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Diskriminierung: Angestellte klagt gegen Arbeitsgeber R+V

Der Versicherungskonzern weigert sich jedoch die gefoderten 500.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Von Jana Schulze

Wiesbaden. In der Regel dienen Gütetermine bei Gericht dazu, sich anzunähern und enden bestenfalls mit einem Vergleich zwischen Kläger und Beklagten. Das Gegenteil am Montagmittag im Wiesbadener Arbeitsgericht: Die Aussagen und Stimmung sind alles andere als gütlich und einen Vergleich wird es wohl zwischen der klagenden Sule Eisele-Gaffaroglu und ihrem Arbeitgeber, dem Versicherungskonzern R+V, niemals geben. Die 38-jährige Personalversicherungsbetreuerin aus dem schwäbischen Saulgau geht gegen die R+V vor, weil sie sich diskriminiert fühlt - als Frau, als Mutter und als gebürtige Türkin.

"Ich bin stinksauer", sagt Sule Eisele-Gaffaroglu, die samt Ehemann Josef und Baby Talise angereist ist, nach dem Gütetermin. "Die R+V macht mit meinem Fall auch noch Werbung und verkauft Versicherungen gegen Diskriminierungsklagen." So bietet die R+V auf ihrer Internetseite "als einzige deutsche Versicherung eine AGG-Police für kleine Unternehmen" an. Die kleine Frau mit dem dunklen Haar tritt mittlerweile selbstsicher vor Mikrophone und Kameras.

Wenn es das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) schon gebe, dann werde sie auch danach klagen. Eisele-Gaffaroglu will kämpfen, auch wenn - wie ihre Anwälte andeuten - sich der Prozess zähe fünf Jahre hinziehen kann und vor dem Europäischen Gerichtshof enden könne. Auch, wenn die R+V kein Versagen ihrerseits sieht: "Die ganzen Maßnahmen, die bei der Klägerin durchgeführt wurden, sind ganz normale arbeitsrechtliche Maßnahmen und es hat keine Diskriminierung stattgefunden", sagt der beauftragte Rechtsanwalt Ulrich Volk. Die R+V investierte viel in AGG-Schulungen ihrer Mitarbeiter. "Sie werden von mir nicht hören, dass die R+V bereit ist zu zahlen", sagte Volk zu den Anwälten der Klägerin.

Auf 106 Seiten haben die Arbeitsrechtler Michael Alenfelder und Frank Jansen, beide Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht an, die Klage der studierten Germanistin festgehalten: Danach soll Eisele-Gaffarogus Filial-Leiter über ihren Kopf hinweg bestimmt haben, dass sie nach ihrer Schwangerschaft und der Geburt ihrer Tochter im Juni 2007 in eine längerer Elternzeit geht und nicht - wie das Ehepaar selbst entschieden hatte - nur die staatlich zugestandenen drei Monate Mutterschutz nimmt und dann wieder in ihren Job als Außendienstlerin zurückkehrt.

Weil sie auch nach dem Mutterschutzurlaub nicht dem Anraten ihres Vorgesetzten gebeugt hatte, hätte dieser ihre Dienstzuständigkeit in einen Bezirk verlegt, der viel weniger Provisionen einbringe. Gleichzeitig habe man ihr bis heute den Computerzugang gesperrt. "Dadurch kann ich nicht arbeiten und bin faktisch freigestellt", erklärt Eisele-Gaffaroglu. Sie verdiene nun ein geringes Basisgehalt, muss aber die gesamte vierköpfige Familie allein ernähren. Ihr Mann ist krank.

Der Fall könnte nicht nur deshalb zum Vorzeigefall in der deutschen Rechtsgeschichte werden, weil ihre Eisele-Gaffaroglus Anwälte 500 000 Euro Schadensersatz fordern, sondern weil sie sich komplett auf das erst 2006 eingeführte Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz stützen. "Es wird nicht einfach, weil das Gesetz neu ist und wir viele europäische Vorschriften beachten müssen", hatte Frank Jansen bereits einige Wochen vor dem Gütetermin gegenüber der Frankfurter Rundschau gesagt. Am 8. Mai wird die Verhandlung am Kammergericht Wiesbaden fortgesetzt. Bis Mitte März muss R+V-Verteidiger Volk auf Anweisung der zuständigen Richterin Meike Strauß schriftlich zu den Vorwürfen der Klägerin äußern.

"Mobbing und Diskriminierung sind häufige Methoden, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden", sagte AGG-Experte Alenfelder. Seit dem Bekanntwerden des Fall Eisele-Gaffaroglus hätten sich einige ehemalige und derzeitige Angestellte des R+V-Konzerns bei ihm gemeldet und ähnliche Fälle geschildert. Immer wieder würden dabei Abfindungssummen von mehreren zehntausend Euro gezahlt. Auch Sule Eisele-Gaffarouglu war nach eigenen Angaben eine Vertragsauflösung und eine Abfindung angeboten worden. Die Versicherungsbetreuerin hatte angelehnt.

Autor:  Jana Schulze
Datum:  30 | 10 | 2008
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