Das Entschädigungs-Urteil zugunsten des verurteilten Kindermörders Magnus Gäfgen ist zwiespältig aufgenommen worden. Zwar bescheinigten Politiker und Medien dem Landgericht Frankfurt, korrekt geurteilt zu haben. Doch wurden zugleich Forderungen laut, den Opferschutz zu verbessern und künftig zu verhindern, dass Entschädigungszahlungen verurteilten Mördern zugutekommen sollen.
Das Landgericht hatte Gäfgen am Donnerstag 3000 Euro plus Zinsen Entschädigung zugesprochen, weil ihm 2002 in einem Polizeiverhör Folter angedroht worden war. Die Beamten hatten – vergeblich – gehofft, auf diese Weise von Gäfgen das Versteck des von ihm entführten elfjährigen Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler zu erfahren. Zwei Ermittlungsbeamte waren später wegen der Folterdrohung strafrechtlich verurteilt worden. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Folterandrohung gerügt.
Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages, räumte zwar ein, dass „auch ein wegen Mordes Verurteilter ein Rechtssubjekt“ sei und damit Rechtsansprüche habe. Allerdings solle das sogenannte Opferanspruchssicherungsgesetz so geändert werden, dass Schadenersatzansprüche von Tätern auf Opfer oder Angehörige übergehen könnten.
Der damalige stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte Magnus Gäfgen in einem Verhör am 1. Oktober 2002 in Absprache mit dem Innenministerium schwere Schmerzen angedroht, wenn er den Aufenthaltsort des entführten elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler nicht verrät.
Magnus Gäfgen gab seinen Widerstand daraufhin auf - er erklärte, dass das Kind bereits tot sei, und führte die Beamten zu der Leiche.
Wegen der Entführung und Ermordung den Jungen wurde Magnus Gäfgen 2003 zu lebenslänglich verurteilt. Daschner und ein mitangeklagter Kriminalhauptkommissar wurden 2004 wegen Aussageerpressung schuldig gesprochen. Sie mussten eine Geldstrafe zahlen.
Das Gesetz regelt, dass Täter, die sich ihre „Geschichte“ von Medien oder Verlagen abkaufen lassen, die Honorare an die Opfer abgeben müssen, um deren eigene Schadenersatzansprüche zu sichern. Eine Erweiterung könne dazu führen, dass dies auch mit Entschädigungszahlungen und Schmerzensgeld passiere, das Täter vor Gericht erfolgreich einklagten, sagte Kauder der Rhein-Neckar-Zeitung.
Ausdrücklich stellten sich Politiker von Grünen und Linkspartei hinter die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts. „In einem Rechtsstaat dürfen von der Polizei keine unlauteren, unsauberen Mittel angewendet werden“, sagte Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag der Neuen Osnabrücker Zeitung. Der rechtspolitische Sprecher der Linken-Bundestagsfraktion, Wolfgang Neskovic, bezeichnete die Entschädigung Gäfgens als „Preis für unseren Rechtsstaat“. Auch einem Mörder dürfe keine Folter angedroht werden. Daher sei das Urteil unvermeidlich gewesen.
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Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, verteidigte das Urteil. „Wenn das Gericht die Androhung der Folter als erwiesen ansieht, ist das Urteil in Ordnung. Falls die Androhung von Folter in Deutschland zulässig wäre, hätten wir keinen Rechtsstaat“, sagte Wiefelspütz dem Berliner Tagesspiegel. Die Androhung von Folter sei „keine Bagatelle“. Gäfgen habe schwerste Schuld auf sich geladen und sei zu Recht zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, doch auch er habe unveräußerliche Rechte.
Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft bleibt die gesamte Entschädigungssumme in der Staatskasse. Gäfgen habe aus dem Mordprozess noch 71 000 Euro Schulden bei der Justizkasse, die müssten erst beglichen werden, hieß es gestern.
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