Frau Piltz, sollten BKA und Bundespolizei fusionieren?
Die FDP hat sich sehr dafür eingesetzt, die Struktur unserer Sicherheitsbehörden kritisch zu prüfen, um unnötige Doppelstrukturen abzuschaffen. Mit Blick auf den Vorschlag der Werthebach-Kommission frage ich mich allerdings, ob dieser Zusammenschluss wirklich ohne eine Änderung des Grundgesetzes möglich ist.
Welche Bedenken haben Sie?
Bislang hat das BKA nur eine Kompetenz zur Gefahrenabwehr gegen Terrorismus. Die Bundespolizei hat sonderpolizeiliche Aufgaben als Grenzschutz, Bahnpolizei und bei der Luftsicherheit. Für die FDP ist klar, dass die Gefahrenabwehr nicht klammheimlich auf eine Polizei mit bundesweiter Zuständigkeit für Kriminalität aller Art erweitert wird.
Was macht Sie sicher, dass die Reform nicht ein Schritt zu einer Superpolizei ist, die den Zoll umfasst?
Ich bin fest davon überzeugt, dass die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll verbessert werden muss. Es kann nicht sein, dass auf Autobahnen im Grenzgebiet im Abstand von zwei, drei Kilometern der Zoll, die Landespolizei und am besten noch die Bundespolizei kontrolliert, ohne voneinander zu wissen. Das ist eine Verschwendung von Ressourcen. Oder dass an den Flughäfen Beamte unterschiedlicher Behörden nahezu identische Aufgaben erledigen.
Gisela Piltz, Jahrgang 1964, ist stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.
Skeptisch zeigt sich Piltz, ob die geplante Fusion von Bundespolizei und BKA ohne Grundgesetzänderung möglich ist. Die FDP-Politikerin will sich hier nicht unter Zeitdruck setzen lassen. (eff)
Die neue Bundespolizei mit ihren fast 50 000 Beamten wäre doch personell wie materiell jeder Landespolizei weit überlegen?
Eine gut ausgestattete Polizei im Bund darf natürlich nicht dazu führen, dass diese dann einfach alle möglichen Verfahren an sich ziehen und damit die Länderzuständigkeit aushöhlen kann, nur weil sie mehr Personal hat. Zudem hat natürlich eine zentralisierte polizeiliche Großbehörde mit sehr weitreichenden Eingriffsbefugnissen, wie das BKA sie ja mitbringen würde, auch unter dem Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes ein anderes Gewicht, das man genau betrachten muss. Wir müssen daher genau prüfen, wie sich vorgeschlagene Zusammenlegung auf die Zusammenarbeit von Bund und Ländern auswirken wird. Schließlich schreibt das Grundgesetz vor, dass Polizei Sache der Länder ist − dabei muss es bleiben. Eckart Werthebach hat jetzt seine Vorschläge unterbreitet, nun werden wir sie in Ruhe lesen und unsere Schlüsse ziehen.
Der Innenminister ist fest entschlossen, die Reform im Grundsatz im Frühjahr zu beschließen.
Für die Reform braucht es ein Organisationsgesetz, dass nur mit Mehrheit des Bundestags verabschiedet werden kann. Herr Werthebach und seine Kommission haben die Strukturen neun Monate lang überprüft, jetzt müssen wir Parlamentarier die Zeit haben, diese Vorschläge eingehend zu prüfen. Die ersten Reaktionen der Innenminister aus Bayern und Berlin zeigen mir, dass nicht allein die FDP noch Fragen zu diesem Konzept hat.
Interview: Steffen Hebestreit
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