Düsseldorf/Heinsberg. In Heinsberg-Randerath hat die Polizei am Samstag eine nicht genehmigte Demonstration gegen den Verbleib eines Sexualstraftäter unterbunden und dabei 63 der rechten Szene zuzuordnenden Personen zeitweise festgesetzt. Nach Personalienfeststellung, Anzeigenerstattung und Erteilung von Platzverweisen wurden sie wieder überwiegend entlassen, teilte die Polizei am Abend mit. Vorangegangen war eine von der NPD organisierte Mahnwache.
Im Streit um einen aus der Haft entlassenen Sexualverbrecher in Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) sind Forderungen nach einer Neuregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung laut geworden.
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagte: "Polizei und Bevölkerung müssen unzureichende gesetzliche Regelungen ausbaden."
Auch die Deutsche Kinderhilfe forderte, die Regelungen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die die Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern schützen soll, zu reformieren. Nach Angaben des Magazins "Der Spiegel" prüft die Bundesregierung eine Verschärfung, unter anderem für besonders brutale Ersttäter.
Gutachter hatten den Sexualverbrecher, der mehrere Mädchen vergewaltigt hat, als weiterhin gefährlich eingestuft. Dennoch hatte ein Gericht in München die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt. Als der Mann aus der Haft entlassen wurde und in den Kreis Heinsberg bei Aachen zog, warnte der dortige Landrat die Bevölkerung. Seitdem demonstrieren jeden Tag etwa 100 bis 130 Menschen vor dem Haus des Mannes gegen dessen Anwesenheit. Der Mann wird rund um die Uhr von der Polizei bewacht.
"Da wird russisches Roulette mit den Bürgern gespielt", kritisierte Wendt. Namentlich nannte er Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Diese verweigere seit Jahren eine Gesetzesänderung. Der Paragraf 66b des Strafgesetzbuches sieht vor, dass eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nur angeordnet werden kann, wenn dies durch neue Tatsachen oder Erkenntnisse zu rechtfertigen ist, die während der Haft gewonnen werden. Diese Einschränkung gehöre gestrichen, sagte Wendt. "Es muss allein auf die Gefährlichkeit abgestellt werden. Welche neuen Tatsachen sollen sich ergeben, während der Täter weggeschlossen ist?"
Wendt forderte, auch für die Warnung der Bevölkerung vor Schwerverbrechern müsse eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. "In Nordrhein-Westfalen beispielsweise gehört dies ins Polizeigesetz." Die Polizei habe nun das Nachsehen und müsse einerseits die Bevölkerung vor dem Sexualverbrecher schützen und andererseits den Täter vor der Bevölkerung. "Solche Gesetze sind Wasser auf die Mühlen radikaler politischer Kräfte", sagte Wendt.
Der Chef der Polizeigewerkschaft stärkte dem Landrat, der die Bevölkerung gewarnt hatte, den Rücken: "Meine allergrößte Hochachtung hat Landrat Stephan Pusch, der gehandelt und nicht auf die Bürokraten des Innenministeriums gewartet hat", sagte Wendt. Der Landrat hatte den Menschen im Kreis Heinsberg mitgeteilt, dass sich der Ex-Häftling bei Verwandten im Kreis Heinsberg aufhalte. (dpa/ddp)
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