Kassel. Ungewollt kinderlosen Paaren, auch wenn sie nicht mehr ganz jung sind, kann die moderne Medizin helfen. Sollten sie sich die hohen Kosten einer künstlichen Befruchtung nicht leisten können, bleibt seit gestern nur noch die Hoffnung auf die Politik. Die Justiz jedenfalls hilft nicht mehr: Am Dienstag segnete das Bundessozialgericht (BSG) die seit 2004 geltende Neuregelung ab, wonach die gesetzliche Krankenversicherung nur Frauen zwischen 25 und 40 Jahren beim künstlichen Herbeiführen einer Schwangerschaft helfen muss. Dass ihre Ehemänner den 50. Geburtstag noch nicht hinter sich haben dürfen, hatte das Kasseler Gericht bereits vor anderthalb Jahren bestätigt.
Die Altersgrenzen wurden mit der Gesundheitsreform 2004 eingeführt, um Geld zu sparen. Seitdem tragen die Kassen auch bloß noch die Hälfte der Kosten. Maximal drei Versuche werden bezuschusst. Wer nicht verheiratet ist, geht von vornherein leer aus. Vor dem BSG griff Rechtsanwältin Dörte Busch aus Hamburg den Ausschluss älterer Frauen als Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes an. Die Empfängniswahrscheinlichkeit von Enddreißigerinnen und Frauen knapp jenseits der 40 unterscheide sich "nur im Promillebereich". Ihre heute 44-jährige Mandantin hatte zweimal erfolglos versucht, mittels "introzytoplasmatischer Spermieninjektion" (ICSI) schwanger zu werden. Rund 12 650 Euro zahlte sie dafür - aus eigener Tasche und abgerechnet nach dem viel teureren Tarif für Privatpatienten. Einen dritten Anlauf habe sich die Klägerin nicht mehr leisten können, sagte die Anwältin.
Die Chance, schwanger zu werden, ist altersabhängig. Das gilt auch bei künstlichen Befruchtungen. Bei einer 35-Jährigen liegt die Chance pro Zyklus noch bei rund 30 Prozent, sagt der Lübecker Gynäkologe Klaus Diedrich. Bei einer 40-Jährigen sinkt die Wahrscheinlichkeit schon auf 17 Prozent, bei einer 42-Jährigen auf 13 Prozent und bei einer 43-Jährigen auf zehn Prozent. Die Krankenkassen bezahlen Frauen über 39 keine künstlichen Befruch- tungen mehr. "Man muss der Frau schon sagen, dass sie für eine geringe Chance viel Aufwand betreibt", sagt Diedrich, der auch Reproduktions- mediziner ist. "Aber man muss die Entscheidung der Frau überlassen." Solange sie in der Lage sei, selbst eine Eizelle zu geben, die man befruchten kann, "hat die Frau meines Erachtens einen Anspruch auf eine Behandlung; aber ich würde es bei zwei Versuchen belassen." fra
Das BSG hielt die ungleiche Behandlung von Ehefrauen vor und nach ihrem 40. Geburtstag jedoch für "sachlich gerechtfertigt". Schließlich nehme die Erfolgsquote bei künstlichen Schwangerschaften bereits ab dem 30. Lebensjahr der Möchtegern-Mütter ab und sei ab 40 nur noch "gering". Zudem gehörten künstliche Befruchtungen nicht zum "Kernbereich" der Krankenversicherung, so BSG-Präsident Peter Masuch.
Trotzdem können kinderlose Paare weiter hoffen. Denn die jetzt höchstrichterlich bestätigte Regelung ist politisch nach wie vor umstritten: Im Juli 2008 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Reform zurückzunehmen. Den gleichen Antrag stellte die Linksfraktion im Januar im Bundestag. Und in Sachsen werden künstliche Befruchtungen seit einigen Tagen aus Steuermitteln gesponsert. Hessens Sozialminister Jürgen Banzer (CDU) schlug dafür gar die Einrichtung einer bundesweiten Stiftung vor.
Az.: B 1 KR 12/08 R
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