"Da Palästina ein sehr felsiges Land ist, legte das reichliche Vorkommen von Steinen es nahe, sie als Wurfgeschosse zu verwenden.“ So leitet die 1912 mit kirchlichem Imprimatur versehene Catholic Encyclopedia die Steinigung historisch ab. Tatsächlich ist diese Tötungsart zuerst in der genannten Weltgegend nachweisbar. Sie hat sich später auf andere Regionen ausgebreitet.
Im Pentateuch (den Fünf Büchern Mose), etwa um 440 vor der Zeitwende, ist die Steinigung als legale Strafmethode für 18 Verbrechen festgelegt, von Gotteslästerung, Mord und Grausamkeit über Götzendienst, Sabbatschändung, Hexerei und Rebellion gegen die Eltern bis zu einer Reihe von Sexualdelikten.
Steinigungsurteile sind in jüngster Zeit aus Afghanistan, Nigeria, Iran, Irak, Jemen, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan und den Vereinigten Arabischen Emiraten bekannt geworden. Beispiele:
Aisho Ibrahim Dhuhulow war 13 Jahre alt, als sie am Montag, 27. Oktober 2008, im Stadion der somalischen Hafenstadt Kismayo bis zum Hals in den Boden eingegraben und von 50 Männern zu Tode gesteinigt wurde. Ihr wurde Ehebruch zur Last gelegt. Nach Recherchen somalischer Journalisten wurde das Mädchen jedoch verhaftet, als sie Anzeige wegen Vergewaltigung erstatten wollte. Augenzeugen sagten, die Verurteilte sei während der Steinigung einmal ausgegraben worden, damit Krankenschwestern feststellen konnten, ob der Tod bereits eingetreten sei. Nachdem dies nicht der Fall war, wurde die Steinigung fortgesetzt. Im von den Islamisten kontrollierten Teil Somalias wurden seit 2008 mindestens vier Menschen gesteinigt.
Amina Lawal sollte im Frühling des Jahres 2002 sterben. Ein Scharia-Gericht in dem nordnigerianischen Bundestaat Katsina hatte die damals 30-Jährige zum Tod durch Steinigen verurteilt, weil sie ein Kind von einem verheirateten Mann erwartete. Nach einer weltweiten Kampagne wurde das Urteil zunächst bis zum Abstillen ihrer Tochter ausgesetzt – später wurde das Todesurteil aus Verfahrensgründen aufgehoben. Seit die nordnigerianischen Bundestaaten Mitte der 90er Jahre eine strenge Form des Scharia-Rechtes eingeführt hatten, kam es zu mehreren Todesurteilen gegen angebliche Ehebrecher und Ehebrecherinnen. Allerdings ist nicht bekannt, dass auch nur eine der verfügten Steinigungen tatsächlich ausgeführt wurde. jod
Die Steinigung des Teufels gehört im Islam zu den vorgeschriebenen religiösen Handlungen während der Mekka-Pilgerfahrt: Der Pilger wirft am 10. Tag des Wallfahrts-Monats sieben Steine oder ein Mehrfaches davon auf eine Mauer, die den Teufel symbolisiert, und steinigt damit das Böse schlechthin.
Mohammed soll auf Grundlage des jüdischen Rechts jüdische Ehebrecherinnen zur Steinigung verurteilt haben, im Koran jedoch kommt die Steinigung als Strafe nicht vor. Ein entsprechender Vers soll aus dem Heiligen Buch verschwunden sein, besagt eine Überlieferung (Hadith), die Muhammad al-Buchari niedergeschrieben hat.
Wider islamisches Recht
Buchari, der von 810 bis 870 lebte, gilt als der authentische Sammler solcher Anweisungen, Empfehlungen, Verbote und religiös-moralischer Warnungen, die dem Propheten zugeschrieben werden, im Koran aber nicht enthalten sind. Die Hadithe sind neben dem Koran und der Biografie Mohammeds die Rechtsquelle der Scharia, des islamischen Rechts. Zur Steinigung darf laut Scharia nur nach Ehebruch oder „Sodomie“ verurteilt werden. Vier männliche Zeugen müssen durch in allen Einzelheiten übereinstimmende Aussagen unabhängig voneinander den Nachweis erbringen. Diese Einschränkungen machen theoretisch eine Verurteilung fast unmöglich. Tatsächlich beachten viele Scharia-Gerichte dies nicht, was dem – im Übrigen streng rächenden – Geist der Scharia widerspricht. In Afghanistan, Iran, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan und Teilen Nigerias sind in jüngster Zeit Menschen gesteinigt worden – dem islamischen Recht widersprechend und die allgemeingültigen Menschenrechte grob verletzend.
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