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El- Sherbini-Prozess: Mörder voll schuldfähig

Ein Gutachter schließt eine Tat im Affekt durch eine Bewusstseinsstörung aus. Alex W. ist voll schuldfähig. Nun droht dem Mörder der Ägypterin Marwa El- Sherbini eine lebenslange Haftstrafe.

Der wegen Mordes an der Ägypterin Marwa El- Sherbini angeklagte Alex W. ist aus Sicht eines Gutachters voll schuldfähig.
Der wegen Mordes an der Ägypterin Marwa El- Sherbini angeklagte Alex W. ist aus Sicht eines Gutachters voll schuldfähig.
Foto: dpa

Der wegen Mordes an der Ägypterin Marwa El- Sherbini angeklagte Alex W. ist aus Sicht eines Gutachters voll schuldfähig. Der Sachverständige Stephan Sutarski habe ausgeführt, dass zum Tatzeitpunkt weder Anzeichen für eine seelische Abartigkeit oder Geisteskrankheit vorlagen noch die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei, sagte Oberstaatsanwalt Frank Heinrich am Donnerstag nach der nichtöffentlichen Sitzung im Prozess gegen den Russlanddeutschen im Landgericht Dresden.

Der Sachverständige habe eine Tat im Affekt durch eine Bewusstseinsstörung ausgeschlossen, erklärte Nebenklage-Vertreter Oliver Wallasch. Alex W. droht damit eine lebenslange Haftstrafe.

Die Schwurgerichtskammer hatte zu Beginn des achten Verhandlungstages einem mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten begründeten Antrag der Verteidigung entsprochen und die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es würden auch Eigenschaften oder Details aus seiner Intimsphäre sowie sein Geisteszustand zur Sprache kommen, begründete die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand die Entscheidung der Kammer.

"Der psychologische Geisteszustand ist einer der intimsten Teile des Persönlichkeitsrechts", sagte Pflichtverteidiger Michael Sturm. Ob jemand verrückt sei oder nicht, betreffe seine Persönlichkeit im tiefsten Inneren, mehr noch als das Sexualleben, erklärte der Rechtsanwalt in einer Prozesspause. Bei Alex W. gebe es Hinweise auf psychische Erkrankungen. Nachdem Journalisten und Zuschauer den Saal verlassen hatten, hatte der Angeklagte die Kapuze abgesetzt. "Das zeigt, dass er sich von der Öffentlichkeit bedroht fühlt."

Heimtücke und niedere Beweggründe

Der 28-Jährige versteckt seit Prozessbeginn sein Gesicht auch während der Verhandlung. "Aus unserer Sicht hat er heute erstmals an der Hauptverhandlung teilgenommen, ohne Kapuze und mit seinem Verteidiger diskutiert", sagte Rechtsanwalt Wallasch. Insgesamt beschäftigte sich die Kammer rund fünf Stunden mit der Persönlichkeit des Angeklagten.

Alex W. muss sich wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten. Laut Anklage hat er in einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung am 1. Juli die schwangere Zeugin Marwa El-Sherbini aus Fremdenhass mit einem Messer getötet und ihren Mann lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft stellte Heimtücke und niedere Beweggründe fest.

Alex W. hatte die Angriffe auf die beiden Ägypter in einer vor Gericht verlesenen Erklärung gestanden, Ausländerfeindlichkeit als Motiv jedoch bestritten und von Reue kurz nach der Tat berichtet.

Der Prozess wird am kommenden Montag mit den Schlussvorträgen fortgesetzt. Erwartet werden die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklägern. Das Urteil soll am 11. November gesprochen werden. (dpa)

Datum:  5 | 11 | 2009
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