Die oberste Familienrichterin Deutschlands hat Kritik an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Vollzeitarbeit alleinerziehender Geschiedener zurückgewiesen. Eine Nachbesserung des erst 2008 geänderten Gesetzes nannte Meo-Micaela Hahne auf dem Familiengerichtstag in Brühl „kontraproduktiv“.
In den vergangenen Monaten hatte es breite Kritik am BGH gegeben, weil dessen Familiensenat von Alleinerziehenden einen Vollzeitjob verlangt, sobald das Kind in die Grundschule geht und ein Hort mit Hausaufgabenbetreuung vorhanden ist. Die notwendigen Zeiten für die tägliche Betreuung und Versorgung des Schulkindes werden bei der Arbeitspflicht bisher nicht berücksichtigt. Die neue Rechtsprechung wurde auch deshalb als mütterfeindlich kritisiert, weil der nichtbetreuende Elternteil – in aller Regel die Väter – eine deutlich geringere Belastung hat. In der Frankfurter Rundschau hatte der Familienrechtsexperte des Deutschen Anwaltvereins, Wolfgang Schwackenberg, deshalb eine Gesetzesänderung mit einem Kriterienkatalog zum persönlichen Betreuungsbedarf von Schulkindern gefordert.
Alleinerziehende müssen seit 2008 bis zum dritten Lebensjahr des Kindes nicht arbeiten. Sie bekommen Unterhalt vom Kindesvater. Geschiedene und unverheiratete Alleinerziehende sind gleichgestellt.
Nach dem dritten Geburtstag des Kindes kann der Unterhalt für die Mutter „nach Billigkeit“ verlängert werden. Über die Verlängerung entscheidet ein Gericht. Die Alleinerziehende muss allerdings, so die Rechtsprechung, grundsätzlich wieder arbeiten und für sich selbst sorgen.
Das Altersphasenmodell, wonach Alleinerziehende bis zu Einschulung des Kindes gar nicht, danach automatisch nur halbtags arbeiten mussten, gilt
nicht mehr.
Das Gesetz verlangt keinen abrupten Wechsel zur Ganztagsarbeit, sondern einen Übergang. Kind- und elternbezogene Gründe können die Erwerbspflicht der Alleinerziehenden einschränken. Auch nach der Reform hatten Gerichte von Müttern mit Grundschulkindern nur 20 Arbeitsstunden pro Woche verlangt. Der BGH hob die Urteile auf.
Käseglocke der Altersbeschränkung
Auf dem Familiengerichtstag, der am Wochenende in Brühl zu Ende ging, verteidigte die Vorsitzende Richterin des BGH nun Rechtsprechung und Gesetz. Vielmehr sei die frühere Rechtsprechung schematisch gewesen. Vor 2008 galt das Altersphasenmodell, nach dem geschiedene Mütter bis zur Einschulung gar nicht, danach halbtags und erst ab dem 15. Lebensjahr des Kindes ganztags arbeiten mussten. „Man brauchte nur das Alter des Kindes zu nennen und schon wurde die pauschalierende Käseglocke des Altersphasemodells dem Fall übergestülpt“, so Hahne in Brühl.
Jetzt bestimme sich die Arbeitspflicht stets individuell danach, ob es einen Hort gebe, wie weit dieser vom Arbeitsplatz entfernt sei und „ob das Kind daneben musische oder sportliche Aktivitäten oder andere Bedürfnisse hat, zu denen es ausschließlich in Begleitung der Mutter gelangen kann“. Auf die notwendige Begleitung des Schulalltags, Zeiten für Arztbesuche oder das Vorlesen ging Hahne nicht ein.
Nachrichten aus der Politik, Kommentare, Doku und Debatten

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
Countdown für Obama - das Weblog zur US-Wahl
Bleibt Barack Obama Präsident der USA? Oder macht Mitt Romney von den konkurrierenden Republikanern das Rennen?
US-Wahl-Spezial mit Analyse und Hintergrund
Interaktive Karte zu den Vorwahlen der Republikaner
Exklusive Reportagereise durch den Wahlkampf
Weblog der USA-Experten unserer Redaktion
Bombardiert Israel die iranischen Atomanlagen? Weitet sich der Konflikt zum Regionalkrieg aus? Werden gar die USA hineingezogen? Die Lage in Nahost spitzt sich dramatisch zu. Das Spezial.
Ihr Wunsch-Bundespräsident Wulff scheitert, sie muss Gauck als Nachfolger hinnehmen, ihre Mehrheit steht im Bundestag nicht mehr hinter ihr: Die Autorität von Bundeskanzlerin Merkel schwindet. Das Spezial.
Manchmal sind es die kleinen, schönen Dinge am Rande, die beeindrucken. Die zeigen wir in unseren Bildern des Tages.