Herr Leinen, haben Sie sich bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe in Ihrer Ehre als Europa-Abgeordneter gekränkt gefühlt?
In der Tat. Es ist der Eindruck entstanden, als ob das Europa-Parlament zweitklassig wäre - im Gegensatz zu den nationalen Parlamenten mit einer besseren Legitimation. Das trifft nicht zu, hier hängt das Gericht 30 Jahren europäischer Integration hinterher. Das Gericht sagt: Das Parlament kann nur eine Vertretung der Völker sein und nicht der Bürger. Das haben wir längst hinter uns gelassen. Im Lissabon-Vertrag steht, dass wir die Bürgerinnen und Bürger vertreten, nicht nur unser eigenes Volk.
Das Urteil sagt auch: Das EP sei "weder in seiner Zusammensetzung noch im europäischen Kompetenzgefüge hinreichend gerüstet, repräsentative und zurechenbare Mehrheitsentscheidungen als einheitliche politische Leitentscheidungen zu treffen". Stimmt das?
Das Gericht beurteilt das EP nach den Mustern nationaler Parlamente. Die EU ist aber eine Einrichtung eigener Art mit dem EP als Bürgerkammer und dem Rat als Staatenkammer. Es kommt auf die Gesamtschau an. Es stimmt schlichtweg nicht, dass das EP nicht legitimiert wäre, europäische "Leitentscheidungen" zu treffen. Lissabon weist uns explizit zu, den EU-Kommissionspräsidenten zu wählen. Diese Dynamik des europäischen Parlamentarismus wird von Karlsruhe verkannt.
Hat Karlsruhe Bundestag und Bundesrat zu gut behandelt?
Die EU ist ein Staatenbund, kein Bundesstaat. So gesehen ist es völlig in Ordnung, dass die nationalen Parlamente und nicht das Europäische Parlament bei Kompetenzübertragungen auf die EU-Ebene entscheiden. Das war so und wird so bleiben. Aber innerhalb der bestehenden Kompetenzen hat das EP die volle Legitimation.
Wie erklären Sie sich die wenig netten Worte über das EP?
Es hört sich so an, als ob die Verfassungsrichter allein durch die nationale Brille schauen und die neue Dimension der Demokratie auf EU-Ebene überhaupt nicht erfasst haben. Die EU-Abgeordneten sind in allgemeiner, freier und direkter Wahl gewählt. Sie haben dieselbe Legitimation für die ihnen zugewiesenen Aufgaben wie ihre nationalen oder regionalen Kollegen. Im übrigen sind Bundestags- und Europa-Abgeordneten keine Konkurrenten, sondern Partner der demokratischen Kontrolle.
Nochmal aus dem Urteil: Gibt es ein "strukturelles, im Staatenverbund nicht auflösbares Demokratiedefizit"?
Nein. So wie die EU aufgebaut ist, kann es das Prinzip: Ein Bürger - eine Stimme nicht geben. Auch Minderheitenschutz ist ein Demokratie-Kriterium. Als Ausgleich dazu haben die Mitgliedstaaten im Ministerrat ein Gewicht, das stärker die Zahl ihrer Einwohner berücksichtigt.
Interview: Michael Bergius
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