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Francos Taten ungesühnt

Ermittlungen eingestellt

Madrid. Die Verfolgung und Ermordung von mehr als 100 000 Republikanern, Kommunisten und Anarchisten während des Spanischen Bürgerkriegs und in den ersten Jahren der Franco-Diktatur werden vorerst nicht strafrechtlich aufgearbeitet. Der Untersuchungsrichter am Nationalen Gerichtshof, Baltasar Garzón, teilte mit, er habe die Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Jahren 1936 bis 1952 eingestellt. Denn alle von ihm benannten Täter seien tot, begründete er seine Entscheidung.

Garzón hatte vor einem Monat einen Beschluss veröffentlicht, in dem er den Diktator Francisco Franco und 34 Mitverschwörer für den Tod und das Verschwinden von 114 266 Menschen verantwortlich macht. Später erweiterte er den Kreis der Täter um zehn Namen. Die genannte Zahl der Opfer war das Ergebnis der Nachforschungen von Geschichtsvereinen, die bei Garzón Klage gegen Unbekannt wegen der systematischen Ermordung und Verfolgung von Franco-Gegnern eingereicht hatten.

Vor Garzón hatte sich nie ein spanischer Richter mit den franquistischen Verbrechen befasst. In seinem Beschluss vor einem Monat schrieb er: "Bis zum heutigen Tag ist die Straffreiheit die Regel gewesen im Angesicht von Ereignissen, welche die juristische Bewertung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit annehmen könnten."

Umso überraschender kam seine Entscheidung, die Ermittlungen wieder einzustellen. Dass die Täter nicht mehr am Leben sind, wusste man vorher. Eine Erklärung für Garzóns Rückzieher ist die scharfe Opposition der Staatsanwaltschaft am Gerichtshof, die sich gegen die Aufnahme der Ermittlungen gestemmt hatte.

Die Geschichtsvereine hatten gehofft, das Verfahren ende mindestens mit einer Aufforderung an den spanischen Staat, sich um die Exhumierung sämtlicher Opfer zu kümmern, die heute noch über ganz Spanien verteilt in anonymen Massengräbern liegen.

Garzóns Entscheidung bedeutet nicht, dass in Zukunft keine weiteren Franco-Opfer ausgegraben werden. Doch er gibt die Verantwortung dafür an die Provinzgerichte ab: Dort, wo ein Grab geöffnet werden soll, muss das zuständige Gericht zustimmen.

Die Kläger lassen sich von dem Beschluss nicht entmutigen. Emilio Silva, Gründer und Sprecher des Vereins für die Wiedererlangung des historischen Gedächtnisses, kündigte an, den eingeschlagenen Weg weiter gehen zu wollen - wenn nötig, bis vor den Europäischen Menschengerichtshof. Seite 13

Autor:  MARTIN DAHMS
Datum:  19 | 11 | 2008
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