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Demjanjuk-Verfahren: Drohung mit Hungerstreik

Der in München wegen NS-Kriegsverbrechen angeklagte Iwan "John" Demjanjuk droht, in Hungerstreik zu treten. Die Verteidigung des 90-Jährigen startet damit einen Generalangriff auf das Gericht.

        

Demjanjuk vor Gericht: Die Zahl 1627 bezieht sich auf die Nummer einer KGB-Akte, die ihn angeblich entlastet.
Demjanjuk vor Gericht: Die Zahl 1627 bezieht sich auf die Nummer einer KGB-Akte, die ihn angeblich entlastet.
Foto: AFP
München –  

Der Saal A 101 im Münchner Oberlandesgericht war gestern so voll wie schon seit Monaten nicht mehr. Im wohl letzten großen Kriegsverbrecherprozess in Deutschland sollte an diesem Dienstag ursprünglich die Beweisaufnahme abgeschlossen und mit den Plädoyers begonnen werden. Doch dazu kam es nicht: Der angeklagte Ukrainer John Demjanjuk und sein Anwalt Ullrich Busch nutzten das große Zuschauerinteresse vielmehr zu einem erneuten Generalangriff auf das Gericht. In einer Erklärung, die sein Anwalt verlas, drohte der Angeklagte mit einem Hungerstreik, sollte das Gericht seine Beweisanträge weiter ablehnen.

Regungsloser Angeklagter

Ermittlungen gegen SS-Mann

Gegen Bernhard Frank, Ex-SS-Obersturmbannführer und rechte Hand von Reichsführer SS Heinrich Himmler, ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen Mordverdachts. Das bestätigte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu Der heute 97-Jährige soll jahrelang unerkannt in der Nähe von Frankfurt gelebt haben.

Geprüft wird, ob Frank für einen Befehl vom Juli 1941 verantwortlich ist, Partisanen und Juden in Weißrussland zu erschießen, sagte Möller-Scheu. Dabei habe es 10 412 Opfer in der Zivilbevölkerung gegeben, berichtete Staatsanwalt Thomas Will von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen. (dpa)

Seit November 2009 wird gegen Demjanjuk verhandelt, mehr als 80-mal hat das Gericht schon getagt. Dem inzwischen 90-jährigen, schwer kranken Ukrainer, der das Geschehen stets schweigend und nahezu regungslos auf einem Spezialbett im Gerichtssaal verfolgt, wird Beihilfe zum Mord an 28060 Juden vorgeworfen. Der ehemalige Rotarmist soll, nachdem er in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten war, im Lager Trawniki zum Wachmann ausgebildet worden sein. Zwischen März und Oktober 1943 habe er im Vernichtungslager Sobibor Häftlinge in die Gaskammern getrieben, so die Ankläger. In zwei schriftlichen Erklärungen hatte Demjanjuk seine Unschuld beteuert, er habe zur fraglichen Zeit in einem Kriegsgefangenenlager gesessen.

Seine gestrige Wortmeldung war regelrecht inszeniert. Wie immer war der Angeklagte vor Verhandlungsbeginn mit Basecap und Sonnenbrille in einem Rollstuhl in den Saal geschoben worden. Bevor ihn Pfleger auf das Bett hievten, ließ er sich diesmal aber minutenlang von Fotografen ablichten. Dabei hielt er ein Schild mit einer Zahl auf seinem Schoß: 1627 – die Nummer einer vom KGB vor Jahrzehnten angelegten, 1400 Seiten umfassenden Ermittlungsakte über Iwan Demjanjuk, der sich erst nach seiner Übersiedlung in die USA nach Kriegsende den Vornamen John gegeben hatte. Die Zahl 1627 könnte zu einer Art Menetekel in diesem Verfahren werden, das glaubt zumindest Demjanjuks Verteidiger Busch. Staatsanwaltschaft und Gericht wollen die von ihm „die Mutter aller Akten“ genannte KGB-Akte nicht in Moskau einsehen, obwohl sich darin entlastende Indizien für seinen Mandanten befinden könnten. Zum Beispiel Hinweise darauf, dass das zentrale Beweisstück in dem Verfahren vom KGB gefälscht sein könnte: Demjanjuks Dienstausweis als sogenannter Trawniki.

Akten in der Ukraine

Auch eine weitere, heute beim ukrainischen Geheimdienst lagernde Ermittlungsakte mit der Nummer 15457 halten Ankläger und Richter nicht für relevant. In ihr sind die Aussagen eines zentralen, inzwischen verstorbenen Zeugen des Verfahrens archiviert. Dieser, ein Trawniki wie der Angeklagte, hatte Demjanjuk in zwei Vernehmungen durch den sowjetischen Geheimdienst 1945 und 1974 schwer belastet. Unter Folter, behauptet Verteidiger Busch. Denn offenbar gibt es noch zwei weitere Vernehmungen des Mannes aus den Jahren 1983 und 1984, die sich in der Akte befinden. Darin widerruft er laut Busch frühere Angaben. Diese Aussagen sind aber nicht in den deutschen Ermittlungsunterlagen.

Demjanjuk warf in der von seinem Anwalt verlesenen Erklärung dem Gericht erneut vor, entlastende Beweismittel zu unterdrücken. So gehe das Gericht darüber hinweg, dass die deutschen Täter, die SS-Vorgesetzten der Trawniki in Sobibor, in früheren Prozessen in Deutschland fast ausnahmslos freigesprochen wurden. Demjanjuks Anwalt überschüttete das Gericht mit mehr als 50 neuen Beweisanträgen. Busch will erreichen, dass die KGB-Ermittlungsakten doch noch beigezogen und die Juristen der deutschen Sobibor-Prozesse als Zeugen gehört werden.

Autor:  Andreas Förster
Datum:  22 | 2 | 2011
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