Die Vampirmasken liegen schon bereit. In der Nacht zum 1. November ist Halloween mit seinen Kostümpartys für Nachtschwärmer seit Jahren im Kalender festgeschrieben. Doch in Bayern ist der Spuk ab Mitternacht vorbei. Denn das Feiertagsgesetz verbietet an Allerheiligen "öffentliche Vergnügungsveranstaltungen". Ohne Ausnahmen.
Der 1. November ist ein sogenannter "stiller Feiertag" wie Karfreitag oder Totensonntag. Und an diesen Tagen darf weder getanzt noch laute Musik gespielt werden. Die Bayern sind besonders streng, hier ist schon um Mitternacht Schluss, während anderswo das Verbot erst im Morgengrauen greift. Wirte und Diskothekenbesitzer finden das geschäftsschädigend. Bis zu 10000 Euro Strafe können fällig werden, wenn sie das Verbot ignorieren. Seit vergangenem Jahr gibt es auch keine Ausnahmegenehmigungen mehr. Der Landtag hatte mit einer Verschärfung des Gesetzes der Verrohung der Sitten Einhalt gebieten wollen.
Doch die FDP findet dies nicht mehr zeitgemäß. Schon kurz vor Karfreitag hatte sich der kleine Koalitionspartner der CSU vorgewagt, um eine Aufweichung der Regelung zu erreichen. Jetzt da Allerheiligen bevorsteht, wiederholte die Landtagsfraktion der Liberalen ihre Forderung. Sie findet: Ein Partyverbot ab 3 Uhr nachts reiche aus.
Auch weil die Kirchen dies strikt ablehnen, gilt der Punkt für die CSU eigentlich als nicht verhandelbar. Nun aber wird der bayerische Wirtschaftsminister Martin Zeil von der FDP einen Gesetzentwurf vorlegen. So lange wollen viele Partyveranstalter nicht warten. Sie haben Halloween in diesem Jahr einfach einen Tag vorverlegt.
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