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Frankreich: Umstrittenes Völkermord-Gesetz verfassungswidrig

Die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern ist in Frankreich jetzt doch nicht strafbar. Der Verfassungsrat kritisierte ein entsprechendes Gesetz als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.

Armenische Jugendgruppen zeigen ihre Dankbarkeit vor der französischen Botschaft für das Gesetz, das der Verfassungsrat jetzt doch nicht billigt.
Armenische Jugendgruppen zeigen ihre Dankbarkeit vor der französischen Botschaft für das Gesetz, das der Verfassungsrat jetzt doch nicht billigt.
Foto: dapd
Paris –  

Das französische Gesetz, das die Leugnung des „Völkermords“ an den Armeniern unter Strafe stellt, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsrat entschied am Dienstag in Paris, dass das Gesetz gegen das Gebot der Meinungsfreiheit verstoße. Damit kann das umstrittene Gesetz, gegen das die Türkei scharf protestiert hatte, nicht in Kraft treten.

Nationalversammlung und Senat hatten das Gesetz verabschiedet, das die Leugnung eines in Frankreich anerkannten Völkermordes unter Strafe stellt. Dazu zählt neben dem Holocaust das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917, bei dem nach armenischen Angaben 1,5 Millionen Menschen starben.

Die Türkei weist den Vorwurf des Völkermords zurück und geht von einer Opferzahl von bis zu 500.000 Menschen aus. Gegen das Gesetz hatten mehr als hundert Abgeordnete Beschwerde eingelegt. (afp)

Datum:  28 | 2 | 2012
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