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Fragen und Antworten zum Gesundheitssystem: Unübersichtlich - und sehr kompliziert

Krankenkassen können künftig die Höhe der Zusatzbeiträge frei bestimmen. Timot Szent-Ivanyi erklärt, wie der Sozialausgleich funktioniert und der Zusatzbeitrag gestaltet sein soll.

Berlin. Früher gab es bei der Krankenversicherung einen Beitragssatz. Das war überschaubar. Dann kam der Gesundheitsfonds mit Zusatzbeiträgen, dessen Funktionsweise nur noch Experten verstanden. Und nun kommt eine kleine Kopfpauschale, die schon bald ziemlich groß werden könnte, und ein Sozialausgleich, der an Kompliziertheit kaum noch zu toppen ist. Hier die wichtigsten Erklärungen zum Kompromiss-Modell.

Was passiert mit dem Beitragssatz?

Gegenwärtig gilt ein sogenannter allgemeiner Beitragssatz von 14,9 Prozent. Davon übernehmen die Arbeitnehmer 7,9 und die Arbeitgeber 7,0 Prozent. Zum 1. Januar 2011 soll der Beitragssatz wieder auf das vor der Wirtschaftskrise geltende Niveau von 15,5 Prozent steigen. Die Arbeitnehmer müssen dann 8,2 Prozent zahlen und Arbeitgeber 7,3 Prozent.

Für die Rentner gelten ebenfalls 8,2 Prozent. Die Rentenversicherung trägt als "Arbeitgeber" die restlichen 7,3 Prozent. Die Anhebung kostet Versicherte und Wirtschaft insgesamt sechs Milliarden Euro im Jahr. Neu ist, dass der Arbeitgeberbeitrag ab 2011 dauerhaft auf dem Niveau von 7,3 Prozent eingefroren wird.

Wie wird der Zusatzbeitrag gestaltet?

Derzeit müssen die Versicherten einen Zusatzbeitrag von höchstens einem Prozent ihres Einkommens zahlen. Maximal sind 37,50 Euro fällig, weil der Zusatzbeitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze von 3750 Euro gedeckelt ist. Die Belastungsgrenze von einem Prozent greift aber nur, wenn der Zusatzbeitrag die Marke von acht Euro überschreitet.

Es ist den Kassen überlassen, ob sie den Zusatzbeitrag als festen Euro-Wert oder als prozentualen Betrag erheben. Künftig darf die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in jeder beliebigen Höhe fordern. Es gibt keine Deckelung mehr. Zudem entfällt die Acht-Euro-Regel. Der Zusatzbeitrag darf künftig aber nur noch als fester Euro-Betrag erhoben werden.

Gibt es für Geringverdiener eine Überforderungsklausel?

Ja. Das Bundesversicherungsamt errechnet jedes Jahr den durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Kassen. Er lässt sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben der Kassen ableiten. Übersteigt dieser Satz zwei Prozent des individuellen Einkommens, dann bekommt der Versicherte einen Ausgleich. Dieser bezieht sich also nicht auf den Zusatzbeitrag, den die Kasse des Versicherten tatsächlich erhebt, sondern nur auf den durchschnittlichen Satz.

Beispiel: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 25 Euro. Die Kasse des Versicherten verlangt 30 Euro. Der Versicherte verdient 1000 Euro. Da die zweiprozentige Überforderungsklausel gilt, müsste der Versicherte eigentlich nur einen Zusatzbeitrag von maximal 20 Euro zahlen.

Ausgeglichen wird aber wie beschrieben nur die Differenz zum durchschnittlichen Satz: Der Versicherte bekommt daher nur einen Zuschuss von fünf Euro (nicht von zehn Euro). Am Ende zahlt er also aus eigener Tasche 25 Euro (30 Euro minus fünf Euro Zuschuss). Ist ihm das zu viel, muss er sich eine Krankenkasse suchen, die einen Zusatzbeitrag maximal in Höhe des durchschnittlichen Satzes erhebt.

Wie funktioniert der Sozialausgleich?

Wie bisher wird bei den Arbeitnehmern der prozentuale Beitragssatz direkt vom Lohn abgezogen. Anhand des ermittelten durchschnittlichen Zusatzbeitrags und des tatsächlich von der einzelnen Kasse erhobenen Zusatzbeitrags wird vorher errechnet, welchen Ausgleichsanspruch der Arbeitnehmer hat.

Um diesen Betrag wird der an den Gesundheitsfonds abzuführende Beitrag gemindert. Anders ausgedrückt: Der Arbeitnehmer erhält ein um den Sozialausgleich erhöhtes Nettoeinkommen. Bei seiner eigenen Kasse muss er dann den vollen Zusatzbeitrag bezahlen.

Wie hoch werden die Zusatzbeiträge in den kommenden Jahren sein?

2011 wird es voraussichtlich kein Defizit geben, weil durch die Anhebung des allgemeinen Beitrags und wegen der geplanten Sparmaßnahmen genug Geld zur Verfügung steht. Die große Mehrheit der Kassen wird damit keinen Zusatzbeitrag erheben müssen. Diesen werden wahrscheinlich nur die Krankenkassen einfordern, die das heute schon tun. Das sind nur wenige Kassen.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums werden bis 2014 die durchschnittlichen Zusatzbeiträge 16 Euro nicht übersteigen.

Wie wird der Sozialausgleich finanziert?

Aus dem Bundeshaushalt, also von den Steuerzahlern. Dafür ist ein jährlich steigender Betrag notwendig. Minister Philipp Rösler (FDP) nannte für 2014 einen Wert "unter einer Milliarde Euro". Bis 2018 soll die Summe dann pro Jahr um diesen Betrag steigen. Die Koalitionspartner haben sich darauf festgelegt, dass keine Steuererhöhungen nötig sind. Allerdings sind derzeit im Haushalt keine Spielräume für diese neuen Ausgaben vorhanden.

Wo soll im Gesundheitswesen gespart werden?

Die Verwaltungskosten der Kassen werden für zwei Jahre eingefroren. Zudem werden die für 2011 geplanten Ausgabenzuwächse bei Ärzten, Zahnärzten und Kliniken begrenzt. Gekappt werden auch die Ausgaben bei den Hausarztverträgen. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kürzungen im Arzneimittelbereich sollen so 2011 etwa 3,5 und 2012 rund vier Milliarden Euro eingespart werden.

Autor:  Timot Szent-Ivanyi
Datum:  6 | 7 | 2010
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