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Flüchtlingsschicksal: Amt hielt Hochschwangere fest

Weder Proteste des Jugendamts noch der Rechtsanwältin helfen der minderjährigen Kamerunerin: Stunden vor der Entbindung soll sie im Frankfurter Abschiebeknast im Verhör über ihre Vergewaltigung sprechen. Von Matthias Thieme

Am falschen Ort: Kind im Abschiebegefängnis am Flughafen Frankfurt.
Am falschen Ort: Kind im Abschiebegefängnis am Flughafen Frankfurt.
Foto: Kraus

Selbst erfahrene Flüchtlingsanwälte, die schon einiges gewohnt sind, reagieren schockiert: Das Bundesamt für Migration hat die hochschwangere Minderjährige A. M. bis zum Tag ihrer Entbindung in der gefängnisähnlichen Flüchtlingsunterkunft am Frankfurter Flughafen festgehalten, obwohl ihre Rechtsanwältin mit allen Mitteln dagegen protestierte und das Jugendamt auf eine angemessene Betreuung der werdenden Mutter drang. Die Behörde für Flüchtlinge lenkte erst ein, als der Fall öffentlich wurde.

Zunächst beharrten die Beamten jedoch darauf, die 17-Jährige aus Kamerun bis wenige Stunden vor ihrer Entbindung über ihre Fluchtgründe zu verhören. Gründe, über die A. M. nur schwer sprechen kann. Sie sei vergewaltigt worden, sagte sie in einer früheren Befragung und schilderte auf zahlreiche bohrende Nachfragen der Beamtin detailliert die schrecklichen Ereignisse. Doch es nützte der jungen Frau nichts.

EU-Richtlinie zur Aufnahme von Flüchtlingen

Artikel 17, 1: "Die Mitgliedstaaten berücksichtigen (...) die spezielle Situation von besonders schutzbedürftigen Personen wie Minderjährigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behinderten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben." Artikel 19, 2: "Asyl beantragende unbegleitete Minderjährige werden (...) nach folgender Rangordnung aufgenommen: a) bei erwachsenen Verwandten; b) in einer Pflegefamilie; c) in Aufnahmezentren mit speziellen Einrichtungen für Minderjährige; d) in anderen für Minderjährige geeigneten Unterkünften. Die Mitgliedstaaten können unbegleitete Minderjährige ab 16 Jahren in Aufnahmezentren für erwachsene Asylbewerber unterbringen. Das Betreuungspersonal für unbegleitete Minderjährige muss im Hinblick auf die Bedürfnisse des Minderjährigen adäquat ausgebildet sein (...).

Keine Gnade bei Beamten

Im Verhör-Protokoll, das der FR vorliegt, notieren die Beamten gnadenlos: "Die Antragstellerin schildert ihre vorgetragene Vergewaltigung und die damit zusammenhängenden Vorfälle sehr allgemein und unbeteiligt und vermittelt hier nicht den Eindruck gefühlsmäßig angegriffen zu sein."

Deutsche Beamte als selbsternannte Richter über die Gefühle einer vergewaltigten Frau - Flüchtlingsanwältin Ursula Schlung-Muntau hat schon viel erlebt, aber dieser Fall empört sie zutiefst. "Keine minderjährige Frau erzählt im Beisein von Männern gerne über ihre Vergewaltigung", sagt Schlung-Muntau. "Das war den Beamten offenbar nicht geläufig."

Bei den "knallharten Fragen" der Bundesamt-Entscheider, denen es meist um den Nachweis von Widersprüchen in den Schilderungen der Flüchtlinge gehe, "brechen oft Mädchen zusammen. Es gibt aber auch Frauen, die sind wie versteinert und können erst nach Jahren darüber sprechen."

Aus dem Protokoll des Bundesamtes geht hervor, wie die Entscheider A. M. in die Zange nehmen. Fangfrage folgt auf Fangfrage. Ein weiteres Verhör setzte das Amt ausgerechnet auf den errechneten Geburtstermin am 5. März an. Noch ein Verhör soll kurz vor Einleitung der Geburt am gestrigen Dienstag stattfinden. A. M. soll den deutschen Beamten tatsächlich am selben Tag, an dem ihr Kind geboren wird, noch einmal alles über die Vergewaltigung erzählen.

"Es ist völlig unmenschlich, eine Minderjährige einer solchen Situation auszusetzen und sie kurz vor der Entbindung über ihre Vergewaltigung zu befragen", sagt Schlung-Muntau. "Hier geht es um Menschenrechtsverletzungen auf allen Ebenen." Mutterschutz, Minderjährigenschutz und Opferschutz seien missachtet worden. "Dies ist ein Fall, der an Ignoranz und Menschenverachtung nicht zu überbieten ist", sagt Schlung-Muntau, die seit 28 Jahren auch für die Vereinten Nationen Flüchtlinge vertritt.

Verletzung der Menschenwürde

Der Caritasverband Frankfurt und der Evangelische Regionalverband teilten mit, sie sähen in der unsensiblen Behandlung der jungen Frau durch die deutschen Behörden eine Verletzung der Menschenwürde und eine Missachtung der besonderen Schutzbedürftigkeit der traumatisierten Schwangeren und jungen Mutter.

"Es entspricht in keiner Weise unseren humanitären Vorstellungen, einer traumatisierten 17-Jährigen mit einem Neugeborenen den Aufenthalt in der Flüchtlingsunterkunft am Flughafen zuzumuten", sagte Caritasdirektor Hartmut Fritz. Auch Esther Gebhardt, Vorsitzende des Evangelischen Regionalverbandes, forderte die sofortige Einreise der jungen Frau aus humanitären Gründen.

Das Bundesamt für Migration sah dies am Dienstagmorgen noch anders. Bis zum Nachmittag sah es so aus, als wolle das Amt auf der juristischen Konstruktion bestehen, wonach die junge Frau auch im Krankenhaus als "nicht eingereist" gelte und nach der Geburt in die Flüchtlingsunterkunft am Flughafen zurück müsse. Als das Amt merkte, dass der Fall aufmerksam verfolgt wurde, brachten die Beamten A. M. zur Einleitung der Geburt in die Klinik und das Bundesamt gestattete die Einreise.

Dennoch bleibt es in der Kritik: "Es ist unerträglich, wie unsensibel Bundesamt und Bundespolizei im Fall der hochschwangeren minderjährigen Asylbewerberin handeln", sagte Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion. "Die Vorgaben der EU-Flüchtlingsaufnahmerichtlinie binden auch deutsche Behörden und sichern besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen - wie Frau M. - eine besondere Fürsorge zu." Mutter und Kind müssten in einer kindgerechten Einrichtung untergebracht werden.

Das Bundesamt habe gegen geltendes EU-Recht verstoßen, sagte Bernd Mesovic von Pro Asyl. "Minderjährige, Traumatisierte und Schwangere haben im Flughafenverfahren nichts zu suchen. Deutsche Richter haben die Pflicht, das zu beenden."

Autor:  MATTHIAS THIEME
Datum:  10 | 3 | 2009
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