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FAU-IAA Berlin: Basisgewerkschaft siegt vor Gericht

Die schwarze Katze hat gewonnen: Die "Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union Berlin" darf sich wieder offiziell als Gewerkschaft bezeichnen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit hat gesiegt. Von Felix Guth

Grund zu feiern: FAU-IAA hat vor Gericht einen Sieg erkoren.
Grund zu feiern: FAU-IAA hat vor Gericht einen Sieg erkoren.
Foto: fau

Die schwarze Katze hat gewonnen: Die "Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union Berlin" darf sich wieder offiziell als Gewerkschaft bezeichnen. Das Kammergericht in Berlin hob am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung auf, die der Organisation den Einsatz für die Arbeitsbedingungen in einem Kino untersagt hatte. Die "anarchosyndikalistische Basisgewerkschaft" eroberte ihr Recht auf Streit zurück.

Als Richter Stefan Neuhaus in Saal 449 des Gerichts in Berlin-Schöneberg verkündet, jubeln die anwesenden "FAU"-Aktivisten laut. "In dieser Sache gilt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit", begründet er die Aufhebung des Verbots. Dieses hatte die Geschäftsführung des Berliner Kinos "Babylon-Mitte" im Dezember 2009 erwirkt, um damit einen durch die "FAU" organisierten Boykott zu stoppen. Es sei nicht nachweisbar, dass dem Betrieb durch das Auftreten als Gewerkschaft Schaden entstanden sei, so Neuhaus weiter.

Hintergrund

Die anarchosyndikalistischen Bewegungen ("Basisgewerkschaften") haben in der europäischen Gewerkschaftsgeschichte ihre Wurzeln in den 1870er Jahren. Grundprinzip sind Organisation ohne Hierarchien, ihr Ziel die Veränderung des gesamten Lebens auch außerhalb der Arbeitswelt. Der Zweite Weltkrieg stellte eine Zäsur für die Bewegung dar.

In Europa existieren heute in Frankreich und Italien die stärksten Basisgewerkschaften. Die deutsche "FAU IAA" existiert seit 1977 wieder und hat in allen Bundesländern Ortsgruppen.

Das Urteil beendet einen Streit, der im Januar 2009 seinen Anfang genommen hatte. Die Mitarbeiter des vom Berliner Senat mit jährlich über 300.000 Euro bezuschussten Programm-Kinos hatten über Lohnschwankungen und prekäre Bedingungen geklagt. Sie organisierten sich zunächst über die FAU-Ortsgruppe, die Geschäftsführer Timothy Grossmann einen Tarifvertrag vorlegte. Der Kino-Chef verweigerte jedoch Verhandlungen mit "Anarchisten, die eine Welt ohne Staat und Bosse wollen" und brachte stattdessen die Einstweilige Verfügung erfolgreich auf den Weg.

Letztlich nahm sich "verdi" der Sache an und handelte im Oktober einen Tarifvertrag aus - als "die einzige tarifmächtige Gewerkschaft im Kino- und Filmtheaterbereich", wie es in einer Mitteilung von Oktober 2009 steht. Die FAU-Aktivitäten in Berlin lagen auf Eis. Dafür erhielten sie Solidarität von linken Gruppierungen in der ganzen Welt.

Konflikte im Betrieb

Nun also der Richterspruch von Schöneberg. Und die Frage: Haben hier staatsverneinende Anarchisten gesiegt? Der aktuelle Verfassungsschutzbericht stuft die Dachorganisation "FAU IAA" als linksextrem ein, sie lehne die bestehende Staatsordnung ab. Der Berliner "FAU"-Sekretär Lars Röhm macht keinen Hehl daraus, dass "unsere Position antikapitalistisch ist".

Vor allem wolle man aber eine "interne Basisdemokratie, in der die Entscheidungen von unten nach oben getroffen werden. Und eben kein DGB-Geschacher". In ihren autonomen Ortsverbänden in ganz Deutschland setzt sich die Basisgewerkschaft mit ihren 500 Mitgliedern vor allem in Branchen ein, die von "prekären Arbeitsbedingungen" betroffen sind. Dazu gehören etwa Kulturbetriebe oder das Gesundheitswesen.

Als der Prozess zu Ende ist, wehen vor dem Gerichtsgebäude schon die roten Fahnen mit der schwarzen Katze im Vordergrund. "Hätten wir verloren, wäre es ein Präzedenzfall gewesen, der es Arbeitgebern erlaubt hätte, mit einem einfachen Mittel Konflikte im Betrieb zu beenden", sagt Lars Röhm.

Autor:  Felix Guth
Datum:  11 | 6 | 2010
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