Auf absehbare Zukunft ist der Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik noch durch hohe Unterbeschäftigung gekennzeichnet. Zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit sind mehr qualitatives Wirtschaftswachstum und eine breitere Verteilung des vorhandenen Arbeitsvolumens erforderlich. Aber diese Politik muss ergänzt werden um qualitative öffentlich geförderte Beschäftigung.
Solange die Aufnahmefähigkeit des "ersten" Arbeitsmarktes unterentwickelt ist, besitzt öffentlich geförderte Beschäftigung eine wichtige beschäftigungs- wie sozialpolitische Entlastungsfunktion. Im Instrumentenkasten der Arbeitsmarktpolitik klafft eine Lücke hinsichtlich einer Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Ein solches Instrument würde die engen Grenzen der Arbeitsmarktpolitik überschreiten und wäre Teil einer offensiven Beschäftigungspolitik. Das Arbeitsvolumen würde insgesamt erhöht.
Annelie Buntenbach (Jahrgang 1955) ist Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands. Die Grünen-Politikerin aus Bielefeld saß von 1994 bis 2002 im Deutschen Bundestag. Sie ist Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der globalisierungskritischen Bewegung attac und gründete den gründete den Verein "Argumente und Kultur gegen rechts". Außerdem ist sie Mitglied der "Antifa West" in Bielefeld. Der hier stark gekürzt wiedergegebene Beitrag ist in voller Länge einsehbar unter www.dgb.de/homepage_kurztexte/texte/buntenbach aud
Die Übergangsperspektive in den sog. ersten Arbeitsmarkt hat grundsätzlich Vorrang vor einem dauerhaften Verbleib in geförderter Beschäftigung. Diese "Brückenfunktion" ist aber in strukturschwachen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und/oder für Personengruppen mit mehreren Vermittlungshemmnissen in der gegenwärtigen und absehbaren Arbeitsmarktsituation weitgehend unrealistisch. Dies einzugestehen und daraus beschäftigungspolitische Konsequenzen zu ziehen, ist ein Gebot der politischen Ehrlichkeit. Das heißt, die geförderte Beschäftigung muss sich ausrichten am konkreten Einzelfall und an den Notwendigkeiten des jeweiligen regionalen Arbeitsmarktes.
Strafgeld bei Entlassung Älterer
Die Beschäftigung erfolgt mit Arbeiten, die ohne öffentliche Förderung auf absehbare Zeit nicht erbracht werden können. In diesem "ehrlichen zweiten Arbeitsmarkt" steht das Ziel der Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt realistischerweise nicht im Vordergrund. Es geht um die Ermöglichung sinnvoller Beschäftigung zu anständigen Bedingungen als einzig realistische Perspektive zur Arbeitslosigkeit.
Die Forderung der Gewerkschaften nach einem "ehrlichen zweiten Arbeitsmarkt" bezieht sich unmittelbar auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Dort heißt es: "Personen, deren Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist und die keine Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt finden können, müssen eine Perspektive bekommen. Wir werden prüfen, ob und wie die Rahmenbedingungen so gestaltet werden können, dass auch für diese Menschen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die eine sinnvolle und den individuellen Möglichkeiten entsprechende Entfaltung zulassen." Auch der Ombudsrat der Bundesregierung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) unterstützt in seinem Schlussbericht die Forderung.
Die Einrichtung und Finanzierung eines "ehrlichen zweiten Arbeitsmarktes" über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge darf nicht zum Alibi für die Wirtschaft werden, sich auf Kosten der Allgemeinheit von Mitarbeitern/innen zu trennen.
Der DGB will deshalb auch die volkswirtschaftlichen Kosten einer auf Verschleiß und frühzeitige Aussortierung setzenden betrieblichen Personalpolitik wieder stärker internalisieren. Die Finanzanreize in den Betrieben müssen so gesetzt sein, dass eine "gute", auf gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen, auf Weiterbildung und Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze setzende Personalpolitik belohnt wird. Umgekehrt sollen die Unternehmen stärker in die Finanzierung der Kosten der Sozialversicherung einbezogen werden, wenn sie eine solche Personalpolitik zu Lasten der Beitragszahler unterlassen.
Im österreichischen Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz gibt es z.B. eine Bonus-Malus Regelung, die hier als Vorbild dienen kann. Einem Bonus für Arbeitgeber bei Einstellung Älterer steht eine Strafzahlung bei der Entlassung langjährig Beschäftigter ohne zwingenden Grund gegenüber. Einnahmen aus diesem "Bonus-Malus-System" fließen in arbeitsmarktpolitische Integrationsmaßnahmen.
Der DGB schlägt vor, die über Maluszahlungen in einem Fonds gesammelten Beträge zielgerichtet zur Beschäftigung von schwer vermittelbaren älteren Arbeitslosen zu verwenden. Dies kann in Betrieben im ersten Arbeitsmarkt oder in gemeinnützigen Organisationen geschehen.
Wer in Frage kommt
Die Notwendigkeit einer Beschäftigung im "ehrlichen zweiten Arbeitsmarkt" kann nur individuell bestimmt werden. Stellt man auf die Arbeitsmarktnähe von arbeitslosen ALG II-Beziehern ab, ergibt sich nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, dass rund 750 000 (35 Prozent der ALG II Empfänger) in den letzten sechs Jahren keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. Davon waren gut 300 000 noch nie beschäftigt, 320 000 "nur" in den letzten sechs Jahren nicht und weitere 140 000 waren geringfügig beschäftigt.
Die Gruppe der Langzeitarbeitslosen oder der ALG II-Bezieher ist aber sehr heterogen. Insofern ist die vorgenannte Abgrenzung nach der Arbeitsmarktnähe nur bedingt aussagefähig. Die Personengruppe der ALG II-Bezieher umfasst Menschen mit stark unterschiedlichem Bildungsprofil und beruflichen Werdegang. Sinnvoller als nur auf ein Merkmal abzustellen ist es deswegen, mehrere Vermittlungshemmnisse in Kombination zu betrachten