Berlin. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist mit ihrem Vorschlag, die Elternmonate für teilzeitarbeitende Väter und Mütter auszuweiten, bei SPD und Opposition auf Skepsis gestoßen. Während Familienpolitiker der Union den Vorstoß begrüßten, nannte SPD-Familienpolitikerin Caren Marks die Ankündigung "überwiegend Wahlkampfgeplänkel". Wenn von der Leyen eine Regelung für "mehr Flexibilität und Partnerschaftlichkeit" beim Elterngeld schaffen wolle, begrüße ihre Partei das grundsätzlich, sagte Marks der FR. Bisher habe sich die CDU-Politikerin aber entsprechenden Forderungen der SPD "immer entzogen".
Die FDP reagierte verschnupft auf den Vorstoß. Die Familienministerin vesuche damit "dreist", eine zentrale Forderung der FDP als eigene Idee zu verkaufen, die sie noch kürzlich blockiert habe. Die Grünen begrüßten die an eine Teilzeitarbeit geknüpfte Verlängerung des Elterngelds als "durchaus vernünftig". Auch der DGB befürwortet den Vorschlag. Gerade in Krisenzeiten sei es wichtig, dass Mütter und Väter durch flexible Ausstiegszeiten Kontakt zu Arbeit und zu Kollegen halten könnten.
Von der Leyen hatte am Freitag angekündigt, den Elterngeldbezug von derzeit maximal 14 Monaten auf 28 zu verlängern, wenn Vater und Mutter jeweils Teilzeit arbeiten wollten. Ihr Vorstoß ist bisher weder mit der Bundesregierung noch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgestimmt. Selbst in ihrem eigenen Ministerium gibt es keinerlei Entwurf für eine Gesetzesänderung. Auch Kosten und Finanzierung sind offen.
Auch wenn von der Leyen damit in Teilen eine Forderung des Koalitionspartners SPD aufgreift, ist es unwahrscheinlich, dass die Elterngeldausweitung noch in dieser Legislaturperiode Gesetz wird. Man wolle das zwar"nicht grundsätzlich ausschließen", so SPD-Politikerin Marks. Angesichts der knappen Zeit bis zur Bundestagswahl im September sei eine Novellierung jedoch nur noch "relativ schwer" zu schaffen. Wenn ein Vorschlag vorliegt, "werden wir den sorgfältig prüfen". Experten geben zu bedenken, vor allem Frauen würden die Verlängerung der Elternmonate beanspruchen und in eine "Teilzeitfalle" geraten.
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