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Verfassungsschutz: Fast 40 Jahre lang rechtswidrig überwacht

Das Verwaltungsgericht Köln rügt die Beobachtung des Menschenrechtlers Rolf Gössner. Laut einem Justizsprecher gab es „keine ausreichende Grundlage“ für die dauerhafte Sammlung und Speicherung der Daten.

Wurde unrechtmäßig vom Verfassungsschutz beobachtet: Der Menschenrechtler Rolf Gössner.
Wurde unrechtmäßig vom Verfassungsschutz beobachtet: Der Menschenrechtler Rolf Gössner.

Fast vier Jahrzehnte lang hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechtswidrig den Bremer Menschenrechtler, Publizisten und Rechtsanwalt Rolf Gössner (62) beobachtet. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag festgestellt. Der parteilose linke Geheimdienstexperte ist auch Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Mitherausgeber des alljährlichen „Grundrechte-Reports“. 1996 hatte er durch eigene Auskunftsersuchen erfahren, dass der Geheimdienst seit 1970 ständig Daten über ihn sammelte – wegen Kontakten zu „linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten“ Organisationen und Medien.

Das BfV registrierte vor allem Gastbeiträge und Interviews Gössners, etwa in der maoistischen Zeitung Arbeiterkampf, sowie Auftritte bei der DKP, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, der Roten Hilfe und der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Auch für die Frankfurter Rundschau schrieb Gössner. Erst als er Klage erhob, beendete das BfV 2008 die Überwachung und kam dem jetzt verkündeten Urteil zuvor.

Die Begründung der Richter steht noch aus. Gössner hatte argumentiert, ihm werde „eine Art Kontaktschuld“ zur Last gelegt, nicht etwa eigene verfassungswidrige Beiträge oder Bestrebungen. Die „ungeheuerliche und rekordverdächtige“ Dauerüberwachung habe seine Persönlichkeitsrechte, seine Meinungs- und Berufsfreiheit verletzt und das Vertrauensverhältnis zu seinen Anwaltsmandanten gefährdet.

Laut Gössner legte das BfV während seiner Ausbildung und seines gesamten bisherigen Berufslebens mehr als 2000 Seiten Akten über ihn an – obwohl er sogar als Gutachter in Bundes- und Landtagsausschüssen sowie als Referent in Polizeiakademien und beim hessischen Verfassungsschutz auftrat. In Bremen ist er seit 2007 stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs.

Während des langwierigen Rechtsstreits legte die Behörde die Akten nur teilweise offen. Rund 80 Prozent seien geheim gehalten worden, um Quellen zu schützen, sagte Gössner der Frankfurter Rundschau. Das BfV habe zwar versichert, ihn weder gezielt observiert noch sein Telefon überwacht zu haben, aber offenbar hätten Spitzel in Veranstaltungen gesessen, in denen auch er aufgetreten sei.

Das BfV will jetzt das Urteil „sorgfältig prüfen“ und danach über mögliche Rechtsmittel entscheiden, sagte eine Sprecherin der Rundschau. Mehr wollte sie zu dem Fall nicht sagen.

Die Internationale Liga für Menschenrechte forderte nach dem Urteil, die „skandalöse und rechtswidrige Langzeitüberwachung darf nicht ohne drastische politische Konsequenzen bleiben“. Zumal es sich nicht um einen Einzelfall handeln dürfte. Der Verfassungsschutz schütze nicht die Verfassung, sondern sei „selbst eine Gefahr für den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat“. Mit dem Fall müsse sich auch der Bundesrechnungshof beschäftigen – „wegen Verschwendung öffentlicher Gelder“.

Autor:  Eckhard Stengel
Datum:  4 | 2 | 2011
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