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Präimplantationsdiagnostik: Emotionale Debatte im Bundestag

Der Bundestag muss entscheiden, ob Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung auf Erbkrankheiten getestet werden dürfen - ein Thema, das emotional diskutiert wird. Einen Fraktionszwang soll es bei der Abstimmung daher nicht geben.

Im Labor des Zentrums für Reproduktionsmedizin der Uni Leipzig
Im Labor des Zentrums für Reproduktionsmedizin der Uni Leipzig
Foto: dpa
Berlin –  

In der Bundestagsdebatte um die gesetzliche Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) haben Gegner und Befürworter einer Zulassung der Gentests an künstlich erzeugten Embryonen vor allem ethische und moralische Argumente ausgetauscht. Der CDU-Politiker Peter Hintze plädierte für eine weitgehende Zulassung der PID. Erblich schwer vorbelastete Paare sollten ein Recht haben, diese anzuwenden. Das geböten „das Grundgesetz und die Nächstenliebe“, sagte Hintze im Bundestag.

„Es steht dem Rechtsstaat gut an, den Ärzten und betroffenen Frauen etwas mehr Vertrauen in ihre Verantwortung zugeben“, sagte Hintze. Er verwies auf die Erfahrung in anderen Ländern, in denen die PID bereits zugelassen ist. Dort „überwiegen Nutzen und Hilfe“, sagte der CDU-Politiker. Er räumte zugleich ein, es handele sich in dieser Frage um einen „Grenzbereich des menschlichen Lebens“, weshalb der Gesetzgeber zu „äußerster Behutsamkeit“ aufgefordert sei.

PID im Bundestag

Der Bundestag debattiert erstmals über die Zukunft der Präimplantationsdiagnostik (PID). Bei dieser Methode werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls ausgesondert. Bis zum vorigen Sommer galt die PID in Deutschland als verboten. Diese Rechtsauffassung musste durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs revidiert werden.

Drei Anträge liegen dem Bundestag nun vor, die bis zum Juli beraten werden sollen: Die Gruppe um Ulla Schmidt (SPD), Johannes Singhammer (CSU) und Birgitt Bender (Grüne) verlangt ein Verbot der PID. Ihr Gesetzentwurf wird derzeit von 192 Abgeordneten unterstützt.

Die Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD) und Ulrike Flach (FDP) will dagegen die PID zulassen, wenn die Nachkommen „eine hohe Wahrscheinlichkeit“ für eine schwerwiegende Erbkrankheit haben oder durch eine Abweichung in den Chromosomen eine Fehl- oder Totgeburt zu erwarten ist. Diesen Antrag haben 215 Abgeordnete unterschrieben.

Eine dritte Gruppe um Rene Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) will Ausnahmen auf Fälle beschränken, bei denen Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl- oder Totgeburt enden oder das Kind im ersten Lebensjahr stirbt. Das unterstützen 36 Abgeordnete; 180 haben sich noch nicht festgelegt. (tms)

Kritik an der Selektion

Die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hingegen plädierte für ein Verbot der PID. Die SPD-Politikerin verwies auf „Würde und Schutzwürdigkeit“ der Embryonen, die nach einem Gentest verworfen und nicht in die Gebärmutter eingepflanzt würden, sondern abstürben. Ein solches Vorgehen widerspreche dem Gedanken des Embryonenschutzgesetzes. „Bei der PID steht die Selektion am Anfang“, warnte Schmidt.

Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Birgitt Bender, sprach sich für ein Verbot aus. Bei einer Zulassung würden mindestens acht Embryonen „zum Zweck des Aussortierens“ erzeugt. Diese „Option auf Selektion“ würde die Gesellschaft verändern, sagte sie. Bender warnte zudem vor dem Risiko, dass im Falle einer Zulassung der PID hoher sozialer Druck auf Frauen ausgeübt werden könnte, diese Technik auch einzusetzen. „Wie soll eine Frau den Mut finden, sich für ein behindertes Kind zu entscheiden, wenn die Anwürfe fürchten muss, dass so etwas ja nicht hätte passieren müssen“, fragte Bender.

„Da können wir helfen“

Ihre Parteikollegin Priska Hinz dagegen befürwortete ein Verbot der PID mit Ausnahmen unter strengen Auflagen. „Wir wollen den Eltern ermöglichen, Kinder zu bekommen, die sonst nur Fehl- oder Totgeburten hätten“, sagte die Grünen-Politikerin. „Da können wir helfen und das sollten wir tun.“ Es dürfe aber nicht um schwere Behinderungen gehen. Dieser Begriff sei „allzu dehnbar“. Es könne nur um die Frage gehen, ob ein Leben lebensfähig sei, aber nicht darum, ob es lebenswert sei.

Dem Bundestag lagen drei Gesetzentwürfe vor, die von einem kompletten Verbot der PID, über ein Verbot mit Ausnahmen bis zu einer Zulassung mit strengen Auflagen reichen. Die Debatte wurde ohne Fraktionszwang geführt. (dapd)

Datum:  14 | 4 | 2011
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