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Ex-Verfassungsrichter Hassemer: Foltergeständnisse müssen tabu sein

Der ehemalige Bundesfassungsrichter Hassemer lehnt die Verwendung von Geständnissen aus dem Ausland ab. Er sagt: "Wenn wir erfolterte Informationen abkaufen, dann haften wir dafür." Von Ursula Knapp

Karlsruhe. Winfried Hassemer ist zwar seit einem Jahr nicht mehr Bundesverfassungsrichter, doch seine Worte haben nach wie vor großes Gewicht. Am Montag forderte er in Karlsruhe, unter Folter erzwungene Aussagen dürften von deutschen Gerichten und Behörden unter keinen Umständen verwertet werden.

Der frühere Strafrechtsprofessor aus Frankfurt sagte bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports 2009, der Staat könne sich nicht damit rechtfertigen, für Menschenrechtsverletzungen in ausländischen Gefängnissen nicht verantwortlich zu sein: "Wenn wir erfolterte Informationen abkaufen, dann haften wir dafür."

Allerdings fordert der ehemalige Bundesverfassungsrichter "belastbare Anzeichen", dass ein Zeuge in einem ausländischen Gefängnis unter Folter aussagte. Die Behauptung allein genüge nicht. Bisher wurden Foltergeständnisse nicht verwertet. Auch nicht das Geständnis von Magnus Gäfgen, der 2002 in Frankfurt unter Folterandrohung den Fundort des ermordeten Jakob von Metzler preisgab.

Zuletzt hatte Vize-Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum das absolute Verwertungsverbot solcher Zeugenaussagen infrage gestellt. Der Leiter der Abteilung Terrorismus in der Bundesanwaltschaft Karlsruhe sagte auf dem Juristentag 2008, auch unter Folter erzwungene Aussagen ausländischer Inhaftierter sollten in Einzelfällen für weitere Ermittlungen benutzt werden können.

Anmelder von Demo verurteilt

Bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports wurde bekannt, dass der Anmelder einer Demonstration gegen den G-8-Gipfel verurteilt wurde, weil Teilnehmer gegen einzelne Auflagen verstoßen hatten. Vor dem Regierungstreffen in Heiligendamm hatte die Bundesanwaltschaft 2007 eine Großrazzia mit 900 Polizeibeamten angeordnet. Hiergegen fand in Karlsruhe eine Demonstration statt, die auch am Gebäude der Bundesanwaltschaft vorbeizog.

Ein Student meldete die Protestaktion an. Da bei der friedlich verlaufenden Demonstration einzelne Demonstranten rannten statt zu laufen, dazu Sonnenbrillen und Kapuzen trugen, sowie die Kameraleute der Polizei als "Arschloch" bezeichneten, erhielt der Anmelder einen Strafbefehl von 160 Tagessätzen. Auf seinen Einspruch verurteilte ihn das Amtsgericht zu 60 Tagessätzen. Der Fall ist jetzt vor dem Landgericht Karlsruhe anhängig. Der Grundrechte-Report, der von neun Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben wird, verurteilt die Strafverfolgung als Einschüchterungsversuch und Einschränkung des Grundrechts der Demonstrationsfreiheit.

Mitherausgeber Till Müller- Heidelberger kritisierte am Montag, die Politik missachte die Rechtsprechung. Obwohl Karlsruhe die Online-Durchsuchung 2008 stark eingeschränkt habe, sei "die Erlaubnis dazu" dann wieder im BKA-Gesetz verankert worden. Gegen das neue Polizeirecht haben Vertreter von Ärzten, Anwälten und Journalisten das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Autor:  URSULA KNAPP
Datum:  19 | 5 | 2009
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