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Experten: Geändertes Gesetz erleichtert Waffenkauf

Experten halten das geltende - und nach dem Amoklauf von Erfurt verschärfte - Waffenrecht für einen Witz. Unter anderem wird kritisiert, dass es genügt, wenn ein Schützenverband ein "Bedürfnis" attestiert. Von Jörg Schindler

Die Waffe, mit der Tim K. 15 Menschen erschoss.
Die Waffe, mit der Tim K. 15 Menschen erschoss.
Foto: getty

Ende April 2002, die Toten von Erfurt waren nicht einmal beerdigt, begannen die beiden Sheriffs der deutschen Politik einen bizarren Wettstreit. Nach dem Amoklauf am Gutenberg-Gymnasium überboten sich Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und sein bayerischer Amtskollege Günther Beckstein (CSU) mit neuen Forderungen zum Waffenrecht. Zu lax, zu durchlässig, zu konfus, urteilten beide.

Als dann am 1. April 2003 das neue Waffenrecht in Kraft trat, feierten Schily und Beckstein sich selbst. Jetzt, endlich, sei das deutsche Waffengesetz "sinnvoll verschärft" worden. Darüber lachen sie in manchen deutschen Amtsstuben noch heute.

"Da hat die Waffenlobby gute Arbeit geleistet", sagte der Sachbearbeiter einer Waffenbehörde am Donnerstag der FR. Ein anderer bezeichnete die jetzige, vermeintlich strikte Regelung, als "Witz". Tatsächlich habe die Politik nach Erfurt nicht allzu viel dafür getan, um den Zugang zu Schusswaffen zu erschweren.

Beispiel 1: Einen Rechtsanspruch auf eine Waffe hat nach dem Gesetz, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, ausreichend zuverlässig und sachkundig ist und wer sein "Bedürfnis nachgewiesen hat". Diese Bedürfnisprüfung, heißt es in den Amtsstuben, sei mit der Neuregelung weitgehend "von den Behörden auf die Sportverbände übertragen worden". Im Klartext: Wenn ein Sportschützenverband seinem Mitglied ein "Bedürfnis" bescheinigt, sind den Behörden nach Gesetzeslage weitgehend die Hände gebunden.

Beispiel 2: Wer Gas- und Schreckschusswaffen - die entgegen der landläufigen Ansicht sehr wohl tödlich sein können - mit sich führen will, braucht nach dem neuen Gesetz einen so genannten Kleinen Waffenschein. Diese Vorschrift bezieht sich aber tatsächlich nur auf das Mitführen solcher Waffen. "Kaufen kann davon jeder so viel er will", sagt ein Beamter. Eine Verschärfung? Im übrigen: 90 Prozent aller Straftaten, bei denen eine Waffe im Spiel ist, werden mit Gas- und Schreckschusspistolen begangen.

Beispiel 3: Bis Erfurt konnten Sportschützen für so genannte Einzellader eine Sondererlaubnis beantragen. Nach Erfurt wurde diese Bestimmung sogar noch erweitert: seither können auch Repetiergewehre - eine Ausnahme sind "Pump-Guns" - und Vorderlader-Revolver per Sondererlaubnis angeschafft werden. Wer diese hat, kann alle sechs Monate ungehindert zwei neue Waffen kaufen.

Beispiel 4: Nach dem neuen Gesetz müssen sich unter 25-Jährige, wenn sie sich eine großkalibrige Waffe zulegen wollen, einer Prüfung der altersbedingten Reife unterziehen. Diese fachpsychologische Untersuchung jedoch, heißt es in den Amtsstuben, sei nicht viel aufwändiger "als die Idiotentests nach einem Führerscheinentzug". Eindeutige Vorgaben gebe es dafür nicht. Die Beretta 92, mit der Tim K. am Mittwoch wahllos tötete, war mit 9mm eine großkalibrige Waffe.

Zwar beinhaltet das Gesetz auch einige Restriktionen wie etwa das Verbot von Butterfly-Messern und anderen Modewaffen, die Lagerung von Revolvern oder härtere Strafen für einzelne Delikte. Für den Erwerb von Schusswaffen aber gilt nach Ansicht der Behörden-Mitarbeiter: "Im Grunde ist es sogar einfacher geworden, sich eine Waffe zu besorgen."

Wirklich verwundern kann es daher nicht, dass die Zahl der im Umlauf befindlichen Waffen seit dem Blutbad von Erfurt nicht kleiner geworden ist. Im Gegenteil: Nach Schätzungen des Bundesinnenministerium gibt es in Deutschland rund 45 Millionen Schusswaffen - etwa ein Viertel davon legale. Diese wiederum verteilen sich auf etwa eineinhalb Millionen Sportschützen, 400.000 Jäger, 300.000 Sammler, 900.000 Erben von Waffen einige wenige Tausend, die ein besonderes Sicherheitsbedürfnis glaubhaft machen können. 45 Millionen Waffen, dass bedeutet, statistisch besitzt jeder zweite Deutsche eine. Zu viele?

Ach was, sagt Joachim Streitberger, der Sprecher des "Forums Waffenrecht", das sich selbst als Lobby-Organisation "gegen sinnlose Gesetzes-Verschärfungen" betrachtet. "Die Regelungen sind dicht", sagte Streitberger am Donnerstag der FR, "härtere Gesetze bringen nichts."

Das beste Beispiel sei doch das Drama in der schwäbischen Provinz: Dort habe der Vater des Amokschützen gerade nicht die Regel befolgt, alle Waffen in einem Stahltresor aufzubewahren: "Wenn wir jetzt verschärfen und er hält sich wieder nicht dran, was haben wir damit gewonnen?"

Sein Verband, beteuert Streitberger, verfüge über Belege aus allen Teilen der Welt, dass härtere Gesetze einen Missbrauch von Waffen nicht hätten verhindern können. Er rät deshalb auch in diesen aufgeheizten Tagen zur Vorsicht: "Es kann nicht sein, dass alle legalen Waffenbesitzer darunter leiden, wenn einer durchdreht."

Soll heißen: Die Lobby wird sich zu wehren wissen.

Autor:  JÖRG SCHINDLER
Datum:  12 | 3 | 2009
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