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Studiengebühren müssen nicht sein

Hessens CDU und das Centrum für Hochschulentwicklung behaupten, nur Studienbeiträge könnten die finanzielle Sicherheit der Hochschulen garantieren. Studenten aus Kassel machen interessante Gegenvorschläge.

Studenten demonstrieren gegen die von der hessischen Landesregierung beabsichtigte Einführung von Studiengebühren.
Studenten demonstrieren gegen die von der hessischen Landesregierung beabsichtigte Einführung von Studiengebühren.
Foto: dpa

Bis auf ein Modell zeichnen sich alle im Folgenden erläuterten Alternativen dadurch aus, dass sie nachgelagert sind, d. h. jeder Student leistet seinen Beitrag für die erhaltene Bildung dann, wenn er auch tatsächlich über das Geld dafür verfügt. Diese Ausarbeitung soll außerdem zeigen, dass angehende Akademiker durchaus bereit sind, einen Beitrag für ihre Bildung - im Gegensatz zum Handwerksmeister sogar für ihre Erstausbildung- zu leisten. Man kann den Ansatz vertreten, dass die Kosten des Hochschulsystems stärker von dessen Nutznießern, den ausgebildeten Akademikern, getragen werden sollten. Das muss nicht in der Form von Studiengebühren geschehen.

Fakultätsentwicklung

Eine Alternative zu Studiengebühren stellt die Fakultäts-, Organisations- und Personalentwicklung dar. Bei diesem System soll die Qualität der Hochschulen bei gleichem Budget erhöht werden. Ziel ist es, die Arbeitsprozesse in der Fakultät zu verbessern, ohne dafür einen zahlenden Kunden einzuführen.

Hierbei soll über Evaluierungen von Fakultäten und Fachbereichen ein Vergleich unter ihnen ermöglicht werden. Dies soll über eine Benotung und Ausstellung von Zeugnissen geschehen. Das erhöht das Image von Fakultäten, wenn deren Auditierungspunkte in den Zeugnisvordrucken der Fakultäten Berücksichtigung finden. Die Kundenbeziehung wird nicht auf den Studierenden übertragen, sondern die Fakultät weist in einem zu auditierenden Punktewert ihre Qualitätsprozesse nach und schreibt diese in die Abgangszeugnisse der Studierenden.

Das System ist momentan noch sehr umstritten und wirft eine Menge ungeklärte Fragen auf. Auch kann es hierbei für eine Universität interessant sein, die Studierendenzahl zu senken, um so die Betreuung der verbleibenden Studenten zu verbessern.

Vermögensteuer

Aktuell werden in der Bundesrepublik Deutschland große Vermögen nicht bis kaum steuerlich erfasst, wie es noch vor einigen Jahren der Fall war. Nichts desto trotz "können (auch weiterhin) breite Schultern mehr tragen", um es mit den Worten von Edmund Stoiber zu sagen. Die Wiedereinführung der Vermögensteuer würde, zweckgebunden für Bildung eingesetzt, zumindest die soziale Ungerechtigkeit von Studiengebühren umgehen, und auch hier würde die Belastung nur die jenigen treffen, die es sich auch leisten können. Der Freie Zusammenschluss von Studentenschaften (fzs) ist sogar der Ansicht, dass eine einprozentige Vermögensteuer bereits ausreichte, die finanzielle Basis der Hochschulen bedeutend auszubauen.

Die Heranziehung der Einnahmen aus der Wiedereinführung der Vermögensteuer zur Bildungsfinanzierung ist eine sehr realistische Vorstellung, die allerdings ebenfalls nicht rein nach dem "Verursacher-Prinzip" funktioniert, da auch vermögende Nicht-Akademiker einen Beitrag für die Hochschulen leisten (müssen). Wie man leicht nachrechnen kann, reicht bereits eine minimale Versteuerung von Privatvermögen aus, um die Qualität der öffentlichen Bildung, von Forschung und Lehre, nachhaltig zu verbessern. Außerdem steht dieses Modell im Einklang mit Artikel 14 (2) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Es ist schließlich so, dass das öffentliche Gut Bildung der Allgemeinheit frei zur Verfügung steht und zugute kommt. Gut ausgebildete Arbeitskräfte sind wichtig für die Volkswirtschaft, gebildete Bürger für eine funktionierende freiheitlich-demokratische Gesellschaft.

Studienfonds

Das Beispiel Schottland zeigt , dass man die öffentliche Bildung selbst durch einen Studienfonds (nachgelagert) finanzieren kann. Im Gegensatz zu England verpflichtet sich jeder in Schottland Studierende, innerhalb einer bestimmten Frist nach Abschluss des Studiums einen festen Betrag in den Graduate Endowment Fund of Scotland einzuzahlen, sofern sein späteres Einkommen dies problemlos zulässt. Professor Nagel von der Universität Kassel spricht von einer Akademikersteuer (s. u.) und vergleicht die Studien-Situation mit England, wobei sich herausstellt, dass das schottische Modell auf Studien Interessierte deutlich attraktiver wirkt: Während Schottland von 1999 bis 2001 eine Steigerung der Studierendenzahl von ungefähr 15 Prozent aufweisen kann, hat sich die Anzahl der in England studierenden lediglich um knapp vier Prozent erhöht.

Studienfonds-Modelle der beschriebenen Art gibt es bereits jetzt schon im Rahmen so genannter Alumni-Netzwerke und Fördervereine. Hierbei kommt das eingenommene Geld rein den Fakultäten zugute, was bei kleinen Fachbereichen, deren Absolventen nicht zwingend in hoch bezahlte Beschäftigungsverhältnisse wechseln, problematisch ist.

Mehrwert-/Umsatz-Steuer

Zum 1. Januar 2007 wird die Mehrwertsteuer um drei Prozent auf 19 Prozent (normaler Satz) erhöht, wovon die Bundesländer ein Prozent erhalten. Das bedeutet, dass die Länder von 2007 bis 2009 zusätzliche 20,6 Milliarden Euro als Einnahmen verbuchen können. Pro Jahr sind dies im Schnitt rund 6,9 Milliarden Euro, die bei einer gleichmäßigen Aufteilung unter den Ländern zu Zusatzeinnahmen von 430 Millionen Euro führen würden, was allerdings nur ein Mittelwert ist. Wir können trotzdem davon ausgehen, dass ein Bundesland wie Hessen immer noch mit mehr als 135 Millionen Euro rechnen kann, also der Summe, die das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst als Nettoeinnahmen der Hochschulen durch Studienbeiträge beziffert.

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Datum: 18 | 7 | 2006
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