Die Innenministerkonferenz (IMK) erhält den Preis für ihren Beschluss vom 4. September 2006, eine gemeinsame Anti-Terror-Datei einzurichten, die von allen bundesdeutschen Polizeien und allen 19 Geheimdiensten des Bundes und der Länder bestückt und genutzt werden soll. Diese Vernetzung führt zu einer verstärkten Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten - unter Missachtung des Verfassungsgebots einer strikten Trennung dieser beiden Arten von Sicherheitsbehörden.
Die IMK hat damit den Weg freigemacht für eine fatale sicherheitspolitische Wiedervereinigung. Sie formulierte die Eckpunkte der Vernetzung, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit seinem Entwurf eines "Gemeinsame-Dateien-Gesetzes" inzwischen weitgehend übernahm (BR-Drucksache 672/06 v. 22.09.2006). Nachdem die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf am 20. September 2006 abgesegnet hat, könnte jetzt nur noch der Bundestag das Projekt stoppen.
Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Publizist und seit 2003 Präsident der "Internationalen Liga für Menschenrechte" (Berlin). Er arbeitet als Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren, u.a. zu den Antiterror- Gesetzen im Bundestag und ist Autor zahlreicher Bücher zur innerer Sicherheit und zu Bürgerrechten, zuletzt: "Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: "Kriminelle im Dienst des Staates." (Knaur 2003). Internet: www.rolf-goessner.de.
Der "BigBrotherAward" ein Negativ-Preises, der von Datenschutz- und Bürgerrechtsgruppen verliehen wird an Institutionen, die in besonderem Maße den Datenschutz missachten. In diesem Jahr ging er u.a. an die Innenministerkonferenz für den Aufbau der Anti-Terror-Datai. ber
Die IMK begründete die Notwendigkeit einer zentralen Anti-Terror-Datei - ursprünglich als "Islamistendatei" geplant - nicht zuletzt mit den Anschlagsversuchen in Koblenz und Dortmund - wohl wissend, dass die beiden mutmaßlichen Täter vorher in keiner Weise auffällig geworden waren, weder geheimdienstlich noch polizeilich. Deshalb wären sie in einer solchen Datei überhaupt nicht erfasst worden.
Die IMK spricht von einer notwendigen "Verbesserung der Zusammenarbeit von Polizeien und Nachrichtendiensten gerade im Hinblick auf den Austausch von Daten über Terroristen". Diese Formulierung vertuscht, dass es sich nicht etwa um eine Datei rechtskräftig verurteilter Terroristen bzw. Straftäter handeln soll, sondern im Kern um eine Präventivdatei mit Daten von Verdächtigen - darunter auch nicht-terroristische, potentiell aber gewaltbereite oder gewaltgeneigte "Islamisten", etwa "Hassprediger" oder Extremisten und deren mögliche Unterstützer. "Tatsächliche Anhaltspunkte", was immer darunter zu verstehen sein mag, sollen für einen solchen Verdacht ausreichen. Aber auch die personenbezogenen Daten mutmaßlicher "Kontaktpersonen" von Verdächtigen sollen in der neuen Datei gespeichert werden. Gerade dies birgt die Gefahr, dass auch das soziale Umfeld der bloß Verdächtigen, also Familie, Kinder, Arbeitskollegen, Geschäftspartner, Anwälte, Vermieter, Sportsfreunde etc., systematisch in der Datei erfasst wird und dass auch Menschen in einen gravierenden Terrorverdacht geraten, die sich bislang nichts haben zu schulden kommen lassen. Die Erfassung in einer Terror-Datei wegen eines bloßen Verdachts ist extrem stigmatisierend.
Die Anti-Terror-Datei wird beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt. Eingabe- und zugriffsberechtigt sollen außerdem fast vierzig Sicherheitsbehörden sein: Bundespolizei (Ex-BGS), Zollkriminalamt, Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischer Abschirmdienst (MAD), die Verfassungsschutzbehörden der Länder, die Landeskriminalämter (LKÄ); in begründeten Fällen auch andere Polizeidienststellen. Alle angeschlossenen Sicherheitsbehörden haben eine Einspeicherungspflicht - nur im Einzelfall kann diese aus Geheimhaltungs- oder Quellenschutzgründen ganz oder teilweise entfallen oder mithilfe verdeckter Speicherungen vor Zugriffen geschützt werden.
Die Anti-Terror-Datei soll als erweiterte Indexdatei ausgestaltet werden, genauer: als eine Kombination aus Index- und Volltextdatei. Das heißt: Die beteiligten Behörden können online unmittelbar erkennen, ob zu einer verdächtigen Person, Gruppe, Firma oder Stiftung bei einer anderen Behörde etwas vorliegt. Sie sehen dabei zunächst nur die Grunddaten, also Personalien des Verdächtigen und dessen Identifizierungsmerkmale (etwa "besondere körperliche Merkmale, Sprachen, Dialekte, Lichtbilder...") sowie die Fundstellen der Erkenntnisse und Vorgänge (= Index). In einem zweiten Schritt fordert die abfragende Stelle bei der entsprechenden Behörde die Freigabe eines erweiterten Datensatzes an, der in einem verdeckten Bereich der Datei gespeichert ist und der auch sensible personenbezogene Daten über Verdächtige und gewisse Kontaktpersonen enthält - wie etwa Telekommunikationskontakte und Bankverbindungen, Schul- und Berufsausbildung, Arbeitsstellen, Fahr- und Flugerlaubnisse, "terrorismusrelevante" Fähigkeiten, Aufenthaltsorte und Reisebewegungen, selbst Angaben über Volks- und Religionszugehörigkeit und womöglich bald auch sexuelle Auffälligkeiten, wie schon von SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz gefordert (WK 30.8.06).
Dieser Datenkatalog soll, so heißt es im IMK-Beschluss, "eine zuverlässige Gefährdungseinschätzung durch die Sicherheitsbehörden ermöglichen". Darüber hinaus sollen auch "besondere Bemerkungen, ergänzende Hinweise und Bewertungen" der beteiligten Behörden aufgenommen werden. Damit ist der Weg in Richtung einer Volltextdatei beschritten, die durch diese Öffnungsklausel jederzeit erweitert werden kann. Neben der ständigen Einrichtung der Anti-Terror-Datei sollen auch gemeinsame personenbezogene "Projektdateien" legalisiert werden, die von Polizeien oder Geheimdiensten anlassbezogen und bis zu vier Jahre lang angelegt und gemeinsam genutzt werden dürfen.