Dessau-Roßlau/Magdeburg. Gegen die Freisprüche im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh haben Staatsanwaltschaft und Opfervertreter Rechtsmittel eingelegt. Von beiden Seiten sei Revision beantragt worden, teilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Donnerstag mit.
Innerhalb eines Monats nach Zustellung des am Montag gefällten Urteils müssen Anklage und Nebenklage die Revision begründen, ehe darüber entschieden wird. Im Revisionsverfahren überprüft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, ob ein Urteil gesetzmäßig ergangen ist. Es gibt aber keine neue Beweisaufnahme.
Das Urteil muss nach Gerichtsangaben spätestens bis zum 23. März 2009 zugestellt werden. Grund für diese Zeitspanne ist die lange Dauer des Prozesses. Das Urteil ist erst dann rechtskräftig, wenn das Revisionsverfahren abgeschlossen ist.
Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) zeigte Verständnis für den Unmut vieler Menschen. "Die Landesregierung kann das Unverständnis der Angehörigen und Freunde des Verstorbenen über die noch nicht endgültig aufgeklärten Vorgänge nachvollziehen", sagte Böhmer im Landtag. "Wir bitten aber auch sie um Verständnis dafür, dass die Wahrheitsfindung und die Rechtsprechung nur nach den Regeln unseres Rechtsstaates und durch unabhängige Gerichte erfolgen können."
Indirekt ging Böhmer auch auf den Vorwurf des Gerichts ein, Polizeibeamte hätten im Prozess falsch ausgesagt. "Die Landesregierung erwartet von ihren Beamten wie auch von allen anderen Mitarbeitern, dass sie zur Wahrheitsfindung beitragen und helfen, Schaden vom Land abzuwenden."
Trailer des Films "Oury Jalloh" (Deutscher Menschenrechts-Filmpreis 2008)
Das Landgericht hatte die zwei angeklagten Polizisten vom Vorwurf freigesprochen, am Tod des Mannes aus Sierra Leone mitschuldig zu sein. Das Gericht konnte dem heute 48 Jahre alten damaligen Dienstgruppenleiter und seinem 46 Jahre alten Kollegen in dem 22 Monate dauernden Prozess keine Mitschuld nachweisen, was zu heftigen Protesten führte. Jalloh war im Januar 2005 in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers bei einem Brand ums Leben gekommen, den er trotz Fesselung selber angezündet haben soll. (dpa)
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