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Eon und RWE: Gegen den Strom

Der Bundesgerichtshof wirft Eon und RWE die Bildung eines Oligopols zum Nachteil der Verbraucher vor. Von Joachim Wille

Der Bundesgerichtshof wirft Eon und RWE die Bildung eines Oligopols zum Nachteil der Verbraucher vor.
Der Bundesgerichtshof wirft Eon und RWE die Bildung eines Oligopols zum Nachteil der Verbraucher vor.
Foto: ddp

Oligopol. Das Wort hat in einer Marktwirtschaft einen bösen Klang. Es bedeutet: Der Wettbewerb, durch den sich günstige Preise bilden, ist ausgeschaltet. Wenige große Player teilen sich den Markt auf. Nun ist es amtlich - sogar höchstrichterlich festgestellt: Die beiden großen Energiekonzerne Eon und RWE bilden ein "marktbeherrschendes Oligopol". Der Bundesgerichtshof (BGH) stützt damit in seinem Urteil vom Dienstag das Bundeskartellamt, das Eon 2003 untersagt hat, sich an weiteren kommunalen Stromversorgern zu beteiligen. Im konkreten Fall ging es um einen 33-Prozent-Anteil der Stadtwerke Eschwege.

Der Versuch der Konzerne, den Trend zu mehr Wettbewerb auszuhebeln, ist damit gestoppt. Nicht nur die Nummern eins und zwei im Strommarkt, auch die "kleinen" Energieriesen Vattenfall und EnBW hatten sich so in den letzten Jahren in immer mehr Gebieten direkten Zugang zu den Endkunden verschafft. Die "Big Four" besitzen inzwischen Anteile an 40 Prozent der Stadtwerke. Dies können sie nun nicht weiter ausbauen.

Der BGH stellt der Politik damit ein miserables Zeugnis aus. Denn nicht erst gestern, sondern bereits vor einem Jahrzehnt hat der Bund die Gebietsmonopole im Stromsektor aufgelöst. Wettbewerb statt überhöhte Gewinne, so lautete das Ziel. Die freie Wahl des Versorgers und die Chance des Marktzutritts für neue Anbieter sollten die Preise purzeln lassen. Doch was beim Telefon klappte, wurde beim Strom ein Rohrkrepierer. Er wurde erst etwas billiger, dann sogar noch teurer als vorher.

Der Grund: Der Bund hatte - aufgrund des Drucks der Konzerne - nur halbherzig liberalisiert. Kraftwerke und Stromnetze blieben in einer Hand. Die Wechselbereitschaft der Stromkunden wuchs nur langsam. Die Oligopol-Schelte des BGH ändert für den Verbraucher wenig. Das Kartellamt sagte voraus: "Es wird nicht zu kurzfristigen Strompreissenkungen kommen", da der Wettbewerb auf dem Strommarkt an vielen weiteren Punkten kranke.

Eon hingegen befand, die Situation habe sich ja "schon deutlich geändert". Tatsächlich hat der Konzern den Verkauf des Höchstspannungsnetzes und von Kraftwerken angekündigt - allerdings erst auf Druck der EU.

Autor:  JOACHIM WILLE
Datum:  12 | 11 | 2008
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