Der ehemalige hessische LKA-Chef Norbert Nedela wird voraussichtlich vor dem Frankfurter Landgericht als Zeuge unter Eid aussagen müssen, ob er von den Folteranweisungen gegen den Kindermörder Magnus Gäfgen gewusst und sie gebilligt hat. „Ich werde Nedela als Zeugen benennen“, sagte Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer der Frankfurter Rundschau. „Nedela muss vor Gericht den Widerspruch erklären zwischen seiner dienstlichen Erklärung, er habe Daschner keine Rückendeckung gegeben, und der gegenteiligen Aussage des ehemaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner.“
Daschner hatte in dem Zivilprozess um Schmerzensgeld, den Gäfgen gegen das Land Hessen führt, erklärt, Nedela sei über die Folterpläne informiert gewesen. Nun soll er ein weiteres Mal vernommen werden. „Ich habe die Vereidigung Daschners beantragt“, sagt Heuchemer. Ein Beweisthema des Prozesses sei die Frage nach der Involvierung des hessischen Innenministeriums in die Folteranweisung. „Wir werden feststellen, wer die Wahrheit sagt und wer eventuell lügt“, so Heuchemer. „Das wollen wir mit der Vereidigung der Zeugen klären.“
Am 27. September 2002: Der Student Magnus Gäfgen entführt den elf Jahre alten Frankfurter Jakob von Metzler. Gäfgen ermordet den Jungen. Er erpresst die Familie und fordert, keine Polizei einzuschalten. Noch am gleichen Tag erfährt laut den Akten der Staatsanwaltschaft der damalige Staatssekretär Udo Corts (CDU) von der Entführung. Er schaltet den LKA-Präsidenten Norbert Nedela ein, der den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner informiert.
1. Oktober 2002: Der festgenommene Gäfgen hat die Polizei auf falsche Fährten gelockt. Polizeivize Daschner hofft, den Jungen noch lebend finden zu können. Er droht Gäfgen schmerzhafte Gewalt an, wenn dieser den Aufenthaltsort des Kindes nicht verrate. Gäfgen lenkt ein. Jakob wird tot geborgen.
28. Juli 2003: Das Landgericht Frankfurt verurteilt den Studenten Gäfgen wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Richter sehen eine besondere Schwere der Schuld.
20. Dezember 2004: Gericht verurteilt Daschner wegen der Folterdrohung zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt.
1. Juni 2010: Deutschland habe gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. dpa/fr
Widersprüchliche Erklärungen
Innenminister Boris Rhein (CDU) sagte am Donnerstag im Innenausschuss des Hessischen Landtags, der damalige Innenstaatssekretär Udo Corts (CDU) sei erst „im Nachhinein informiert“ worden. „Das ist nach meiner Auffassung völlig unstreitig.“ Es entspreche auch der dienstlichen Erklärung, die Corts seinerzeit abgegeben habe.
Dagegen gab Nedela offenbar eine dienstliche Erklärung mit anderem Inhalt ab, wie Rhein im Ausschuss erstmals deutlich machte. Der damalige LKA-Präsident habe „erklärt, Herrn Daschner nicht zum Handeln aufgefordert zu haben“, so der Innenminister.
Rheins Vorgänger Volker Bouffier (CDU) hatte 2004 berichtet, dass er dienstliche Erklärungen aller Verantwortlichen eingeholt habe. „Die sind alle negativ“, sagte er damals lediglich. Er machte aber nicht darauf aufmerksam, dass sie offenbar unterschiedliche Inhalte hatten.
Bouffier berichtete seinerzeit, er habe zunächst „all diejenigen, die überhaupt in Betracht kommen“, befragt. Dazu zählten Staatssekretär Corts, der Landespolizeipräsident und andere. Nedela wurde ursprünglich nicht befragt, da er offenbar für Bouffier „überhaupt nicht in Betracht“ kam als möglicher Entscheidungsträger. Erst nach Presseberichten über ein mögliches Wissen Nedelas verlangte Bouffier auch ihm eine dienstliche Erklärung ab. Bouffiers Nachfolger Rhein urteilte dagegen am Donnerstag, „dass man den Präsidenten des Landeskriminalamts in einer solchen Frage als Fachvorgesetzten betrachten kann“. Er sei „jedenfalls eine übergeordnete fachliche Instanz“.
Auch Corts im Fokus
Daschner hatte ausgesagt, der damalige Präsident des hessischen Landeskriminalamts, Nedela, sei sein Ansprechpartner gewesen und habe ihm mit dem Hinweis „Instrumente zeigen“ grünes Licht für die Folterdrohung gegeben. Nedela hatte dienstlich erklärt, er habe dies nicht getan. Eine Falschaussage vor Gericht kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Anwalt Heuchemer kündigte an, auch Corts’ Vernehmung zu prüfen. Laut Akten sei der damalige Staatssekretär vom ersten Tag an in die Ermittlungen gegen Gäfgen involviert gewesen.
Den Akten zufolge war Corts die erste staatliche Stelle, die über die Entführung informiert war und über Nedela Ermittlungsschritte der Polizei veranlasste. So hatte Corts laut Akten der Staatsanwaltschaft Frankfurt am 27. September 2002 um 13.48 Uhr bei Nedela angerufen und über den Fall gesprochen. Laut einem Vermerk des damaligen Vizepolizeipräsidenten Daschner erfuhr dieser am gleichen Tag um 14.11 Uhr durch einen Anruf von Nedela von dem Entführungsfall. Nedela hat sich demnach in diesem Gespräch auf ein Telefonat mit Corts vom selben Tag bezogen.
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