Das deutsche Ausländerzentralregister, in dem alle in der Bundesrepublik lebenden Nichtdeutschen erfasst sind, ist in wichtigen Teilen rechtswidrig. Die darin gespeicherten personenbezogenen Daten von EU-Ausländern dürfen zwar für ausländerrechtliche Zwecke erfasst werden, nicht aber zur Verbrechensbekämpfung und für statistische Zwecke, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag.
Die Verwendung der Ausländerdatei zur Kriminalitätsbekämpfung verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und damit gegen das EU-Gemeinschaftsrecht, entschieden die Luxemburger Richter. Denn die Daten ihrer eigenen Bürger speichere die Bundesrepublik nicht in einem solchen Register. Auch mit der Verwendung personenbezogener Daten von Ausländern für statistische Zwecke schieße Deutschland über das Ziel hinaus. Für Statistiken seien keine namentlichen Angaben erforderlich. Der EuGH gab damit einem österreichischen Geschäftsmann Recht, der sich 1996 in Deutschland niedergelassen hatte. Er sah sich durch die Speicherung seiner Daten in dem Ausländerzentralregister diskriminiert und hatte eine Löschung derAngaben gefordert.
Im Ausländerzentralregister, das vom Bundesamt für Migration in Nürnberg geführt wird, werden alle Nicht-Deutschen erfasst, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten oder auch nur ein Visum beantragt haben. Gespeichert werden neben Name, Geburtsdatum, Herkunft, Wohnort und Aufenthaltstitel auch Vorstrafen, Religionszugehörigkeit und personenbezogene Angaben von Zoll, Landes-Kriminalämtern oder Verfassungsschutz. Aus dem Datensatz dürfen sich 6000 Partnerbehörden bedienen, darunter die Bundesanstalt für Arbeit und Sozialhilfeträger. Zumindest auf die Daten der 2,3 Millionen EU-Ausländer in Deutschland dürfen die Behörden nach dem europäischen Richterspruch nun nicht mehr uneingeschränkt zugreifen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte die Bundesregierung auf, die Daten von EU-Bürgern, die nicht für aufenthaltsrechtliche Zwecke nötig sind, "unverzüglich" zu löschen. Das Innenministerium betonte, man wolle erst die Urteilsbegründung prüfen. Der Schutz vor diskriminierender Erfassung dürfe nicht nur für EU-Bürger gelten, forderte die Linke. Grünen-Innenexperte Volker Beck monierte, das Ausländerzentralregister enthalte bisher viele überflüssige Daten über Ausländer. (Az.:C-524/06)
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