In der Nacht zum 24. Oktober 2009 war eine Polizeistreife nach Friedrichshain in die Rigaer Straße gerufen worden. Vor dem Haus Nummer 99 brannte mal wieder ein Pkw. Zufällig entdeckten die aufmerksamen Beamten unter einem BMW vor dem Nachbarhaus weitere angebrannte Gegenstände. Die konnten schnell gelöscht werden, am BMW entstand nur ein geringer Sachschaden.
Bei der Suche nach den Tätern kam die Polizei nicht voran. Am 19. November beantragte das Landeskriminalamt daher die richterliche Genehmigung einer Funkzellenabfrage. "Bei neun von 14 im Jahre 2007 ... vorläufig festgenommenen Tatverdächtigen wurden … mitgeführte Funktelefone festgestellt", begründet das LKA den Antrag. Es sei davon auszugehen, dass auch der oder die Täter aus der Rigaer Straße Handys dabei hatten. "Aktivitäten dieser Funktelefone ... werden über die … örtlichen Mobilfunkzellen bei den entsprechenden Netzbetreibern gespeichert. Diese Daten können Rückschlüsse auf Täter/Tatzusammenhänge ermöglichen."
Elektronische Rasterfahndung erfasst Tausende Unbeteiligte
Nur vier Tage nach dem Antrag genehmigt das Amtsgericht Tiergarten die Funkzellenabfrage. Die vier Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, e-Plus und O2 wurden aufgefordert, "sämtliche Verkehrsdaten und Verbindungsdaten zu ein- und ausgehenden Gesprächen", die über insgesamt 13 Funkzellen in der Gegend rund um den Tatort geführt wurden, an die Ermittlungsbehörden zu übermitteln. Die Datenerhebung wurde auf den Zeitraum zwischen 3.45 und 5 Uhr am 24. Oktober beschränkt.
Wie weit das "Einzugsgebiet" einer Mobilfunkzelle reicht, darüber geben die Handybetreiber keine genaue Auskunft. Nach Einschätzung von Experten dürfte die Datenabfrage in dem konkreten Fall vom Herbst 2009 aber ein dicht besiedeltes Wohngebiet in Friedrichshain zwischen S-Bahnring und Weberwiese sowie Grünberger Straße und Petersburger Platz erfasst haben. Das bedeutet, dass Tausende Anwohner sowie Besucher der Klubs und Restaurants in dem Szenekiez in diese elektronische Rasterfahndung geraten sein dürften.
#umbr
Die Funkzellenabfrage vom Herbst 2009 ist kein Einzelfall. Wegen der hohen Zahl von Autobrandstiftungen in den letzten Jahren in Berlin gehört die – von Richtern jeweils zuvor zu genehmigende – Auswertung von Handydaten zum Ermittlungsalltag der Beamten. Dass dies jedoch bislang in keinem bekannt gewordenen Fall zur Überführung eines Täters führte, stattdessen jedoch Abertausende Unbeteiligte in den Fokus der Ermittler rückte, ist offenbar nebensächlich.
Ein Umstand, auf den auch die Datenschützer von Bund und Ländern im vergangenen Sommer nach Bekanntwerden der Dresdner Handydatenaffäre aufmerksam machten. In einer gemeinsamen Erklärung stellten sie im Juli fest, dass die Funkzellenabfrage ein verdeckter Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sei, der sich nicht nur gegen einzelne Tatverdächtige richte. Vielmehr offenbare eine solche Datenerhebung Art und Umstände der Kommunikation von unter Umständen Zehntausenden von Menschen, die selbst keinen Anlass für einen staatlichen Eingriff gegeben haben. Die Datenschützer verlangten in ihrer Entschließung daher, die Anwendung von Funkzellenabfragen deutlich einzuschränken und sie auf eine klare gesetzliche Grundlage zu stellen.
Brandstiftungen 2009 auf dem Höhepunkt
Seit mehr als 20 Jahren zünden Linksextremisten in Berlin Autos an. 2009 erreichte die Zahl der Pkw-Brandstiftungen einen Höhepunkt. Damals wurden 401 der 1,6 Millionen in Berlin angemeldeten Autos angezündet. Ein Jahr später waren es 250. Am Mai vergangenen Jahres stieg die Zahl wieder an. Die Polizei reagierte darauf mit speziellen Brandstreifen. Gerüchte, nach denen hochwertige Autos, ausgerüstet mit Bewegungsmeldern, Minikameras und Alarmanlagen, als Köder abgestellt und observiert wurden, bestätigt die Polizei bis heute nicht.
Brandstiftungen gehören zu den Fällen, die am schwierigsten zu ermitteln sind. Der Grund: Die Taten werden unauffällig begangen, die Täter haben genügend Zeit zur Flucht. Häufig dauert es mehr als zehn Minuten, bis das Feuer am Auto ausgebrochen ist. Ermittler sagen, dass nur durch flächendeckende Observation Auto-Brandstifter gefasst werden können.
Insgesamt registrierte die Polizei im vergangenen Jahr 403 Fälle von Brandstiftungen an Autos. Weniger als ein Drittel der Fälle wurde nach Einschätzung der Polizei aus politischen Motiven angezündet.
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