Eines muss man Walter Mixa lassen: Gute Nerven hat der ehemalige Augsburger Bischof. Fünf Wochen nach der Annahme seines Rücktrittsgesuchs durch den Vatikan ist der 69-Jährige wieder in seine Wohnung im Augsburger Bischofspalais zurückgekehrt - als wäre nichts geschehen. Entsetzt reagierte der Augsburger Diözesanrats-Vorsitzende Helmut Mangold: "Das ist extrem kontraproduktiv." Bistumssprecherin Kathi Marie Ulrich bemühte sich, den Vorgang herunterzuspielen. Es handele sich nur um eine Übergangslösung, betonte sie am Montag.
Mit Kopfschütteln reagierte auch die Reformbewegung "Wir sind Kirche". Mixa lasse erneut jedes Fingerspitzengefühl vermissen, sagt Sprecher Christian Weisner. Mixas Rückkehr erschwere die dringend nötige Beruhigung der Lage im Bistum Augsburg. Am Samstagabend hatte Mixa wieder seine Wohnung im Bischofspalais gegenüber dem Augsburger Dom bezogen. Kirchensprecherin Ulrich bestätigte einen entsprechenden Bericht der Augsburger Allgemeinen. "Wo er seinen zukünftigen Wohnsitz nehmen wird, wird zeitnah geklärt", sagte sie. Hinter diesen diplomatischen Worten schimmert durch, dass man im Ordinariat nicht glücklich ist über Mixas Comeback.
"Zelten kann er nicht"
Markige Worte fand Mixas Augsburger Rechtsanwalt: "Er wohnt nach wie vor hier, zelten kann er nicht." Wie lange Mixa im Bischofspalais bleiben werde, sei dessen eigene Entscheidung. Laut Mangold hat Mixa einen weiteren Wohnsitz im oberbayerischen Weßling. Im Übrigen habe das Bistum genügend Wohnungen.
Mixa hatte am 21. April nach Prügel- und Untreuevorwürfen bei Papst Benedikt XVI. um seine Amtsentpflichtung gebeten, die offiziell am 8. Mai angenommen wurde. Vorermittlungen zu Missbrauchsvorwürfen hat die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Prügelvorwürfe aus seiner Zeit als Stadtpfarrer von Schrobenhausen bestehen weiter, die Vorgänge sind strafrechtlich aber verjährt.
Die Rückkehr Mixas in das Bischofspalais dürfte auch die Spekulationen wieder aufleben lassen, wonach Mixa sich im Vatikan angeblich um einen Rücktritt vom Rücktritt bemühe. Kirchenrechtlich wäre aber sowieso nur eine Neuernennung möglich. (dpa)
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