Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin, es bleibe bei der bisherigen Regelung im Atomgesetz. Seibert betonte, die Regierung von angedachten Änderungen im Atomgesetz Abstand genommen.
Zunächst war geplant, dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine wichtige Befugnis zu entziehen. Dabei geht es um die Übertragung der Verantwortung für Atommülllager an Dritte. Laut Entwurf sollte diese Befugnis an das Umweltministerium übertragen werden, das dann wiederum private Betreiber mit der Verantwortung für Atommülllager hätte betrauen können.
Das Umweltministerium bestätigte diesen Sachverhalt zunächst am Morgen, zog dann aber eine Presseerklärung zurück. Die Überlegungen für diese Neuordnung wurden laut Seibert „im Laufe des Vormittags“ zu den Akten gelegt. Die Möglichkeit, die Befugnisse des BfS zu beschneiden, besteht aber nach der bisher geltenden Gesetzesregelung weiterhin.
„Es bleibt alles beim alten“, sagte Seibert. Es gebe aktuell keine Privatisierungspläne. Zunächst müsse ohnehin erst einmal die Eignung Gorlebens als Atommüll-Endlager geprüft werden. Die Erkundung dort soll am 1. Oktober wieder aufgenommen werden.
Die Opposition hatte von einer geplanten Entmachtung des BfS- Präsidenten Wolfram König gesprochen. Er ist Grünen-Mitglied und gilt als Kritiker längerer Atomlaufzeiten. Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn warnte: „Eine Privatisierung der Endlagerung wäre der Versuch, hier wieder intransparente Strukturen zu installieren, damit man mauscheln und tricksen kann wie in der Vergangenheit unter Kanzler (Helmut) Kohl.“ (dpa)
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