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Entschädigung für Afghanistan-Opfer: Drei Millionen für 91 Witwen

Die Bundesregierung will nach dem Luftschlag in Afghanistan Opferangehörige entschädigen. Nun sickern erste Zahlen durch. Der Anwalt der Hinterbliebenen ist entschlossen, sich mit "Kleinkram" nicht abspeisen zu lassen.

Zwei durch den von der Bundeswehr befohlenen Luftangriff auf zwei Tanklastzuege nahe Kundus in Nordafghanistan Verletzte liegen in Kundus in einem Fahrzeug.
Zwei durch den von der Bundeswehr befohlenen Luftangriff auf zwei Tanklastzuege nahe Kundus in Nordafghanistan Verletzte liegen in Kundus in einem Fahrzeug.
Foto: ddp

Berlin. Der Bremer Anwalt der Hinterbliebenen des umstrittenen und von deutscher Seite befohlenen NATO-Luftschlags in Afghanistan fordert eine Fondslösung als Entschädigung für seine Mandanten. Nach der Zusage für Entschädigungen durch das Bundesverteidigungsministerium sei es nun wichtig, "verhältnismäßige und ausreichende Zahlungen" zu erreichen, sagte Anwalt Karim Popal der Nachrichtenagentur ddp.

"Mit Kleinkram werden wir uns nicht zufrieden geben." Das Verteidigungsministerium plant nach einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" drei Millionen Euro als Entschädigung ein.

Opferangehörige fordern eine angemessene Entschädigung
Opferangehörige fordern eine angemessene Entschädigung
Foto: ddp

Der ehemalige afghanische Wiederaufbauminister Amin Farhang begrüßte die Entschädigungsankündigung der Bundesregierung. Der Bundeswehrverband forderte eine schnelle Klärung der rechtlichen Grundlagen des Afghanistan-Einsatzes für die Soldaten.

Bei dem von einem deutschen Offizier angeordneten Angriff Anfang September waren bis zu 142 Menschen getötet worden, unter ihnen zahlreiche Zivilisten. Ein Sprecher des Ministeriums hatte am Montag eine Entschädigung angekündigt, ohne eine Summe zu nennen. Popal sagte, in weiteren Verhandlungen seien die Details zu klären.

Beide Seiten streben nach eigenen Angaben eine außergerichtliche Einigung an. Popal betonte, dass durch eine Fondslösung, das Existenzminimum der Hinterbliebenen und Verletzten gesichert werden könne, die ihre Ernährer verloren haben. "Mir geht es dabei vor allem um die 91 Witwen, die unter den ethnischen Gegebenheiten in Afghanistan sonst sehr gefährdet sind", sagte er.

Einmalzahlungen reichten für die Frauen nicht aus, da sie dauerhaft ihre Zukunft finanzieren müssten, ohne von anderen abhängig zu sein. "Wir können denen nicht einfach ein paar Tausend Euro in die Hand drücken und das war es dann", sagte Popal. Allerdings sei er sich mit der Bundesregierung einig darüber, dass es keine Entschädigungszahlungen für Taliban geben dürfe.

Farhang sagte: "Eine angemessene Entschädigung wäre eine gute Entscheidung. Sie wird das Verhältnis zwischen Deutschland und Afghanistan wieder verbessern." Er verwies darauf, dass die betroffenen Familien oft sehr arm seien und nun ihre "Brotverdiener" verloren hätten.

Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, mahnte, die rechtlichen Grundlagen des Afghanistan-Einsatzes noch bis Jahresende zu klären. "Die Unsicherheit ist den deutschen Soldaten nicht länger zuzumuten. Erst recht nicht, wenn der Einsatz im nächsten Jahr noch ausgeweitet werden soll", sagte er.

Unsicherheit sei ein schlechter und im Zweifelsfall gefährlicher Ratgeber. "Für mich trägt es skandalöse Züge, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen nach acht Jahren immer noch nicht sauber geklärt sind", sagte Kirsch. Es gehe um die Frage, ob der Einsatz ein Polizeieinsatz sei, bei dem die normalen Strafgesetze gelten, oder ein "nicht internationaler bewaffneter Konflikt", bei dem das Kriegsvölkerrecht anzuwenden sei. (ddp)

Datum:  8 | 12 | 2009
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