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Dokumentation: Dringlicher Berichtsantrag der SPD

I.

1. Aus welchen Gründen wurde ein Steuerfahnder des Finanzamtes Gelnhausen von der OFD direkt zu Gutachter Dr. H. geschickt?

2. Ist die Behauptung in der Frankfurter Rundschau vom 21.11.2009 zutreffend, dass das Versorgungsamt bei diesem Vorgang nicht eingeschaltet wurde?

3. Wenn ja, warum wurde das Versorgungsamt nicht eingeschaltet?

4. Wieso und von wem wurde seitens der OFD der Gutachter Dr. H. ausgewählt?

5. Wieso wurde die Untersuchung der Dienstfähigkeit des Beamten wenige Tage später zurück genommen?

6. Welche gesundheitliche Entwicklung lag bei dem Beamten zwischen dem 20. Dezember 2005 und dem 23. Dezember 2005 vor?

7. Ist es zulässig, eine Begutachtung wegen Dienstunfähigkeit von der Akzeptierung einer Versetzung durch einen Beamten abhängig zu machen?

8. Hält der Finanzminister den Vorgang für rechtmäßig?

9. Ist das Finanzministerium nach dem Hessischen Beamtengesetz auch nach Vorliegen eines medizinischen Gutachtens, das die Dienstunfähigkeit eines Steuerfahnders attestiert, verpflichtet, eine eigenständige Entscheidung zu treffen, wenn keine Zustimmung des Beamten zur Versetzung in den Ruhestand vorliegt?

10. Gab und gibt es Steuerfahnder, die mehr als ein Jahr erkrankt waren und sind, bei denen aber eine Überprüfung der Dienstfähigkeit durch den Ärztlichen Dienst des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales nicht eingeleitet wurden? Um wie viele Personen handelt es sich?

II.

1. Wurde die gemeinsame Erklärung der Vorsteher von Steuerfahndungsämtern und der Vorsteher der Frankfurter Finanzämter vom Juli dieses Jahres vom Finanzministerium angeregt oder veranlasst?

2. Ist es üblich, dass Vorsteher Presseerklärungen abgegeben?

3. Wie viele Presseerklärungen haben die Vorsteher in den vergangenen drei Jahren abgegeben?

4. Wurde die Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Frankfurt vom 19.11.2009 vom Finanzministerium angeregt oder veranlasst?

5. Teilt Minister Weimar die dort wiedergegebenen Behauptungen?

III.

1. Waren einer oder mehrere der versetzten Steuerfahnder mit Ermittlungen gegen den ehemaligen CDU-Schatzmeister Leisler Kiep und gegen den ehemaligen CDU-Finanzberater Weyrauch befasst?

2. Ist es richtig, dass mit dem Verfahren gegen Herrn Weyrauch befasste Steuerfahnder die Bearbeitung des Falles abgeben mussten? Wenn ja, um wen handelte es sich dabei?

3. Die Frankfurter Rundschau berichtet am 21.11.2009, dass der Steuerfahnder Marco Wehner einen Steuerhinterziehungsfall verfolgen musste, der bereits verjährt war. Darüber sei von einem Vorgesetzten ein Aktenvermerk gefertigt worden. Kennt das Finanzministerium den Vermerk?

4. Ist die Verfolgung eines verjährten Deliktes durch die Steuerfahndung statthaft?

5. Wurden der Finanzminister und auch der Ministerpräsident über diesen Vorgang im Jahre 2004 in Kenntnis gesetzt?

6. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden seitens des Finanzministers und des Ministerpräsidenten getroffen?

IV.

1. In wie vielen Fällen der Begutachtung von der Dienstunfähigkeit von hessischen Beamten war Herr Dr. H. der Gutachter?

2. Wurden aufgrund des Urteils des Berufsgerichts in Gießen gegen Herrn Dr. H. weitere Fälle des Gutachters auf deren sachgemäße Begutachtung überprüft?

3. Falls nein, plant die Landesregierung eine solche Überprüfung?

4. Wird die Landesregierung den Schaden, der sich aus der Falschbegutachtung in mindestens vier Fällen ergeben hat, gegenüber dem Gutachter Dr. H. geltend machen? Falls nein, weshalb nicht?

V.

1. Wird sich die Landesregierung bei den betroffenen Steuerfahndern, die falsch begutachtet wurden, entschuldigen? Falls nein, weshalb nicht?

2. Wird die Landsregierung die Vorwürfe gegen die Steuerfahnder zurücknehmen und diese voll rehabilitieren? Falls nein, weshalb nicht?

VI.

Im Februar 2008 beantwortete Finanzminister Weimar ein Schreiben des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, der nach dem Ergebnis der noch ausstehenden Prüfung von Unterlagen gefragt hatte. Der Finanzminister bestätigte, dass 326 Kisten und 357 Ordner mit Steuerakten ausgewertet worden seien und es sich dabei um 157 Fälle einer Bank gehandelt habe. Die Prüfungen hätten ein bestandskräftiges Mehrergebnis von 31.854 Euro erbracht. Ein Fall war verjährt. Das Durchschnittsergebnis habe sich demnach auf 208,20 Euro belaufen.

Wie erklärt der Finanzminister die ses geringe Fahndungsergebnis bei einer derart umfangreichen Prüfung?

Für die Fraktion der SPD: Der Parlamentarische Geschäftsführer, Günter Rudolph, Wiesbaden, den 25. November 2009

Datum:  2 | 12 | 2009
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