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EU-Reformvertrag: Nachsitzen in der Sommerpause

Noch vor der Bundestagswahl sollen die Änderungswünsche des Gerichts zum EU-Reformvertrag umgesetzt werden. Von Karl Doemens

Berlin. Der Auftritt dauerte keine 60 Sekunden.. "Das ist ein guter Tag für den Lissabonner Vertrag", sagte Angela Merkel vor der Fernsehwand des Kanzleramts. Nach drei weiteren diplomatischen Sätzen verschwand sie wieder aus dem Fokus der Kameras.

Die knappe Reaktion kommt nicht von ungefähr. So erfreut die Bundesregierung darüber ist, dass das Bundesverfassungsgericht keine Neuverhandlung des Lissabon-Vertrages oder die Aufnahme von "deutschen Vorbehalten" verlangt hat, so unsicher war sie bis zuletzt, was Karlsruhe nun genau entscheiden würde. Die Änderung des Begleitgesetzes wirkt relativ weitreichend. Doch sollen nun die Experten erst einmal das Kleingedruckte studieren.

Auf jeden Fall muss die große Koalition nachsitzen. Noch vor der Bundestagswahl sollen die Änderungswünsche des Gerichts umgesetzt werden. "Die Koalitionsfraktionen werden das noch in der Sommerpause in Angriff nehmen", kündigte Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen an. Auf einer Sondersitzung am 26. August soll das Parlament die Gesetzesänderungen erstmals beraten. Die Verabschiedung ist für den 8. September vorgesehen.

Trotz der Mehrarbeit zeigen sich die meisten Abgeordneten zufrieden. Schließlich werden ihre Rechte gegenüber der auf internationaler Ebene verhandelnden Bundesregierung gestärkt. "Ich begrüße ausdrücklich die ergänzenden Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht für das Beteiligungsrecht von Bundestag und Bundesrat formuliert", sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sprach von einem "Erfolg für die parlamentarische Demokratie". Bei der Neuformulierung der Begleitgesetze hätten die Abgeordneten nun "eine sehr starke Position".

Im Kern dürfte die Novelle des Begleitgesetzes darauf hinauslaufen, dass die Bundesregierung weitere Kompetenzen an die EU nur mit Zustimmung des Parlaments abgeben kann. Die juristische Feinarbeit soll laut SPD-Fraktionschef Peter Struck jetzt eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Europa- und Rechtsausschuss des Bundestages unter Leitung der Fraktionsgeschäftsführer Röttgen und Thomas Oppermann (SPD) erledigen. Der Gesetzentwurf soll von den Fraktionen und nicht etwa von der Regierung eingebracht werden - und zwar möglichst unter Mitwirkung der Opposition.

Autor:  KARL DOEMENS
Datum:  1 | 7 | 2009
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