „Befreiungstiger Tamil Eelam“ (LTTE).
Laut Recherchen des Europäischen Zentrums für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) war Dias Kommandeur der 57. Division, die Schutzzonen für Zivilisten, Krankenhäuser und religiöse Stätten gezielt beschossen haben soll. ECCHR stützt sich in einem Dossier zum Fall Dias auf offizielle Angaben der sri-lankischen Armee, auf Berichte internationaler NGOs sowie Aussagen von Augenzeugen aus der Zeit von April 2008 bis Mai 2009.
„Im System der sri-lankischen Streitkräfte beging Generalmajor Dias als ranghöchster befehlshabender Offizier im Kampfgebiet (...) mittäterschaftlich zahlreiche Kriegsverbrechen mit seinen Einheiten“, schreibt das ECCHR. Insgesamt seien bei den Kämpfen im Norden des Landes rund 40.000 tamilische Zivilisten ums Leben gekommen. Laut ECCHR habe die 57. Division, wie offiziellen Armeeangaben und Truppenbewegungen zu entnehmen sei, in dortigen Gebieten „nachweislich“ Einsätze „durchgeführt“.
Auswärtiges Amt: "Vorwürfe lassen sich nicht erhärten"
Der Bürgerkrieg endete im Mai 2009 mit dem Sieg der Armee über die tamilischen Rebellen. Vier Monate später wurde Jagath Dias an die Botschaft in Berlin berufen, die Sri Lanka auch in der Schweiz und im Vatikanstaat repräsentiert. ECCHR fordert nun, Dias’ Diplomatenvisum zurückzunehmen und ihn zur „persona non grata“ zu erklären.
Das Auswärtige Amt, mit den Vorwürfen konfrontiert, antwortete am 11. Mai 2011 auf Anfragen des außenpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich: Die Bundesregierung habe „auf Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden belastbaren Informationen“ die Vorwürfe geprüft. Diese ließen sich jedoch „nicht erhärten“. Berlin beruft sich zudem auf das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Demnach obliege es „der Verantwortung des Entsendestaates, keine Diplomaten zu entsenden, die strafrechtlich vorbelastet sind“.
Da die Regierung Sri Lankas bis heute eine unabhängige Untersuchung der Kriegsgeschehnisse verweigert, ist es allerdings kein Wunder, dass einer ihrer ranghohen Militärs nicht „strafrechtlich vorbelastet“ ist. Laut Artikel 9 des Übereinkommens ist zudem gegeben, dass „der Empfangsstaat (...) dem Entsendestaat jederzeit ohne Angabe von Gründen notifizieren“ kann, dass „ein Mitglied des diplomatischen Personals der Mission persona non grata oder (...) nicht genehm ist.“
Andreas Schüller, Jurist von ECCHR, erklärte im Gespräch mit der FR, „Verdachtsgrade“ seien „ausreichend, um das Diplomatenvisum zu entziehen“. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte der FR, die Vorwürfe gegen den Diplomaten würden „eingehend geprüft“, „jedem neuen Hinweis“ werde „nachgegangen“. Sri Lankas Botschaft hat bislang auf eine FR-Anfrage nicht reagiert.
Weitere Länder betroffen
Laut Schüller werfe der Fall auch die Frage auf, wie die internationale Diplomatie mit Vertretern aus Ländern verfahre, an deren Untadeligkeit berechtigte Zweifel bestehen. Sri Lanka hat nämlich fünf weitere militärische Befehlshaber in Vertretungen im Ausland entsandt: nach Eritrea, Malaysia, Indonesien, London sowie nach New York zur Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen. Eine von UN- Generalsekretär Ban Ki Moon eingesetzte Kommission hatte erst Ende April einen Bericht mit „glaubhaften Anhaltspunkten“ veröffentlicht, dass Regierungstruppen in der Schlussphase des Krieges zivile Einrichtungen mit voller Absicht beschossen hätten.
Das deutsche Auswärtige Amt unterstütze „die Aufarbeitung des Bürgerkrieges“, die dortige Regierung sei „aufgefordert“, bei der Untersuchung aller erhobenen Vorwürfe „eng mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten und für Aufklärung zu sorgen“, sagte der Sprecher der FR. Die sri-lankische Regierung sieht dafür jedoch keinen Bedarf. Man habe „nie unschuldige Zivilisten angegriffen“, hieß es nach Veröffentlichung des UN-Berichts.
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